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Forum: "Zeugin: 7.Klässler trinkt und raucht in Restaurant - Was tun?"

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Zeugin: 7.Klässler trinkt und raucht in Restaurant - Was tun?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2012 16:13:48

Gestern waren eine Kollegin und ich nach Unterrichtsschluss noch einem Cafe in der Innenstadt essen.
Nach einer Weile meinten wir an einem der Außentische einen 7.Klässler mit Bier und Zigarette zu sehen.
Kurz drauf kam dieser in Beleitung eines Erwachsenen das Lokal. An der Tür trat er noch seine Zigarette aus und setzte sich (mit seinem Begleiter) mit einem vollen Bierglas an einen der Tische innen und tranken weiter.
Meine Kollegin und ich kennen den Schüler beide (ich hatte ihn auch an diesem Tag im Unterricht). Er ist in der 7.Klasse und 14 Jahre alt. Der Begleiter war nicht sein Vater (der Begleiter konnte ca. Mitte 20 sein).

Nun berieten wir uns über diese Situation. Kurz darauf riefen wir die Bedienung und wiesen diese auf das Jugendschutzgesetz hin, dass unserer Meinung gerade missachtet würde. Die Kellnerin wiederum tat erstmal nichts; ging nach einer Weile dann doch noch zu den beiden und redete mit ihnen. Dabei haben dann alle drei gelacht und in unsere Richtung geschaut. Ausweise wurden keine kontrolliert (Tisch war gut einsehbar). Die Bedienung ließ die beiden dann weitertrinken.
Der Schüler und der Begleiter gingen kurz darauf. An der Tür fing der Schüler wieder an zu rauchen.

Meine Kollegin und ich haben dann überlegt, was wir tun sollen. Eine Info an die Eltern über den Vorfall machen wir. Vielleicht wissen diese gar icht, dass ihr Sohn raucht und trinkt. Aber sonst noch?
Das Lokal melden, da es Alkohol an Kinder ausschenkt und diese rauchen lässt?
Ich bin sehr unsicher.
Wie reagieren wir in solch einer Situation im Wiederholungungsfall richtig? Mir geht ds nicht mehr aus dm Kopf.


Gleiches passiert bei PVneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: beccikm Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2012 16:32:37 geändert: 23.06.2012 16:34:40

Das würde mich auch brennend interessieren. Eine meiner Schülerinnen (7./8. Kl.) ging gestern beim Public Viewing mit einem Glas Bier in der Hand zu drei weiteren SuS und ließ sie kurz nippen. Sie verschwand, bevor ich was sagen konnte, und kam kurz darauf ohne Bier zurück.

Da die Kontrollen da streng waren, wird sie das Bier wohl von einem 'Erwachsenen' bekommen haben. Ich wusste ehrlich nicht, was ich machen sollte. Da sie das Bier dann nicht mehr hatte, konnte ich auch niemanden dort informieren (Ordnungsamt war da).

Aber generell würd ich gern wissen, ob und wie man da als Lehrer/ Privatperson richtig handelt.


??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2012 17:25:19 geändert: 23.06.2012 18:03:05

Warum habt ihr den Schüler und seine Begleitung im Restaurant nicht angesprochen?
Habt ihr die Bedienung hinterher zur Rede gestellt? Den Chef informiert?


Ich würde wahrscheinlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2012 18:00:31 geändert: 23.06.2012 18:01:47

die entsprechenden Personen selbst ansprechen.
Das Jugendschutzgesetz sieht jedoch in Bezug auf Alkoholkonsum die Ausnahme vor, dass Jugendliche Wein und Bier in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten trinken dürfen. Das könnte beim public viewing ja eventuell der Fall gewesen sein.


Aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2012 18:04:13

der Mitte 20jährige im Lokal war ja wohl kein Erziehungsbrechtigter, oder??


Warum ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2012 18:40:38

... wir den Schüler nicht angesprochen haben:
In einer anderen situation vor ein paar Wochen bin ich einmal sehr heftig angegangen worden von einem schulfremden (eindeutig) Minderjährigen, der auf dem Schulhof geraucht hat. Dieser war natürlich über alle Berge als der Kollege zu Hilfe kam und keiner "kannte" ihn natürlich.
Ich habe mich nicht getraut. Die Kollegin auch nicht. Ich weiß, dass das feige ist. Der Schüler ist für Pöbeleien bekannt.
Beim nächsten Mal lasse ich den Geschäftsführer kommen und stelle die kellnerin zur Rede. Hinterher ist man immer klüger.
Der Begleiter war jedenfalls nicht sein Vater. Ein älterer Bruder vielleicht? Keine Ahnung.
Beim nächsten Mal werde ich anders reagieren, da ich mich nun mit dieser Situation viel auseinandergesetzt habe.


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2012 18:45:21 geändert: 23.06.2012 18:48:58

kann gut verstehen, dass man in solchen Situationen eher zurückhaltend ist. Sich mit fremden Schülern anzulegen, ist meistens unerfreulich und man steht oft hinterher dumm da..

Aber diesen Schüler kanntest du doch, hast ihn im Unterricht, da hast du doch viel mehr Möglichkeiten.

Ich würde auf jeden Fall mit den Eltern sprechen, aber auch mit dem Restaurantpersonal/chef.


Naja....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: uthierchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2012 20:16:06

auch ein etwa 20 Jähriger könnte erziehungsberechtigt sein.
In meiner Klasse hat kürzlich die etwa 40 Jahre alte Mutter einer Schülerin einen 24-jährigen Mann geehelicht. In dessen Begleitung wäre für einen 14jährigen der Bierkonsum gestattet, nicht aber das Rauchen.

Zum Nachlesen: http://www.deine-rechte.de/html/das-darf-ich-deine-rechte.html


Wenn das ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2012 20:22:46

mein Sohn wäre, wäre ich froh, die Info zu bekommen.

Ich denke, die Eltern sollten als Erziehende auf jeden Fall informiert werden, was sie dann daraus machen, ist dann erst einmal ihr "Problem".
Ich würde es auf jeden Fall auch wirklich nur als Info weitergeben und nicht mit "Appellen", was wir Lehrer so gerne machen. Da vergibt man sich wirklich nichts und hat die Sache weitergegeben.


@uthierchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2012 22:51:46

Der "neue junge" Mann der Mutter ist aber nicht automatisch erziehungsberechtigt!


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