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Forum: "Testament"

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Testamentneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2012 21:10:11

In der Verwandschaft ist mal wieder jemand gestorben, und wegen der Erberei gibt es unter den Tanten und Onkeln einigen Stress, da kein (bzw. kein vernünftiges) Testament aufgesetzt wurde.

Dadurch angeregt, habe ich für mich selbst überlegt, dass ich ein Testament beim Notar aufsetzen lassen möchte.
Bin ja zwar nur ein "armer" Lehrer und kein Selbständiger oder sehr vermögender Mensch, aber mit Haus, Grundstück und dies und jenem kommt doch schon was zusammen.
Kinder habe ich keine, nur ein Patenkind

Weiß jemand, mit welchen Kosten man da rechnen muss?



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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2012 21:17:37 geändert: 20.06.2012 21:18:07

als vor einigen jahren ein bekannter von uns starb, der frau UND kinder hinterließ, war uns das auch wichtig (beinahe hätte deren einfamilienhaus verkauft werden müssen, da er seine frau nicht als alleinerbin eingesetzt hatte).
wir ließen ein (einfaches) testament (allerdings vom rechtsanwalt und nicht vom notar) aufsetzen (gegenseitige erben), um das auszuschließen. das kostete relativ wenig, ich glaub nicht mal den stundensatz (das schriftstück war vorbereitet, wir habens nur unterschrieben), und eine einmalige gebühr, damit das testament irgendwo hinterlegt wurde.
genaue höhe weiß ich nicht mehr, aber wenn ich mich nicht erinnern kann, bedeutet das, es war vertretbar
(allerdings war das in Ö).


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2012 21:22:41 geändert: 20.06.2012 21:27:09



Für ein Testamentneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2012 18:15:21 geändert: 21.06.2012 18:23:50

das (beim Notar/Rechtsanwalt) hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister registriert wird, fallen in Österreich einmalige Kosten an - für die Errichtung zwischen € 150,- und € 250.- Sie sind bei uns nicht abhängig von der Höhe des zu vererbenden Vermögens, sondern vom Arbeitsaufwand. Es handelt sich um einmalige Honorar- und Regiestrierungskosten.
Auf jeden Fall bringt ein Testament Klarheit im Fall des Falles!

Wer allerdings bei seinen Erben langfristig besonders "gut" ankommen will und negativ im Gedächtnis zu bleiben beabsichtigt, vererbe möglichst vielen Leuten jeweils Minibeträge

Wichtig ist, dass für einen nicht arbeitenden Ehepartner / Elternteil auf so viel Geld, das nicht in die Varlassenschaft fällt, zugegriffen werden kann, dass die normalen Lebenshaltungskosten gedeckt werden können.
Nach dem Tod meines Mannes wurde automatisch sein Konto gesperrt und ich hatte nahezu 6 Monate keinerlei Zugriff darauf bis zur entgültigen Abwicklung der Hinterlassenschaft. Das trotz eines gültigen Testaments!
Nur gut, dass ich ein eigenes Einkommen hatte, denn Strom und Wasser, Heizung und Versicherung, Miete oder Grundsteuer, ... all das muss ja immer bezahlt werden! Abgesehen von den "normalen" Lebenshaltungskosten


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2012 18:19:53 geändert: 21.06.2012 18:26:15

das eine schließt das andere nicht aus:
(schreibt man eine und andere jetzt groß oder klein??)

Wenn einer "nur" eine Geldsumme zu vererben hat, ist der Aufwand sicher geringer, als wenn jemand ne Firma, ein paar Häuser, ein Ferienhaus auf den Malediven und diverse Anlagen zu vererben hat.
Von daher widersprechen sich unsere Aussagen nicht unbedingt.
Aber vielleicht ist es in Ö anders als in D.

Aufschluss über die Kosten gibt es in meinem 3. Link oben. Da sieht man auch den Unterschied zwischen den Kosten beim RA und beim Notar.

Wie gut, dass ich dieses Problem nicht habe

LG
klexel


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von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2012 18:22:38

schon mal für die Hinweise.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2012 18:28:08

Leicht humorvolle Aussage des Notars (den ich allerdings gut kenne!): "Alleinerben behalten Sie in gutem Gedächtnis, Achtel- bis Hunderstelerben in einem anderen. Wie möchten Sie es denn gerne haben?"
Schöner, einer bekommt wenig, als viele bloß Kosten (= Erbschaftssteuer, die nicht grade von schlechten Eltern ist!)


Man sollte sich überlegen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2012 20:08:34 geändert: 21.06.2012 20:15:39

ob man nicht nur ein Testament macht, sondern zeitgleich eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung.
Testamente wirken ja oft erst Wochen (oder noch länger) nach dem Tod.
Mit einer (notariellen) Vollmacht kann man erreichen, dass der überlebende Ehegatte (als Bevollmächtigter) z. B. auch ohne Testament ans Geld kommt. Man sollte sich aber gut beraten lassen.
Auch nicht notarielle Vollmachten haben Gültigkeit, aber nicht für die Banken!

Wenn kein oder kein gültiges Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Wenn Ehegatten ein sog. "Berliner Testament" machen (der überlebende Ehegatte ist Alleinerbe und die Kinder erben erst, wenn der zweite Ehegatte stirbt), kann das Testament nur gemeinschaftlich geändert werden! D. h. der Überlebende hat keine Möglichkeit mehr sein Testament zu ändern!



@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2012 20:18:07 geändert: 21.06.2012 20:19:15

eine diesbezügliche notarielle Verfügung gibt es meines Wissens (zumindest in Ö ) nicht! Das Gericht als zuständig für Testamentsvollstreckung steht über dem Notar/Rchtsanwalt.
Sollte überhaupt kein Geld zur Verfügung stehen für den überlebenden Ehepartner, kann das Gericht bei einem vorliegenden gültigen Testament - einen Vorgriff auf das Vermögen - allerdings nur für das Begräbnis (!) - gestatten. Auf meine Frage, wie das denn mit Lebenshaltungskosten wäre, bekam ich die Antwort, es gäbe ja Überbrückungskredite...

Die Anregung für eine Patientenverfügung ist gut!


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2012 20:36:18

Mit einer (notariellen) Vollmacht kann man erreichen, dass der überlebende Ehegatte (als Bevollmächtigter) z. B. auch ohne Testament ans Geld kommt. Man sollte sich aber gut beraten lassen

Das gilt auch für Kinder oder andere nächste Verwandte.

Ich hatte schon zu Lebzeiten von den Eltern eine Kontovollmacht erhalten für den Todesfall oder den Fall, dass die Eltern nicht mehr geschäftsfähig sein sollten (mit Notar und Bank). Das war wichtig, als mein Vater starb und meine demente Mutter zurückblieb. So konnte ich ihre Angelegenheiten, die Beerdigung, Mutters Beerdigung kurz darauf etc. mit Vaters Geld regeln.
Die Vorsorgevollmacht lief auf meine Schwester und mich gleichberechtigt.
Als meine Mutter kurz vor ihrem Tod schwer krank wurde und mehrmals aus dem Bett stürzte und sich verletzte, musste ich noch die offizielle Betreuung bei Gericht beantragen, damit mit meinem Einverständnis Schutzvorkehrungen getroffen werden konnten.
Auch die Patientenverfügung ist wichtig. Damit konnte bei uns im letzten Augenblick verhindert werden, dass versucht wurde, meinen 93jährigen Vater zu reanimieren und ins Krankenhaus zu bringen.


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