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Forum: "Eltern/Suche Hilfe wegen Tadel"

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@caldeiraoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2013 18:06:14

Nachlesen im NRW Schulgesetz.

In früheren zeioten gab es in NRW ebenfalls den Tadel als schriftliche Missbilligung. (Die Klassenkonferenz erteilt ihrem Sohn/Ihrer Tochter einen Tadel...)

Nun haben sich aber mittlerweile die Begrifflichkeiten geändert; die entsprechende Ordnungsmaßnahme heißt lt. Schulgesetz in NRW Verweis.

Der Begriff Verweis darf aber nicht mit "von der Schule verweisen" verwechselt werden. Diese Disziplinarmaßnahme heißt "Entlassung von der Schule" und nicht Verweisung.

In NRW muss selbst dem Verweis ein offizielles Verfahren - die Anhörung - vorgeschaltet werden. Zu Teilkonferenzen sind je ein Vertreter der Elternschaft und ein volljähriger Vertreter der Schülerschaft einzuladen. Sowohl die Elternpflegschaft/Schulpflegschaft der Schule als auch die Schülervertretung haben einen vertreter für die teilkonferenz zu benennen. Diese vertreter werden von den Gremien gewählt.

Die Eltern der von einer Teilkonferenz betroffenen SuS können allerdings die teilnahme des Elternvertreters und/oder des Schülervertreters ablehnen und von der Teilnahme ohne Begründung ausschließen. Die teilkonferenz setzt sich dann aus einem Mitglied der Schulleitung, dem/n Klassenlehrern und drei von der Lehrkräftekonferenz gewählten Lehrervertretern zusammen, die stimmberechtigt sind. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen des betroffenen Schülers oder seiner Eltern kann die Teilkonferenz auch in Abwesenheit abgehalten werden.


@missmarpel93 neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: juju1973 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2013 23:12:51

Danke für die Infos!
Scheint wohl nicht so schlimm zu sein. Ich warte den Mittwoch ab. Ich finde es aber etwas spät nach 12 Tagen erst mit den Kindern zu reden. Aber immerhin tut sich was.


Zeiträumeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2013 06:22:03

12 Tage ist ein eher normaler Zeitraum.

Wir haben gerade eine disziplinarische Bewertung eines Vorfalles vorgenommen, der vor den Herbstferien stattgefunden hat. - Also mit einem Nachlauf von fast einem halben Jahr. Nur heißt das nicht, dass in der zwischenzeit nichts gelaufen wäre.

Zum einen gab es Ermittlungen der Polizei, eigene befragungen durch Klassenleitung und Schulleitung, Befragung Unbeteiligter, die aber Kenntnis durch Hörensagen erlangt hatten. Einschaltung der Schulsozialarbeit. Abgleich der Erkenntnisse mit der Polizei, Angebot an die Betroffenen sich selber zu stellen / zu melden etc.

Im Zuge der befragungen und Recherchen kam dann noch der Verdacht auf, es könnten auch noch andere Vorfälle der verdächtigten Personengruppe zugeschrieben werden. Also erneute Befragung und Beweissicherung usw. usf.

Wenn das alles gelaufen ist, dann muss noch die Anhörung durchgeführt werden. Ergebnis der Anhörung war neben den pädagogischen Maßnahmen die überweisung der Angelegenheit an die teilkonferenz, da die Vergehen mit einer Disziplinarstrafe belegt werden sollten, die nur der dafür vorgesehenen Teilkonferenz vorbehalten sind.

Dazwischen liegen dann Ferien und Ladungsfristen sowie Widerspruchsfristen. Zuletzt mussten dann noch termine neuangesetzt werden, da die eltern krankheitsbedingt den angesetzten Termin nicht einhalten konnten.

Natürlich ist so etwas unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Die KollegInnen, die als Klassenleitung diesen Vorfall aufgeklärt haben,haben daneben ja auch noch andere Verpflichtungen. bezahlt werden sie nämlich ausschließlich für abgehaltenen unterricht, der rest ist Privatvergnügen.


@missmarpleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: juju1973 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2013 06:32:21

Da ging es bei euch ja um schlimme Vorwürfe, wenn sogar die Polizei
beteiligt war.
Ich denke bei uns ist es dann harmloser!
Warten wir erst ab!
Zu meiner Schulzeit war es anders und unsere Klassenlehrerin legte viel
Wert auf Zusammenhalt in der Klasse.
Weiß nicht, ob wir damals mehr Respekt vor den Lehrern hatten und daher
nie wirklich was Schlimmes passiert ist.
Unsere Rektorin an der GS hat mir mal gesagt, dass manche Eltern keinen
Respekt zeigen und so sind deren Kinder auch.
Danke für die erneute Antwort. Muss mich nun um die Kids kümmern.


Rückmeldung!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: juju1973 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.03.2013 22:05:10 geändert: 22.03.2013 22:06:57

Hallo zusammen,

am Dienstag rief mich die KL an und bat mich um Geduld, da sie am Mittwoch mit den Kindenr reden wollte. Erst danach wollte sie sich bei mir melden.
Gestern haben die Lehretinnen mit den Kindern gesprochen:
3 Kinder darunter meien Tochter hatten die gleiche Version.

Danke


Morgenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.03.2013 22:13:07

in die Schule gehen, mit dem SL sprechen, ihm alles erklären und darauf bestehen, dass der Eintrag in deinem Beisein gelöscht wird.

Die Mädchen haben ja eigentlich nichts gemacht, aber der Tadel ist nun mal verschickt

Eine Unverschämtheit!!


Nachtragneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: juju1973 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.03.2013 22:20:37 geändert: 22.03.2013 22:07:51

Die Freundin meiner Tochter hat den Brief erst heute erhalten.
Vielleicht kommt ja noch ein Anruf. Ich warte ab!


irreneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.03.2013 22:21:46

Erst kommt die Maßnahme - Tadel - danach finden die Recherchen zum Vorfall statt. Da fällt mir nur der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Zumindest würde ich damit drohen. (Man kann sich ja immer Zug um Zug einigen ... Eine seite nimmt den tadel zurück und die andere Seite überlegt sich das noch einmal mit der Dienstaufsichtsbeschwerde.) Das böse Wort "Junktim" muss hierbei unbedingt vermieden werden.


vielleicht neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.03.2013 22:27:40 geändert: 21.03.2013 22:43:03

aber am letzten Schultag nicht zu hoch kochen.
Gedächtnisprotokoll vom Telefonat machen und wenn morgen alle wenig Zeit haben, nichts übers Knie brechen, sondern nach den Ferien in Ruhe um einen Termin bei der SL bitten und dann einfordern, dass der Tadel aus der Schülerakte genommen wird.
Denn ob nun morgen oder in drei Wochen ist egal, nur dass er wieder raus muss ist wichtig und richtig.

Viel Erfolg, ob nun morgen oder in drei Wochen



Danke !neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: juju1973 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.03.2013 22:28:42

@missmarple

es geht mir darum, ob ich die Kenntnisnahme vor den Ferien abgeben muss, bevor ich noch ein Tadel erhalte
Oder reicht es, wenn ich nach den Ferien die KL anrufe und sie an die Rückmeldung erinnern bzw. zu klären, was nun mit dem Tadel ist.



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