Im Prinzip haben Abiturienten „Narrenfreiheit“ und dürfen alles schreiben.
Denn
Abi-Zeitungen sind keine regelmäßig erscheinenden Publikationen und unterliegen deshalb nur eingeschränkt den strengen Regeln der Pressegesetze.
Aber
dennoch dürfen die Schreiber einer Abi-Zeitung natürlich nicht alles.
Verbieten kann man ihnen nichts (bzw. nur wenig), denn eine Zensur ist nicht erlaubt. Deshalb kann die Schulleitung die Druckfahnen auch im Vorfeld nicht „überprüfen“. Und dass man als ein möglich Betroffener im Vorfeld schon eingreift, wäre sicherlich kontraproduktiv. Man kann aber vielleicht gemeinsam (Abiturienten und Lehrer) einen Modus finden, um späteren Streit zu vermeiden.
An einigen Schulen wurde deshalb ein Verfahren praktiziert, das sich nach meiner Kenntnis bewährt hat.
1. In der Vorbereitungszeit nimmt der Jahrgangsleiter oder ein anderer Lehrer Kontakt zur Redaktionsgruppe auf und weist die SuS auf folgende Normen aus dem Pressekodex hin: Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde, Trennung von Werbung und Redaktion, Schutz der Ehre...
http://www.presserat.info/inhalt/der-pressekodex/pressekodex.html
2. Er informiert auch darüber, dass das Presserecht des jeweiligen Bundeslandes zu beachten ist, d.h. es besteht die Impressumspflicht, Werbung muss gekennzeichnet sein, das Urheberrecht bei Fotos und Texten ist zu beachten... Er informiert auch darüber, dass bei Verstoß gegen Rechtsvorschriften, insbesondere wenn ein Lehrer oder Schüler in seinen Persönlichkeitsrechten angegriffen ist, rechtliche Konsequenzen zu erwarten sind.
3. Er bietet seine Hilfe an: Kritik lässt sich z.B. in Ironie und Satire entschärfen. Vielleicht kanner auch, wenn er das Vertrauen der SuS genießt, die eine oder andere Änderung eines Beitrags vorschlagen.
Vielleicht kannst du, leonie – am besten gemeinsam mit einigen anderen Kollegen - ein solches Verfahren auch an deiner Schule vorschlagen.
Gutes Gelingen wünscht
docman