danke für die hochwasserwarnung - wir sind hier nicht gefährdet trotz unmittelbarer kanalnähe.
du bezichtigst mich offenbar in meiner funktion als staatsdienerin mit bildungsauftrag ein teilchen der exekutive zu sein. weiter kannst du kritische reflektion und exekutive offenbar nur als widerspruch denken.
das ist bedauerlich, da es auch zur pflicht von allen ausführende beamtinnen gehört, ihr hirn nicht nur für empfangende weisungen zu gebrauchen, um diese dann entsprechend umzusetzen, sondern es gehört ebenso dazu, diese weisungen auf ihren gehalt für die allgemeinheit im sinne der grundrechte bzw. gesetzes zu überprüfen. das darf gegebenenfalls auch selbstkritisch ausfallen. verpflichtend ist weiter, diese zweifel den nächsten vorgesetzten mitzuteilen bzw. diese darauf hinzuweisen.
wo bleibt da dein widerspruch?