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Forum: "inklusion"

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mal angenommenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2014 17:21:33

"Wenn nix festgestellt worden ist, dann ist nämlich auch nix. Das ist doch der
Knackpunkt. Ohne die amtliche Feststellung gibt es nämlich auch keinen
Rechtsanspruch auf die sonderpädagogische Förderung "

mal angenommen, jede schule erhält für, sagen wir mal grob 4% ihrer
schülerschaft im förderbereich lernen, sprache und emotional-soziale
entwicklung pauschal sonderschullehrerInnen ins system. diese unterstützen
dann das system schule (lehrer, kinder, eltern) von der ersten sekunde an. und
zwar ohne langwieriges und arbeitsintensives gutachtenverfahren. wäre dies ein
angebot?

mfg
sopaed


die krux mit den positivbeispielenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2014 17:43:05

tja, starkedame, so ist das in schule. positive sachen sind grundsätzlich
seltenste ausnahmen, die sowieso nur an "privilegierten schulen"
funktionieren. denn dort ist die personalbesetzung immer 150% und die
schwimmen in geld. der alltag in unseren schulen sieht schon immer deutlich
besch….eidener aus. dort geht es für lehrers jederzeit rein ums nackte
überleben. leider macht sich die öffentlichkeit hiervon kein bild, seit jahren
nicht.

lustig ist, dass an ein und derselben schule beides, positive entwicklungen,
wie du sie an deinem kind beschreibst, und der kampf gegen den untergang
von lehrern vorhanden sein kann. so in meinem system, wo wir uns mit
einigen (auf den zugegebenermaßen nicht immer leichten) weg gemacht
haben. wo andere teile des kollegiums immer noch versuchen aus ihrem
jammertal knüppel zu werfen und uns für verrückt erklären. alleine die
tatsache, dass wir nicht beim schulgong "das schlachfeld" fluchtartig
verlassen, sondern noch stundenlang besprechen, planen etc. ist bei einigen
ein absolutes no-go. das wir abends und an den wochenenden (meistens)
wirklich feierabend haben, ist für sie außerhalb jeder denkmöglichkeit. sich
nicht nur zu den seltenen, vorgeschriebenen terminen mit den eltern
auszutauschen und wirklich ZUSAMMEN ZUARBEITEN - ein unding.
diese engstirnigkeit bei manchen lehrern allein an meiner jetzigen schule
würde bände füllen. und von den anderen systemen, in denen ich als
sonderschullehrerin auch schon war, kann ich sagen, dass ich dies in
unterschiedlicher intensität überall vorgefunden habe.
also, ich freue mich für dich und dein kind. hoffentlich macht ihr weiter
positive erfahrungen.

mfg
sopaed


mal angenommenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2014 18:49:49

... dass das der Plan von uns Sylvia L. ist.

Knapp 4% der Schülerschaft haben Förderbedarf, also gibt es pauschal entsprechende Zuweisungen.

Eine Gesamtschule mit 1300 SuS hat aber nur rd. 1100 SuS in der SekI. Es werden also nur 44 Kinder/Jugendliche als förderbedürftig angesehen. Die sind dann über 6 Jahrgänge a 6 Klassen verteilt. Eine Fö-Lehrkraft hat 28 WS, bei 110 LuL der regelschule kommen somit auch 4 Sonderpädagogen dazu, macht also 112 WS in tutto. Für jede Klasse bleiben also ca. 3 WS, um die SuS durchschnittlich zu fördern.

Also gegen die 2500 WS der Regel-Lehrkräfte stehen 100 Förderstunden je Woche, dass ergibt aber eine effiziente Doppelsteckung.

Mal angenommen, ich bin nicht überzeugt


Aus gegebenem Anlass:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: simple5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2014 18:27:41

Ich habe da folgende Fragen:

- Kann das Schulamt die Anerkennung noch nicht gestellter AOSF-Anträge in einem speziellen Förderschwerpunkt apodiktisch ablehnen? (s.o. S. 77)
- Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
- Kann das Schulamt apodiktisch die Bearbeitung von AOSF-Anträgen mit mehr als einem vermuteten Förderbedarf ablehnen?
- Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

Dazu: Ausschnitt aus Löhrmanns neuestem pdf:
Bereits das geltende Recht (§5) fasst Lernbehinderung, Sprachbehinderung und Erziehungsschwierigkeit unter dem Oberbegriff der Lern- und Entwicklungsstörungen zusammen. Beeinträchtigungen des Lernens, der sprachlichen oder der emotionalen Entwicklung treten häufig nicht isoliert auf, sondern bedingen sich gegenseitig.


????neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2014 07:37:06

wie kann ein antrag, der nicht gestellt wurde, abgelehnt werden?

wie lange befindet sich das mädchen schon in der schule?

wie kann bei einer 7.klässlerin plötzlich der gedanke an eine lernbehinderung
aufkommen?

welche mehrfachabkreuzungen im ao-sf doppelbogen wurden vorgenommen?

und noch weitere fragen tun sich auf…

mfg
sopaed


Ich habe eine Frage zur Inkusionneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: starkedame Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2014 06:21:04 geändert: 06.02.2014 06:21:32

ist es normal, dass die Klassenlehrerin eher ein Kind offen annimmt und Stärken und Schwächen gleichermaßen betrachtet und im Gegensatz dazu die Sonderpädagogin eher eine defizitorientierte Betrachtungsweise hat und auch nur die Defizite in einem Förderplan aufschreibt?

Andere Kinder haben neben Defiziten auch die Stärken aufgeführt bekommen, doch aus Ermangelung klarer Richtlinien für Förderpläne in NRW bin ich doch unsicher, warum die mentale Einstellung gegenüber einem Kind so unterschiedlich gemäß der Ausbildung geprägt ist.

Vielleicht kann mir das jemand erklären.

LG



Bedingungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2014 07:06:03

Weil für die Leistungsmessung und die Leistungsbeurteilung andere Bestimmungen gelten. Es gibt mehrere, schulformspezifische AOs (Ausbildungsordnungen).


Kann mir jemand entsprechende Links geben?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: starkedame Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2014 09:12:43

Auf dem Bildungsserver steht nicht wirklich viel und so finde ich nur eine Version von 2005.


Seltsame Blütenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.04.2014 22:56:32

werden ausgetrieben, anscheinend in dem Bestreben, das, was unter dem Motto "Wir machen mal eben Inklusion" losgetreten wurde, noch irgendwie zu handeln.
Infos von der Personalversammlung Hauptschule am Montag in Köln. Vertreter des RP sagen, so 18 SchülerInnen pro Klasse, davon 4 zu inkludierende, das könnte es tun. Schenkelklopfendes sarkastisches Gelächter von hunderten von KollegInnen. Denn die Situation ist doch vielerorts eher Richtung 25 SchülerInnen, davon 8 mit Förderbedarf (offiziell festgestelltem!). Dann die für mich völlig neue Info: Es gibt vor Ort regionale Inklusionskonferenzen und da werden die zu inkludierenden dann aufgeteilt. Und die, die nicht zielgleich unterrichtet werden können, werden den Realschulen und Gymnasien zugeteilt. (Ja, die müssen jetzt auch.) Und da sagen die Eltern dann: "Nee, also Gymnasium, ich glaub' nicht, dass das für mein Kind das Richtige ist." Und, schwupps, haben sie damit die Förderschule gewählt. (Und die 8 oben genannten in der HS-Klasse haben natürlich alle Förderbedarf ESE (emotionale und soziale Entwicklung), denn die werden zielgleich unterrichtet und deshalb können sie nicht ans Gymnasium...)
Isses jetzt das, was wir wollten??? Und ach, "offiziell" fängt das mit der Inklusion ja erst zum nächsten Schuljahr an...
Ich bin erschüttert. Und hab' wahrscheinlich die falsche Einstellung....


ja undneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.04.2014 15:21:05

... wo ist das Problem. Lehrkräfte müssen sich eben veränderten Bedingungen stellen.

Schön ist auch, dass nur diejenigen SuS, deren AO-SF-Verfahren in der Grundschule abgeschlossen worden ist, de jure Inklusionskinder sind.

Für die anderen gilt, wird kein AO-SF-Verfahren in den jahrgängen 5 und 6 abgeschlossen, sind diese Kinder Regelschulkinder, die bei der Zuweisung vom sonderpädagogischen lehrkräften nicht angerechnet werden.
Der Klassenfrequenzricht wert für eine sechs-zügige GeS beträgt 150 Reglschüler und 2*6 I-Kinder. Es spielt bei der Zuweisung von zusätzlochem Personal überhaupt keine Rolle, ob die 150 Regelschüler Förderbedarfe haben. SuS mit Förderbedarf Sehen oder Hören werden ebenfalls nicht als I-Kinder angerechnet.

Hoffentlich bekommen wir wie die bergleute der ehem. DDR ein Schnaps-Deputat, damit wir uns die Klassen schön saufen können.


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