transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 159 Mitglieder online 23.04.2024 16:05:34
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Schüler schlägt Lehrer"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Schüler schlägt Lehrerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poodledoodle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2012 04:37:22

Folgender fiktiver Fall:

Während des Unterrichts schlägt ein Schüler, 14 Jahre, seine Lehrerin. Nehmen wir an, er schlägt ihr ins Gesicht. Daraufhin grinst er sich ins Fäustchen und verlässt den Klassenraum.

Weiterhin angenommen, ist daa Büro der Schulleitung gerade nicht besetzt.

Was sollte die Lehrerin jetzt tun?

Mit Grüßen

poodledoodle

(ich habe die Forensuche zu dem Thema bemüht, aber nichts gefunden).


ganz einfachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2012 08:14:27

Die Lehrerin ruft die Polizei an und erstattet eine Anzeige wegen Körperverletzung.

Sie kann dann immer noch eine Kopie der Anzeige an die SL weiterleiten.. Die SL kann dann ja über weitergehende schulische Diszuplinar- und Erziehungsmaßnahmen nachdenken.

14-jährige sind strafmündig.

Übrigens, die Schulleitung ist immer anwesend. Wenn Rektor und Konrektor nicht im Haus sind, ist der/die ranghöchste (Dienstgrad) Dienstälteste Anwesenheitsvertreter/in. Ist in allen Behörden so.


Sicher gibt esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2012 10:15:25

in der Schule sehr grenzwertige Situationen, jedoch kann ich mit solchen fiktiven und gestellten Fragestellungen nichts anfangen. Wie kommst du auf derartige Fragen bzw. welchen Zweck verfolgst du damit?

Ansonsten ist es so wie im vorherigen Post geschrieben.

Gruß hops


Ähnlicher Thread,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2012 10:21:04 geändert: 05.02.2012 11:17:07

schon etwas älter
http://www.4teachers.de/?action=showtopic&topic_id=20171&page=0

Ist dein Eingangsbeitrag wirklich nur fiktiv???


schätze der Fall istneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2012 13:31:29

nicht fiktiv und somit schon sehr erschütternd udn du hattest ja schon in einem anderen Forum erwähnst, dass du keine Rückendeckung seitens der SL hast.
Anzeige bei der Polizei ist hier ein MUSS!
Und eigentlich auch eine Konferenz mit nur einem ganz klaren Ausgang: Entlassung des Schülers.
Kämpfe mal ein bisschen dafür, such dir Kollegen die dich unterstüzen, wende dich an den Lehrer-/Personalrat.
So weit darf es nicht kommen.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poodledoodle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2012 14:12:48

hops: Ich komme auf diese Frage, weil ich deutlich gemerkt habe, dass ein Schüler eine Grenze bereits überschritten hat und der nächste Schritt ist dann schon ein enthemmter.
Du fragst mich, was ich mit meiner Frage bezwecke?
Nun, ich bezwecke in erster Linie damit, eine konstruktive Antwort in Hinblick auf meine Ängste zu bekommen.
Ich verstehe nicht, warum du mir diese Frage stellst.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass gedankliche Auseinandersetzung mit so einer Ausmahmesituation hilfreich ist. Ja, ich gebe zu, ich habe Angst.

Nein, diese Situation ist fiktiv und ich wünsche mir, sie bleibt es auch.


Vorbeugen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2012 14:28:03

Ich schreibe einmal in eine ganz andere Richtung.
Neulich machte ich eine Fortbildung wo es um Körpersprache und Dominanz ging - ich glaube sich mit diesem Aspekt zu beschäftigen, könnte hilfreich sein, denn ich glaube, der Schüler hat Probleme mit "Respekt" und du könntest/ müsstest Wege lernen, Dominanz zu zeigen bzw. auszudrücken.
Nur einmal so als Anregung gedacht ....

Je mehr du durchgehen lässt, desto schlimmer wird es.
Klare Grenzen im Vorfeld setzen und vor allem schulische Disziplinierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Reale Unterstützung holen, den Klassenlehrer dazu bringen, dass da mehr passiert. Gibt es in der Schule keinen Maßnahmenkatalog für schlechtes Verhalten? Trainingsraum? Schüler in Parallelklasse bei schlechtem Verhalten? Irgendetwas muss es doch geben, dass die Situation nicht noch weiter eskaliert.



Angstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2012 14:40:12 geändert: 05.02.2012 14:41:40

vor einem Schüler zu haben ist nicht empfehlenswert, das
könnte er (oder andere) merken. Du solltest mit Kollegen
deines Vertrauens über diese Angst reden. Besagter Schüler
wird vermutlich auch bei anderen kein Lämmchen sein. Finde
auch etwas über seinen familiären Hintergrund heraus. Dann
kannst du auch eher abwägen, wie du ihn in seine Schranken
weisen kannst.

@missmarpel:
Übrigens, die Schulleitung ist immer
anwesend. Wenn Rektor und Konrektor nicht im Haus sind, ist
der/die ranghöchste (Dienstgrad) Dienstälteste
Anwesenheitsvertreter/in. Ist in allen Behörden so.

Kennst du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis?? Frag
mal lieber nicht, wer bei uns freitags nach 13 Uhr noch
anwesend ist - da müsste die Kollegin lange suchen!


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2012 16:30:55

wenn ich die einzige anwesende bin, dann bin ich die dienstälteste und somit die schulleitung


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2012 16:31:57

Die Abwesenheitsvertreter müssen bekannt sein. Ansonsten entscheidet man eben selber und lässt das von der SL absegnen. Der bleibt im nachgang nichts Anderes übrig.

Wenn die SL nämlich wegen eines solchen Vorfalles (Eigenmächtigkeit) den Kollegen belangen will, muss sie die bez.-Reg. einschalten. Und dann kommt als erstes die Frage, "Wie konnte diese Situation dennn eintreten?"


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs