transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 139 Mitglieder online 19.04.2024 10:50:25
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Diskussionsforum zu Palims Inklusionsforum"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Diskussionsforum zu Palims Inklusionsforumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2013 22:32:42 geändert: 03.06.2013 13:02:28

Die Bedingung für die Inklusion, die Du beschreibst, sind wohl ein Witz. Ein Autist mit 3 Stunden!!!! Das arme Kind. 2 Stunden für die ganze Klasse!!! Unglaublich. Was ich das Schlimme an der Sache finde, ist, dass die Stunden nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Eine Schule im gut bürgerlichen Sozialisierungsraum, wo sich an ganzen Schule vielleicht 3 SoS mit Förderbedarf befinden, bekommen genauso viele Stunden wie eine Schule im sozialen Brennpunkt, wo sich mindestens 3 SuS in jeder Klasse befinden. Da fällt mir nichts mehr ein.

Des Weiteren frage ich mich, wie jedes Kind doppelt zählen kann, wenn der FB gar nicht mehr festgestellt wird . Soll ja bei Inklusion so sein oder verwechsle ich da was. Außerdem wenn in der 1. Klasse 26 Kinder eingeschult werden und man stellt nach 4 Wochen fest, da ist ein Kind mit FB (wie auch immer man das tut), wird dann ein Kind zwangsversetzt? (bitte darauf nicht antworten, die Frage ist ein bisschen böse).

Leider kann ich so genau nicht antworten, wie Palim das für NDS aufgeschlüsselt hat.


das habe ich mir nicht ausgedachtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2013 22:48:00

Das sind die vermutlichen Umsetzungsvorgaben für Nds.
Ich hätte im Vergleich gerne andere Zahlen aus anderen Bundesländern.

Wenn es dabei Schwerpunktschulen mit gesonderter Ausstattung gibt, kann man das ja dazu schreiben.

Der Förderbedarf wird in Nds. vor der Schule weiterhin ermittelt.
Bisher haben das die Lehrkräfte der FöS übernommen und die Kinder gingen dann zur FöS,
nun gibt es ein Team aus FöS- und GS-Lehrerin, die sich den Vorgang aufteilen.
Kinder, die also VOR der Schule schon deutliche Beeinträchtigungen aufweisen, werden überprüft, es gibt eine Förderkommission, eine Feststellung des Unterstützungsbedarfes und die Eltern wählen dann eine Schule.
Die Schule bekommt aber keine Stunde zusätzlich, wenn der Schwerpunkt Lernen, Soz-Em. oder Sprache überwiegt.

Andere Kinder, die in Klasse 1 sitzen, sollen nicht sofort überprüft werden. Es gibt deutliche Hinweise, dass die Schule alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft haben muss. Das bedeutet, dass zunächst Förderung, Förderpläne etc. durchgeführt werden müssen, bevor ein Förderbedarf festgestellt werden kann. Hinter vorgehaltener Hand heißt das: nicht im ersten Halbjahr überprüfen.

Die Schulen, die nicht schon seit einigen Jahren im Regionalen Integrations Konzept (RIK) laufen, bekommen wirklich nur die Stunden für die 1. Klassen, die anderen bisherigen Stunden werden gestrichen.

Palim


ergänzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: merlot-lagrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2013 11:34:37

zu palims beitrag
sus mit festgestelltem unterstützungsbedarf sprache und se (sozial-emotional)können von den eltern in DIESEM sj(13/14) noch an den entsprechenden förderschulen angemeldet werden. (sicher denkt sich niemand etwas böses, wenn ich jetzt schreibe, dass wir uns in dieser überprüfungssaison vor gutachten kaum retten können ) nur die eltern von l-kindern haben ihre im gesetz festgelegte wahlfreiheit nicht mehr, die MÜSSEN in die gs. der witz - wenn man es so nennen kann - ist, dass dieses schulgesetz erst ganz kurz vor der wahl verabschiedet wurde, mit den stimmen der spd. in der koalitionsvereinbarung mit den grünen steht nun plötzlich etwas von einem schrittweisen abbau des fö.schulsystems. die spd handelt also hier offensichtlich nach adenauers devise "was kümmert mich mein geschwätz von gestern"

zu den stundenzuweisungen im sek 1 bereich - im sj 13/14 nur kl. 5 bin ich relativ sicher, dass hier 3 std pro schüler mit festgestelltem fö. bedarf sprache erteilt werden sollen (wobei keiner weiß, wo die zurzeit herkommen sollen). diese regelung trifft auch andere förderbereiche, ich bin nur unsicher, welche.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2013 11:57:33

Zu Niedersachsen:

DAss die soz.-em. jetzt noch auf die entsprechenden Schulen können, scheint regional unterschiedlich zu sein.

Hier gibt es gar keine solche Schule, darum gibt es auch diesen Unterschied nicht.

Sicherlich gibt es auch regional weitere Besonderheiten.

Ob die Kinder mit FöS ab Klasse 5 generell alle Pro-Kopf-Stunden bekommen sollen, muss ich noch einmal nachlesen.

Woher die Stunden dann wirklich kommen,
steht noch einmal auf einem anderen Blatt.
Für einen Schüler mit körperlich-mot. Unterstützungsbedarf bekommen wir 30 min statt 3 Stunden... wobei das lediglich Beratung der Klassenlehrerin ist.

Palim


Ich gehe auch nicht davon ausneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2013 11:57:53

liebe Palim, dass solche behinderungsfeindlichen Festlegungen auf deinem Mist gewachsen sind.

Das gemeinsame Lernen kann ja viele Vorteile haben. Ich selbst habe auch einige miterlebt, Aber die hier beschriebenen Bedingungen sind für diese Kinder unerträglich.

Ich weiß nicht, ob es ihnen dann mit Stigmatisierung und Ausgrenzung nicht besser ginge. Dann könnten sie sich in ihrem geschützten Raum frei entfalten.

Ich weiß nur, dass in Brandenburg das ganze Inklusionsprogramm entschleunigt wurde.


Beitrag von missmarpel93: Das geht schiefneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2013 12:02:21

Weil ich mich gerne darauf beziehen würde, stelle ich hier mal die beiden Beiträge von poodledoodle und missmarpel in dieses Diskussionsforum ein:

Beitrag von missmarpel93 unter der Überschrift "das geht Schief":
Das grundlegende Problem ist doch, dass die Kinder, die aus der Grundschule kommen und keinen festgestellten Förderbedarf haben, als Regelkinder in der SekI weiterlaufen, auch wenn sich nachträglich der Förderbedarf herausstellt.

Wir haben hier in NRW doch bereits das große Problem, das ein AOSF-Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Allgemeinen nur mit Zustimmung der Eltern eingeleitet werden kann. Wenn die Eltern genau dieses nicht wollen, wird der Förderbedarf auch nicht festgestellt.

Des Weiteren wird es eben nach dem Schulrechtänderungsgesetz auch kein AOSF-Verfahren mehr geben, die SuS sollenja nicht stigmatisiert werden. Zusätzliches Problem ist der Datenschutz. Die Schülerakte wandert nicht an die weiterführenden Schulen mit. Es wird nur der vorhandene Förderbedarf weitergemeldet.

Ergibt sich im Doppeljahrgang 5/6 zusätzlicher Förderbedarf bei den SuS, so erhöht das die zahl der Förderstunden nicht. Die eingesetzten Sonderpädagogen sollen diese "Fälle" mitbetreuen.

In einer Klasse, die ich zufällig gut kenne, sieht das dann so aus:

Von 30 SuS hat nur einer Anspruch auf sonderpädagogische Betreuung nach der Grundschule gehabt. Im Verlauf dieses Schuljahres sind dann noch 6 weitere SuS durch Begutachtung hinzugekommen. laut Aussage der Grundschullehrkräfte waren alle diese 6 Kinder in der Grundschule unauffällig, obwohl 4 von diesen 6 für die jahrgangsgemischte Schuleingangsphase 3 Schuljahre gebraucht haben. Dies lässt sich nur aus den geburtsjahrgängen schließen, da der Schüler ja die Grundschule regulär verlassen hat und es entsprechend keinen Grund gibt, etwas mitzuteilen.

Das Schulrechtsänderungsgesetz gibt auch keinerlei Auskunft darüber, wie die Schulen denn bei der Klassenbildung verfahren sollen. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten, entweder Konzentration in einer Förderklasse oder Verteilung auf den Jahrgang. Letzteres macht erhebliche Probleme, denn dann habe ich in einer Fördergruppe Kinder aus unterschiedlichen Klassen, die von unterschiedlichen Fachlehrern unterrichtet werden. Wie dieser gesamte Abstimmungsbedarf stundentechnisch kompensiert, zumindest aber organisiert wird, darüber schweigen die Verantwortlichen.

Diese Schulrechtänderungskonzept lässt sich auch Gesetz zur Kostenreduzierung im Schulwesen nennen. In der Freien Wirtschaft würde man bezüglich der Opportunitätskosten noch über die tollen Synergieeffekt durch Zusammenlegung von Förder- und Regelschulen faseln. Das fehlt bisher.


Beitrag von poodledoodleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2013 12:04:52

Weil ich mich gerne darauf beziehen würde, stelle ich hier mal die beiden Beiträge von poodledoodle und missmarpel in dieses Diskussionsforum ein:

Beitrag von poodledoodle unter der Überschrift "Prognose":

Ich gebe folgende, sehr einfache, Prognose:

1. Förderbedarfe werden demnächst nicht mehr festgestellt, dann ist das Kind nämlich ein Sonderschüler und Sonderschüler sind pfui.

2. Alle alle Schüler sind Sonderschüler, denn alle Menschen sind gleich und alle Menschen haben Schwächen.

In Deutschland sind ca. 7 von 10 Schulklassen Problemschulklassen. Dort werden sich die Probleme mit der inkludierten "Förderschülerschaft" massiv verstärken. Die lernstarken Regelschüler werden gehindert und orientieren sich nach unten.

3. Die Gymnasien werden zunehmend unattraktiver, weil sie sehr voll sind, dort fast nur Frontalunterricht gehalten wird und eine rauhe Ellenbogenmentalität herrscht. Viele Kinder werden vom Gy gechasst und halten sich danach als unfreiwillige Schüler in den Inklusionsklassen auf.

Es steigt die Anzahl nicht ausbildungsfähiger Schulabgänger und nicht studierfähiger Abiturienten.

4. Privatschulen boomen. Die Regierung streicht Fördergelder für Privatschulen.

Hat jemand ein weniger negatives Bild von der Zukunft? Wird vielleicht im Zuge dergroßen Schulreform doch alles gut?



Ich hoffe, das ist so im Sinne aller.
Somit können die beiden Beiträge hier diskutiert werden.

Palim


andere Bedingungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2013 12:14:23

Wie schon bei vielen Themen gibt es hier je nach Bundesland offenbar andere Bedingungen.

Die Kinder, die zur Grundschule kommen, werden dann überprüft, wenn vorab schon Erkenntnisse vorliegen, dass Unterstützungsbedarf vorhanden sein kann.

Da sich die Stunden nicht erhöhen, wenn Kinder mit den Schwerpunkten L, S-E oder Sprache in die Klassen kommen, KÖNNTE es bedeuten, dass sie nicht gemeldet werden.

Andererseits ist für Niedersachsen ja angedacht, dass die Kinder bei der Einteilung der Klasse doppelt zählen.
Außerdem wird ja unterschieden zwischen zielgleicher und zieldifferenter Beschulung.
Wenn also die Kinder besonderen Unterstützungsbedarf haben, hat man die Möglichkeit, vorab zieldifferente Beschulung festzulegen.

Andere Kinder werden - wie bisher - normal eingeschult und dann wird im Laufe der Jahre erkannt, ob Nachteilsausgleich gewährt oder Unterstützungsbedarf überprüft werden muss.
Das kann aber dauern.

Für den Übergang in Klasse 5 ist entscheidend, dass alle Kinder mit anerkanntem Unterstützungsbedarf in Klasse 4 erneut überprüft werden müssen und der Bedarf ggf. aufgehoben wird.
Das bedeutet für die Grundschulen, dass sie in Zukunft sowohl die FöS-Überprüfungen VOR, wie auch WÄHREND der Grundschulzeit und zusätzlich noch ZUM ENDE VON KLASSE 4 stemmen müssen.

Laut Aussage unserer FöS-LehrerInnen ist in ihrem Stunden-Kontingent dafür keine zusätzliche Zeit eingesetzt.
Entweder erledigen die GrundschullehrerInnen diese Verfahren in außerunterrichtlicher Zeit
oder die FöS-LehrerInnen nehmen etwas von ihrem Schul-Stunden-Kontingent um z.B. schwierigere Tests, für die sie ausgebildet wurden, durchzuführen.

Hier wüsste ich auch gerne mal, wie das an den Schulen umgesetzt wird, die schon seit Jahren im RIK (quasi ein Vorläufermodell mit ähnlichen Bedingungen) unterrichten.

Für die Anfangsjahre wurden ja die bisherigen Koop-Stunden gestrichen, wir müssen also trotz diverser Schüler mit Unterstützungsbedarf an unserer Schule mit insgesamt 4 FöS-Stunden auskommen.

Palim


Privatschulenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2013 12:19:37

Die Nachfrage nach Privatschule kam auch bei unserer Elternschaft:
Umgehe ich das denn, wenn ich mein Kind bei der benachbarten Privatschule anmelde?

Ja, kann sein.
Die haben nämlich in ihrer Anmeldung stehen, dass man das Kind von der Schule nehmen muss, wenn das Kind nicht beschulbar ist oder aber eine Lernschwierigkeit hat, die auf der Schule nicht behoben werden kann.

Da es weit und breit nur eine Privatschule gibt, ist die Konkurrenz-Situation eine andere, als in Orten oder Städten, in denen es mehrere gibt.

Palim


Schulformneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2013 13:10:20

Die unterschiedlichen Klassen(mindest)frequenzen der einzelnen Schulformen dürften sich noch als Knackpunkt der Inclusionsbestimmungen erweisen.

Das LAnd NRW hat gemäß des Grundsatzes "Kurze beine- kurze Wege" die Klassengröße an Grundschulen auf 14 Kinder abgesenkt. Also um eine Klasse zu bilden, müssen 14 Kinder zusammenkommen. Sind es weniger, gibt es jahrgangsübergreifenden Unterricht im Doppeljahrgang 1/2. Die eigentliche Klassenbildung erfolgt dann erst zum dritten Schuljahr. Und hier kommt der Knackpunkt; habe ich nur 12 Kinder, kann ich keine Klasse bilden. Haben allerdings zwei dieser 12 Kinder Förderbedarf, wird dieser angerechnet und die Klasse kann gebildet werden.

An den weiterführenden Schulen ist an eine Absenkung des Klassenteilers nicht gedacht. Den niedrigsten Klassenteiler hat die HS, die aber nach und nach verschwinden wird. Der Klassenteiler von Sekundar-/Gemeinschaftsschulen liegt deutlich höher. Der von Gesamtschulklassen liegt bei 30 Kindern. Eine I-Klasse kann also bei 18 Regelkindern und 6 Förderkindern starten. Ein Viertel einer Klasse - mit unterschiedlichem Förderbedarf - kann nur aufgefangen werden, wenn zumindest die Hauptfächer doppelt gesteckt werden. Hierzu wird aller Voraussicht nach das Stundendeputat der Förderlehrer nicht ausreichen.

Kurz und gut, was an einer GS noch machbar ist, wird an den weiterführenden Schulen, die von Fachlehrerunterricht geprägt sind, zum Problem.

Der Trend zu Privatschulen wird zunehmen. Die brauchen nämlich nur nachzuweisen, dass sie aufgrund ihrer Personalsituation nicht in der Lage sind I-Kinder angemessen zu fördern. (Warum kommt mir hier der Wahlspruch des Hosenbandordens in den Sinn?)


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs