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Forum: "Beschäftigungsverbot in schwangerschaft"

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Beschäftigungsverbot in schwangerschaftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: iris2895 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 12:16:51

Ich bin Lehrerin in Niedersachsen, im ersten Schwangerschaftsdrittel und habe keine Immunität gegenüber Ringelrötel. Jetzt sind Ringelröteln an meiner Schule ausgebrochen. Problem: Schulleiterin und Frauenarzt sind sich einig, dass ich nicht arbeiten kann, keiner fühlt sich allerdings verantwortlich. Schulleiterin stellt kein BV aus, Frauenarzt schreibt mich nicht krank, schieben sich die Verantwortung gegenseitig zu. Weiß jemand, wie in diesem Fall die Regelung in Nds. ist oder hatte das Problem auch schon einmal?
Iris2895


Hierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 12:46:05 geändert: 08.06.2013 14:16:38

kannst du nachlesen:
http://www.nibis.de/~auge/seiten/themen/schwang_gru/docs/Hdlgsempf_Inf_Schul_02_2008_web_opt.pdf

Die Tabelle auf Seite 11 sagt es kurz und knapp.

Wir hatten den Fall schon 2x an der Schule, dass die schwangeren Kolleginnen dann für eine Weile "gesperrt" wurden.

Alles Gute für dich!
klexel

und:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/lehrkrafte/mutterschutz/bestimmungen
Da gibts auch ein Formular zum Download für den SL / Arzt


Fürsorgepflichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 13:21:59

Prüfen lassen ob evtl. ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht vorliegt. Personalrat einschalten


Nun mal langsam,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 13:40:32

Schulleiter und Arzt sind ja guten Willens, sie wissen nur nicht wie...


dir istneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 14:03:55

doch bestimmt gaanz furchtbar schlecht und hast Rücken und Schlafstörungen und was es da sonst noch so alles an "Nebenwirkungen" gibt. Dafür kann dich der Frauendoc doch bestimmt aus dem Verkehr ziehen.
In NRW wird man bei fehlender Ringelrötelimmunität für die ersten 20 SSW aus dem Verkehr gezogen. Da muss es wohl mal einen Fall wie deinen gegeben haben und das Gericht hat dann wohl das Land "schuldig gesprochen".
Ich wünsche dir alles Gute!


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 14:25:12

Nds auch. Steht im Link, u.a. S. 11


aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 16:36:21

dann ist doch klar, dass sie ein Beschäftigungsverbot bekommt. Sie musste doch bestimmt auch zu einem Amtsarzt oder ähnlich. Der spricht dann das Beschäftigungsverbot aus. So ists jedenfalls in NRW. Das müsste die Schulleitung allerdings wissen...


Nachfrage beim Schulratneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 17:01:22

wenn der SL es nicht weiß!


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 19:04:41

kann mir auch nicht vorstellen, dass man nicht krank geschrieben wird. Geh zu Deinem Hausarzt, wenn der/ die Frauendoc so komisch ist. Angst ist auch ein Krankschreibungsgrund der sooo viele psychosomatische Auffälligkeiten hervorrufen kann.


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von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 20:33:32

"Rat" von brittacci befolgst Du hoffentlich nicht, sondern den von caldeirao.
Ggf. wende Dich an den Hauptpersonalrat und/oder den Amtsarzt, denn die dem Mutterschutzgesetz entsprechenden Regelungen der §§ 3 und 4, wo die Beschäftigungsverbote für werdende Mütter festgelegt sind, finden sich meines Wissens nach auch im Beamtengesetz.

Viel Erfolg!


LG
Hesse


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