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Forum: "Vertretungsstelle Gehalt!!!"

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Vertretungsstelle Gehalt!!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mannstorm Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2013 22:08:34

Hallo ihr Lieben,

ich bin derzeit sehr unsicher, ob ich eine Vertretungsstelle annehmen soll, da ich zu der Schule 1 Stunde und 10 Minuten fahren muss! Ich soll an einem Gymnasium für 12 bis 14 Stunden unterrichten, habe aber erst mein Studium abgeschlossen, also keine Zweite Staatsprüfung gemacht. Kann mir jemand sagen, wie viel ich überhaupt verdiene, also welcher Entgeldgruppe ich zugeordnet werde?

Bitte um dringende Hilfe, bevor ich eine falsche Entscheidung treffe!!!

Herzlich
MS


Ente gut, alles gutneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2013 21:33:25

Entgeldgruppe?

Du meinst wohl Entgeltgruppe. Die hat nix mit Geld zu tun. Was für einen Vertrag sollst du denn erhalten? Bei uns in RLP wird die Entgeltgruppe von Experten des Arbeitsrechts festgelegt. Und die sind in der Lehrerschaft üblicherweise nicht zu finden, sondern in der übergeordneten Behörde. Es zählt der höchste Abschluss, den man erzielt hat. Die Eingruppierung sagt zwar etwas aus. Aber auch die Stufe innerhalb der Entgeltgruppe ist von Relevanz. Diese hängt teilweise wieder vom Alter ab.


In Niedersachsen Einstufung IIIneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: uegins Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2013 22:07:23

Wenn du auf der Landesschulbehörde nach Gehaltslisten suchst, dann findest du die Einstufung. Und da du das 1. Examen hast und das auf Gymnasium, müsste es III sein.
Das ist ein Grundgehalt des öffentlichen Dienstes, zu dem es einen Ortszuschlag und ggf. einen Familienzuschlag gibt (verheiratet = kohle, kinder = kohle).

Vergütungssätze für Inhaber von Lehrämtern im Schuldienst
(§ 4 Abs. 3 MVergV) – ab 01.01.2013 bzw. 01.08.2013:
Nr.3= 20,02€/h brutto, ab 1.8. 20,32 €.

Allerdings wirst du auch als Springer eingesetzt? Denn wenn du von 3 Stunden Unterricht 5 Stunden in der Schule verbringst, ist das auch nicht so toll. Andererseits kannst du ja in dieser Zeit schon mal mit dem Hospitieren anfangen - ein guter Start ins Ref.
Viele Grüße,
ügins


dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mannstorm Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2013 22:38:39

Vielen Dank für eure Antworten! Sorry wegen "Entgeldgruppe", es war
schon spät und Fehler dürfen doch auch mal erlaubt sein.

Herzlich
MS


bist du sicher, uegins?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2013 18:18:29

Deine Beschreibung klingt sehr nach dem alten BAT, in NRW werden neue Verträge seit Jahren nach dem TVL abgeschlossen, da gibt's keinen Familienzuschlag (weder Ort noch Kind) mehr!

Also vor Vertragsabschluss: beim PR oder auch der Bezirksregierung nachfragen, wie viel du netto für diesen "kleinen" Vertrag herausbekommst, dann kannst du zu dem Teilzeitvertrag deine Fahrzeiten hinzurechnen und die Fahrtkosten dagegen.


Auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2013 18:38:42

für Schleswig-Holstein gilt seit 2006 der TV.L - und um S-H gehts ja hier.

http://www.schleswig-holstein.de/FVA/DE/InformationFachbereiche/Entgelt/NeuerTV/neuerTV.html

Aber für deine Eingruppierung musst du dich selber erkundigen, beim Schulamt, Bezirksregierung (falls es die bei euch noch gibt),Besoldungsstelle etc.


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