transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 107 Mitglieder online 25.04.2024 15:07:18
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Ungerechtfertigte Note - was tun??"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Ungerechtfertigte Note - was tun??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nissie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2012 10:49:20

Hallo liebe Community,

ich stehe gerade vor dem 1. Staatsexamen und habe soeben die Note für meine letzte Hausarbeit (Teilprüfung in Deutsch) erfahren, eine 4 .
Ich bin total schockiert, da ich in Deutsch bisher einen Schnitt von 1,5 hatte und sich der Durchschnitt nun natürlich ziemlich verschlechtert.
Ich weiß schon, dass es keine Spitzenleistung war, da ich aufs Examen konzentriert war, wollte ich die Arbeit so schnell wie möglich fertigstellen. Aber eine 4 halte ich absolut nicht für gerechtfertigt. Oder habe ich eine so schlechte Selbsteinschätzung!?
Und der Prof will mir nichtmal einen Termin geben, damit ich meine Fragen dazu stellen kann. Er meinte, dass ich seinen Kommentar beim Prüfungsamt nachlesen kann.
Da die gerade mit Examensanmeldungen beschäftigt sind, kann ich diesen erst in 1-2 Wochen einsehen.

Nun wüsste ich gerne, was ich tun könnte? Habe ich das Recht, einen Zweitkorrektor zu verlangen?
Und wäre eventuell jemand bereit, sich die Arbeit durchzulesen (ist nicht allzu umfangreich ) und mir seine Einschätzung zu geben?

Danke fürs Lesen und viele Grüße
Denise


Zweitleserneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2012 10:59:04 geändert: 09.08.2012 11:08:41

Hallo Denise,
das ist ja echt Mist
Soweit ich weiß, werden die Arbeiten fürs Staatsexamen auch immer von einem Zweitleser korrigiert, der sich entweder der Meinung des Prüfers anschließt oder eine eigene Meinung hat, dann treffen die beiden sich in der Mitte.
Das ist in Sachsen auch so: http://www.uni-leipzig.de/~mupaed/pdf/LAPO.pdf §11
Ich würde mir einen Termin im Prüfungsamt holen, die Begründung durchlesen und wenn du dann immer noch anderer Meinung sein solltest, gehst du zum Prof und fragst ihn, wieso, weshalb, warum das eine 4 geworden ist.
Welche rechtlichen Möglichkeiten du sonst hast, kann ich dir nicht sagen. Aber vielleicht kannst du das auch im Prüfungsamt erfragen.


Danke für deine Antwort :)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nissie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2012 11:21:56


Es handelt sich noch nicht um eine direkte Note des Staatsexamens. Die Hausarbeit wird mit der 1,5 aus einer anderen Arbeit verrechnet und zählt dann zu 50% ins Examen. Die anderen 50% macht dann die mündliche Examensprüfung aus.

Und daher ist hierbei auch kein Zweitkorrektor vorgesehen (leider).

Zum Prüfungsamt werde ich auf jeden Fall gehen, aber da muss ich halt noch warten und ich dachte es wäre gut schon vorher meine Rechte zu kennen. In der Prüfungsordnung habe ich nichts Passendes gefunden.

Achso, ich studiere an einer PH in Baden-Württemberg, das wäre vielleicht noch wichtig zu wissen :)

Viele Grüße


achsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2012 12:40:39

aber steht in deinem Profil nicht Sachsen?

Ich drücke dir die Daumen!


Tatsache ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nissie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2012 12:58:24

da stand Sachsen, komisch. Naja, geändert

Danke!


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2012 15:27:46

... nun ja, ein sächsischer Migrationshintergrund und deutsch, das kann ja nur schiefgehen.

Die Zeiten des "Meißner Kanzleideutsch" sind tempi passati ...

(Nix für ungut, ist zwar nicht hilfreich, aber es juckte mir gerade in den Fingern.)


@ misses ähm.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2012 16:39:36

wer im pozellanschlachthaus sitzt, sollte nicht mit schweinen werfen...

gar nix für noch weniger gut aber könnte es sein, dass du etwas zu überdeutlich bzw akzentuiert in deiner aussprache klingst?

genuschelt gegrüßt.



ei verbibbschneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nissie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2012 18:11:26

Nett, dass du dich so sorgst, aber ich kann dich beruhigen. Denn ich gehe davon aus, auch trotz meines "Migrationshintergrundes" in der Lage zu sein das Fach kompetent unterrichten zu können.


@nissieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.08.2012 06:51:46

Davon geh ich aus

Ich habe 'mal im Hauptexamen, als ich merkte, dass es nicht lief, einfach nicht mehr geantwortet bzw. dem Prüfer gesagt, ab jetzt würde ich seine Fragen nicht mehr beantworten, um durchzufallen.

Nach kurzer Beratung mit dem Beisitzer und einem telefonat mit dem Uni-Prüfungsamt, haben wir die Prüfung abgebrochen und ich bin zum Nachprüftermin noch einmal erschienen. Es war allerdings eine ingenieurwissenschaftliche Prüfungsordnung.

Fazit: Gibt es eine Möglichkeit die Prüfung zu anullieren?


personalräteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.08.2012 09:39:56

gibts auch für referendare bzw berufsanfängerinnen. diese sollten dir deine veto möglichkeiten genauer erörtern können.

ich befürchte allerdings, dass dir keine weitere prüfung zugestanden wird. du wirst die begründung für die note einsehen dürfen, dich erneut richtig darüber ärgern und dann hoffentlich bald denken können "schwamm drüber" - logisch ist es ärgerlich möglicherweise ungerecht bewertet worden zu sein, andererseits solltest du noten nicht allzu ernst nehmen.jedeR halbwegs nachdenkende lehrende weiß um die mängel der zutiefst subjektiven benotung nach schlichten ziffern. alle wissen, wie noten konstruiert werden und insbesondere, dass sie gelegentlich eher das machtgefälle zwischen den prüfern berücksichtigen als die gezeigte leistung des zu prüfenden.

kompetente schulleitungen schauen sich in der regel ihre bewerberinnen sehr viel genauer an als noten, die diese mitbringen.

du hast doch noch weitere prüfungen vor dir, bei denen es bestimmt besser laufen wird für dich - an deiner stelle würde ich mich auf die kommenden themen konzentrieren und meine energie darauf lenken.

dickes daumendrücken und grüße!



 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs