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Forum: "Bewertung von Protokollheften"

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Bewertung von Protokollheftenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nicelaika Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2012 17:51:37

Hallo an alle,

ich unterrichte einen 12. und 13. Jahrgang in CHemie und lasse zu den durchgeführten Versuchen Protokollhefte anlegen, die ich auch korrigiere und bewerte. Es gilt als Teil der mdl. Note ca.30-40%.
Ich bin mit meiner Bewertungskala nicht so zufrieden.
Hat einer von Euch eine Bewertung, in die das äußere Erscheinigsbild wie auch der Inhalt PH nach Bewertungspunkten aufgelistet ist? Es geht mit nicht darum, wie ein PH angelegt sein muß. Das ist hinlänglich bekannt. Es geht hier wirklich um die Bewertungspunkte und deren Gewichtung.

Grüße von Laika


Schriftliche oder mündliche Leistung?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: manne17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.04.2014 17:04:07

Ohne hier als Besserwisser auftreten zu wollen, ist das Führen
eines Protokollheftes eine schriftliche Leistung und kann deshalb schulrechtlich gesehen nicht als mündliche Leistung gewertet werden.
Wenn das Protokoll in die mündliche Leistungsmessung einfließen soll, müssste darüber eine mündliche Abfrage erfolgen.


"Mündliche" Mitarbeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.04.2014 17:27:15

Bei uns ergibt sich die "schriftliche" Note aus den Klassenarbeiten (oder - in der Oberstufe - Klausuren); alles andere zählt zur "mündlichen" Note.


soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.04.2014 19:57:17

ist es bei uns auch. Abgesehen davon ist der erste Beitrag 2 Jahre alt und das Mitglied seit ca. 1 Jahr nicht mehr aktiv


Aber...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: manne17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.04.2014 17:14:01

..der Inhalt ist immer noch "aktiv" und selbst wenn mehrere (viele-alle) Kollegen/innen unter "mündlich" auch schriftliche Leistungen subsummieren, dann ändert das an dem rechtlichen Sachverhalt nichts.
Ein Verwaltungsgericht jedenfalls würde eine solchermaßen gewonnene Note, die z.B. zu einer Nichtversetzung führt,
bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung "kassieren".
Dasselbe gilt für die Benotung von schriftlichen Hausaufgaben, das sind auch ausschließlich schriftliche Leistungen.
Glücklicherweise finden im schulischen Bereich kaum gerichtliche Verfahren statt. Sonst würde sich vielleicht der
eine oder die andere etwas wundern ........ !
Also - nichts für ungut!


darumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.04.2014 20:43:11

heißt es bei uns in der Schulordnung ja auch nicht "mündliche Leistungen", sondern "sonstige Leistungen", die umgangssprachlich aber wieder zu den "mündlichen" werden.


..übrigensneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: manne17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2019 14:20:56 geändert: 17.05.2019 14:22:32

..ich habe gerade zufällig den Beitrag von fruusch noch einmal gelesen ...dabei ist mir erstmals aufgefallen, dass die Rede ist von "bei uns in der Schulordnung" ....dazu kann ich nur sagen, dann ist halt die Schulordnung in diesem Punkt nicht richtig, wenn eindeutig schriftliche Leistungen unter "sonstigen Leistungen" eingeordnet werden .... 

 



warumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2019 20:57:05

sollte daran etwas falsch sein? Die "sonstigen Leistungen" bei uns in RLP gliedern sich in rein schriftliche kurze Tests ("Hausaufgabenüberprüfung" genannt), rein mündliche Noten (z.B. die klassische Tafelabfrage), teil-mündliche Leistungen wie Epochalnoten (in die man sehr viel hineinnehmen kann, inkl. Heftführung und Protokolle) oder Referate (haben ja auch einen schriftlichen Anteil, das Handout und die Präsentation). Dazu kommen Noten auf alles, auf das ich irgendwie Noten vergeben will und was nicht zur anderen großen Notenkategorie der Klassen- bzw. Kursarbeiten gehört. Selbst die können aber auch nicht nur rein schriftlich sein, sondern auch experimentelle Anteile (Naturwissenschaften), handwerkliche Anteile (Kunst) und in manchen Fächern (z.B. Musik, Darstellendes Spiel...) auch mündliche Anteile haben.

Häng dich doch nicht so an den Begrifflichkeiten "schriftlich" und "mündlich" auf. Die Schulordnung regelt in jedem Bundesland, welche Note wie gezählt werden soll. Daran ist nichts per se falsch, es ist halt einfach so geregelt wie es ist. Rechtlich angreifbar wird eine Note sowieso nur dann, wenn bei der Notenerstellung Formfehler auftreten, die Note also z.B. nicht transparent und nachvollziehbar verkündet wurde, manche Notenbereiche von vorneherein nicht erreichbar waren (wie mal bei der Polizeiprüfung im Saarland, wo man für die Bestnote schneller sprinten musste als Usain Bolt) oder für gleiche Leistungen unterschiedliche Noten vergeben werden.



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