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@klexel
von:
bger
erstellt: 05.07.2013 23:07:04
Davon habe ich auch gehört. Aber das Schulamt ist offenbar
auch nicht so unschuldig, wie es tut...
Egal
von:
caldeirao
erstellt: 06.07.2013 00:01:28
wie der Fall auch liegt.
Das Schulamt trägt eine Mitveramtwortung. Sie sind letztendlich dafür verantwortlich und wenn kommissarische Schulleiterin, dann muss man eben gesondert hinschauen. Wenn ich da lese wird mir wirklich schlecht.
Nicht egal
von:
missmarpel93
erstellt: 06.07.2013 06:30:57
Das Schulamt führt die Aufsicht über die Dienstgeschäfte der Schulleitung.
In der Wirtschaft kommt auch keiner auf die Idee, dass der Aufsichtsrat nicht die Arbeit des Vorstandes nicht überprüfeb müsse.
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