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Forum: "Schulleitung macht Sachen"

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begründungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2012 12:57:19

für versetzungen gibt es viele. meine erste versetzung vor vielen jahren habe ich damit begründet, dass mich die bedingungen für das arbeiten an der damaligen schule krank mache.
meine letzte begründung bezog sich auf das unterschiedliche schulkonzept und die möglichkeit mit älteren sus arbeiten zu können.
letztlich ist die begründung aber nicht ausschlaggebend - entscheidend ist der wunsch zum wechsel.


Konferenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2012 14:04:32

Wir hatten auch mal so einen Fall. Deshalb hat das Kollegium eine Konferenz (Dienstbesprechung) einberufen. Das geht, wenn ein bestimmtes Quorum erreicht wird. Ist bestimmt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Den Punkt auf die Tagesordnung setzen lassen und dann diskutieren bis die Schwarte kracht. Dazu ist ein Protokoll zu verfassen, das in die Akten kommt. Wenn's nicht besser wird: Nochmals eine Dienstbesprechung einberufen.

Außerdem: Eine Beschwerde über den Schulleiter muss nicht über seinen Schreibtisch wie ein anderer, "normaler" Vorgang.


Hab ich auch neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2012 17:11:50

ein paar Jahre lang mitgemacht. Von gemeinsamen Aktionen wie Gesprächen, in denen Probleme gesammelt und Lösungsvorschläge angedacht wurden über Dienstbesprechungen mit dem einzigen TOP "Schulleitung und Kollegium" bis hin zur gemeinsamen Supervision hatten wir alles durch. Und durften immer wieder erleben, dass scheinbar gemeinsame Bestrebungen torpediert wurden durch die zwei, drei KollegInnen, die mit der SL gut Freund sind und die hintenrum alles verdreht weitergetragen und gegen die anderen Kollegen gearbeitet haben. Wir waren schon bei der letzten Möglichkeit "Massenversetzungsantrag" angelangt, als sich unser Fall durch das Hervortreten der (sicher schon länger vorliegenden) psychischen Erkrankung der SL in "Wohlgefallen" auflöste. Danach haben wir auch nur noch zwei Jahre gebraucht, bis wir alle wieder aufrecht gehen konnten, nicht mehr beim Anblick kleiner gelber Klebezettel zusammenzuckten und bis das Misstrauen gegenüber einigen Kollegen fast verschwunden war.
Macht es euch nicht unnötig schwer. Versucht, gemeinsam Wege zu gehen, aber schaut genau, was dabei passiert. Auch bei euch wird es diese "Maulwürfe" geben. Aber einige Mitschreiber haben es schon deutlich gemacht, das schnellste und individuell hilfreichste Mittel ist ein Versetzungsantrag. Wenn du keine Lust mehr auf Auseinandersetzungen hast, begründest du den eben mit "persönlichen Gründen".
Ich wünsch dir und euch starke Nerven und einen guten Zusammenhalt!


Ein weiteres Beispiel... neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nugatkeks Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.02.2012 19:47:35 geändert: 20.09.2022 18:57:17

Leider habe auch ich negative Erfahrungen mit der SL gemacht und bin v.a. enttäuscht ... Ich habe ein Zusatzstudium (für 2 Jahre, mit Abschluss,...)aufgenommen, bekomme keine Abminderungsstunden und fehle in regelmäßigen Abständen in der Unterrichtszeit, auch die Ferien sind davon betroffen. Nun soll ich auch noch eine Referendarin betreuen und weiß nicht, wie dies zeitlich und qualitativ möglich sein soll...


@nugatkeksneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 07:26:47 geändert: 12.02.2012 07:27:06

Ich habe ein Zusatzstudium (für 2 Jahre, mit Abschluss,...)aufgenommen, bekomme keine Abminderungsstunden und fehle in regelmäßigen Abständen in der Unterrichtszeit, auch die Ferien sind davon betroffen.

Versetz' dich mal in die Lage des SL. Du fehlst wg. eines Studiums in regelmäßigen Abständen in der Unterrichtszeit. Diese Zeiten müssen ja vertreten werden: D.h. andere KollegInnen müssen für dich einspringen und es müssen Vertretungspläne gemacht werden. Du bist, um es mal überspitzt zu formulieren, eine permanente Provokation. Weshalb hast du dein Deputat nicht reduziert, um das Studium besser absolvieren zu können?


Welche Sachenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oalroth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 08:05:14

macht die Schulleitung denn, die so problematisch erscheinen. Da das bisher nicht konkret angesprochen wurde, kann ich mir nicht unbedingt etwas darunter vorstellen. Inwiefern wird die Fürsorgepflicht verletzt und welche "Sachen" macht die Schulleitung noch?


@nugatkeksneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 08:06:47

Für ein Zusatzstudium hättest Du Dich auch für zwei Jahre beurlauben lassen können.

Ansonsten gilt, was Du in Deiner Freizeit machst, ist einzig und allein Dein Bier. Die SL kann ergo in vollem Umfang über Deine Arbeitskraft verfügen, dazu gehören neben dem Unterricht eben auch Aufsichten und die Betreuung von Referendaren. Wenn Dich die SL nicht stärker durch solche Aufgaben belastet als vergleichbare Kollegen (Stundenzahl, Dienstalter etc.), dann ist gegen deren Anordnungen nichts zu sagen.


Privatsachenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poodledoodle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 09:53:48

Also Missmarple, ob die berufliche Weiterqualifizierung reine Privatsache ist, können wir hier nicht beurteilen. Wenn Nougatkeks sogar dafür vom Unterricht freigestellt werden muss, ist das wohl im Sinne der Schule. Außerdem darf man während einer Beurlaubung keine staatlichen Gelder beantragen, deshalb kann man sich als Beamter nicht einfach mal so beurlauben lassen.

oalroth, ich möchte das hier nicht veröffentlichen, vielleicht liest sie oder ihre paar Maulwürfe aus dem Kollegium noch hier mit.


Privatsacheneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 10:08:02

Weiterqualifizierungen sind erst einmal Privatsache.

Ausnahmen bestätigen die regel; wird ein AN von seinem AG zu einer Weiterbildung verpflichtet, so gehört diese zur Arbeitszeit.

Eine Weiterbildung im Rahmen eines Zusatz-Studiums, fällt sicherlich nicht unter die von einem AG angeordneten Weiterbildungsmaßnahmen. Folglich ist dieses studium eine rein private Angelegenheit.


Privatsacheneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2012 13:18:39

Also wir haben eine Weiterbildungsverpflichtung. Nix Privatsache. Und wenn jemand sich beruflich weiterqualifiziert, dann macht er das ja auch um für die Allgemeinheit tätig zu werden.
Privatsachen sind Malkurse, Töpferkurse, Tanzkurse.
Warum reagierst du so barsch auf jemanden, der sich beruflich weiterbildet?


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