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Forum: "Abschaffung der Schulpflicht?"

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da ist auch etwas wahres dran,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: starkedame Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2012 14:44:25

nur wie wird dann kontrolliert, ob das Kind Bildung erhält?

Ich gehe dabei nicht von mir und von engagierten Eltern aus, sondern von der Möglichkeit, wird die Schulpflicht abgeschafft, dass demnächst alle schwierigen Kinder, die nur in kleinen Klassen mit einem Einzelfallhelfer, doch viel leichter von der Schulpflicht befreit werden können und die Eltern die Bildungspflicht haben, ob sie können und/oder wollen?

Was ist, wenn sich da eine kostengünstige Variante auftut und in meinem Fall z.B. gesagt wird, so, es ist keine Schule da, die geeignet ist, seh mal zu wie du das machst.

Was mach ich dann?


Wo ist das Problem?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2012 15:12:47

Ich bin lehrer an einer staatlichen Schule und beschule die schulpflichtigen Jugendlichen.

Wer von der Schulpflicht befreit ist, soll sehen wo er seine Bildung erlangt und wie er die nachweist. Das ist also kein Problem, dass sich Schule anziehen sollte.


Ja, und mit dieser Schulbildungspflichtbefreiung muss zwingendneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2012 17:44:08

die Befreiung von der Alimentation der "Schulbildungspflichtbefreiten" durch die Allgemeinheit einhergehen, dann löst sich dieses Problem als nur zeitweiliges von selbst auf: durch Verhungern der so doppelt "Befreiten"


@starkedameneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.04.2012 18:24:18

um zu Deiner Frage zurückzukommen, auf die aus meiner Sicht wenig empathisch reagiert wurde, bin ich der Meinung, dass sich nicht der Staat aus der Schulpflicht nehmen darf. Die Befreiung von der Schulpflicht sollte eine ganz besondere Ausnahme sein, die nur auf begründeten Anträgen der Eltern bewilligt werden dürfte.

begründete Anträge wären aus meiner Sicht, dass ein Kind auf einem bestimmten Gebiet außergewöhnliche Fähigkeiten (Sport, Kunst, Musik ...Ich denke da z.B. an Tokio Hotel) besitzt oder vielleicht bist Du auch mal froh, wenn Du Dein Kind nicht zur Schule schicken musst, weil es dort gar nicht klar kommt. Es ist keine Seltenheit, dass Autisten in der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung landen, weil sie in keiner Schule beschulbar erscheinen bzw. Schule nicht in der Lage ist, diese Kinder adäquat zu beschulen. Dann wäre so eine Regelung für Dich vielleicht eine Erlösung.


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