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Forum: "beurteilung von schwierigen aufgaben"
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| Ich | | von: klexel
erstellt: 10.04.2013 21:13:53 geändert: 10.04.2013 21:15:51 |
habe noch nie von einer solchen Richtlinie gehört - und hab sie auch noch nie gebraucht.
Wenn eine Arbeit aus mehreren Aufgaben besteht - egal in welchem Fach - und ich beim Korrigieren merke, dass eine Aufgabe von allen Schülern missverstanden oder falsch beantwortet wurde, dann streiche ich sie bei der Bewertung einfach.
Das ist meine Entscheidung, aber sicher auch im Sinne aller Schüler, denn wenn ich die z.B. 8 Punkte für diese Aufgabe allen Schülern abzöge, wäre das Gesamtergebnis viel schlechter. Und der Grund wäre meine schlecht gestellte oder zu schwierige Aufgabe.
Also bin ich doch dann selbst Schuld und kann auch frei entscheiden, wie ich regiere. Schließlich ist die Vorgabe ja, dass die Aufgaben alle aus dem erarbeiteten Stoff heraus gestellt werden müssen.
Würde ich die Aufgabe nicht streichen, sondern bewerten, dann stünden am nächsten Tag die Eltern vor der Tür mit dem Argument: Das haben die Schüler doch noch nie so gemacht, das konnten sie doch noch gar nicht.
Das muss ich mir ja nicht antun und habs bisher auch immer zu verhindern gewusst...
Aber obs dafür eine Vorschrift außerhalb des gesunden Menschenverstandes gibt??
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| . | | von: feul
erstellt: 14.04.2013 09:58:35 geändert: 14.04.2013 10:00:58 |
@amann:
genau darum geht es mir. bei uns soll nun in der NMS (Neue Mittelschule) die benotung nach anforderungsprofil eingeführt werden. wenn ich aber für die aufgaben trotzdem punkte vergebe und -- wie du schreibst -- dann eventuell die punkteverteilung ändere wegen einer zu schwierigen aufgabe, dann gäbe es ja möglicherweise trotzdem "sehr gut", obwohl keine aufgabe mit hohem anforderungsprofil (bei uns dann 4.0) gelöst wurde.
lasse ich aber die punkteverteilung, obwohl NIEMAND die aufgabe richtig hat, so entspreche ich wieder der aussage, dass mit "sehr gut" leistungen zu beurteilen sind, die "weit über das Wesentliche hinausgehen......
und..........deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt ..............
........deshalb meine Frage, ob es irgenwo eine BESTIMMUNG gibt, dass ich diese aufgaben nicht werten darf.
der oben zitierte passus aus der österreichischen LBVO (leistungsbeurteilungsverordnung) sagt ja sehr deutlich, dass solche aufgaben, die für die schüler neuartig sind,sogar in leistungskontrollen enthalten sein müssen....... |
| nun, | | von: feul
erstellt: 15.04.2013 21:33:46 geändert: 15.04.2013 21:36:57 |
das ist nicht einfach zu verstehen (ich bin selbst gerade dabei, mir das zu "erarbeiten", was auf uns zukommen wird):
ganz grob vereinfacht gesagt:
eine schularbeit (in mathe), die nur reproduzierende aufgaben beinhaltet (also einsetzen in formeln oder andre dinge, die geübt wurden)könnte dann eigentlich, selbst wenn ein schüler sie ohne hilfe und völlig richtig bewältigt, höchstens "befriedigend" sein.
ein "sehr gut" kann nur erreicht werden, wenn beispiele dabei sind, die etwas analysieren, vergleiche anstellen oder zum beispiel selbstständig (also ohne es vorher annähernd geübt zu haben) formeln aufstellen.....
denn für ein "sehr gut" muss der schüler zeigen,d ass er "weit über das wesentlcihe hinaus" den stoff versteht..............
(ps: mit "anforderungsprofil" meine ich komplexitätsgrad und handlungsbereich, je nachdem, wie hoch die beiden sind) |
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