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Forum: "Zeugnis ausländisches Kind"

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Zeugnis ausländisches Kindneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2013 13:22:21 geändert: 21.01.2013 23:06:43

Bei mir tun sich in diesem Jahr diverse Neuerungen bei Zeugnissen auf ... und ich schwebe im luftleeren Raum (gefühlt).

Wie schreibe ich ein Zeugnis (KLasse 3, Nds.) für ein Kind, das kaum ein Wort Deutsch spricht?

Wo finde ich, ob ich Noten aussetzen kann?
Wo und wie wird das vermerkt?

Ich würde ein Berichtszeugnis zu den derzeitigen Leistungen schreiben,
eine Benotung kann lediglich in Kunst, Textil und Sport erfolgen, da in allen anderen Fächern eine Mitarbeit nicht möglich ist.

Das Kind ist aus Syrien eingereist, seit einigen Monaten da. Es macht große Fortschritte, versteht schon eine Menge, spricht allerdings kaum... was ja noch kommen kann und auch wird...
... aber ein Zeugnis muss eben jetzt geschrieben werden.

Palim


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2013 13:26:40 geändert: 20.01.2013 13:51:38

kenne es aus der SEKI so, dass diese Kinder eine Schonfrist von 2 Jahren haben, wo sie kein reguläres Zeugnis bekommen.
Statt der Noten steht dort eine Bemerkung für alle betroffenen Fächer, dass das Kind die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrscht aber in der bisherigen Zeit schon enorme Fortschritte o.ä. gemacht hat.
Fächer, in denen man ohne Sprache relativ gut mitarbeiten kann (Sport, Textil, manchmal auch Mathe o.ä. )bekommen natürlich dann Noten, wenn möglich.

Ich denke mir, dass eine ähnliche Regelung auch für GS-Kinder gilt.

Die 2-Jahresfrist ist immer dann spannend, wenn ein Schüler z.B. aus Ghana mitten in Klasse 9 zu uns kommt. Der bekommt eigentlich noch nicht einmal ein qualifiziertes Abschlusszeugnis. Meistens wiederholen diese Schüler deswegen aber dann Klasse 9 oder 10, denn in den Jahrgängen gibt es ja auch keine Sprachförderung mehr.

Ich versuche mal, nen § zu finden.


Genau soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2013 13:35:12

ist es bei uns auch, ich habe ein russisches Mädchen, das als Nachteilsausgleich den Zusatz unter Bemerkungen erhält : Da....erst seit 1 1/2 Jahren die deutsche Sprache erlernt, wird die Deutschnote ausgesetzt.
Das darf ich 2 Jahre lang tun, und das steht in irgendeiner Verordnung, die es in NDS sicherlich so oder ähnlich auch gibt.


Guck mal hierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2013 13:39:20 geändert: 20.01.2013 13:50:35

http://www.schure.de/22410/26,81625.htm#n9

Punkt 9

In den ersten beiden Jahren des Besuchs einer Schule in Deutschland können die Noten in den Fächern, in denen die Beherrschung der deutschen Sprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit ist, durch Bemerkungen über den Leistungsstand und den Lernfortschritt ersetzt oder ergänzt werden.


Hapuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2013 13:51:39

Ja,
gefunden.

Und noch ein bisschen mehr dazu.

Vielen Dank


Regelungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oneida Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2013 19:51:52

Falls der Link in Zukunft mal defekt sein sollte, können die Niedersachsen auch Google befragen zu: "Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache
RdErl. d. MK v. 21.7.2005 - 26-81625 (SVBl. 9/2005 S.475) - VORIS 22410 -".


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