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Forum: "Flexible Schuleingangsphase NRW verpflichtend?"

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Flexible Schuleingangsphase NRW verpflichtend?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mcvamanda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2013 15:41:46

Wie im Titel bereits erwähnt wüsste ich gerne, ob die flexible Schuleingangsphase, die ja seit 2005 für NRW eingeführt wurde verpflichtend für alle Schulen ist?


neeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2013 15:54:12

Ist nur ein Rechentrick, kein pädagogisches Konzept.

Die jahrgangsübergreifende Eingangsphase in der Grundschule ist nicht verpflichtend festgelegt für alle Grundschulen.

Sie wird häufig dann eingeführt (Beschluss der Schulkonferenz), wenn die Klassenbildung in einem 1. Schuljahr gefährdet ist, da die Mindestzahl an SuS unterschritten wird. (Soweit ich weiß muss eine GS 14 SuS haben, um eine Klasse bilden zu können. Zu beachten ist ebenfalls die Mindestzahl aller SuS einer GS, die nicht unterschritten werden darf. Andernfalls droht die Auflösung. Im besten Fall als Teilstandort einer anderen GS, wobei in NRW sogar konfessionelle und gemeinschaftliche GSen zusammengelegt werden dürfen.


Jahrgangsübergreifender Unterrichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mcvamanda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2013 16:15:01

Achso also ist den Schulen freigestellt, ob sie jahrgangsübergreifend unterrichten?! Wieviele Jahrgänge dürfen denn maximal jahrgangsübergreifend unterrichtet werden? 3? 4?


1+2neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2013 17:04:31

Lediglich die Schuleingangsphase - also die Jahrgänge 1 und 2 - können zusammengelegt werden.

Braucht ein Schüler für die Schuleingangsphase drei Schuljahre so gilt er nicht als "Sitzenbleiber".

Die 3. und 4. Jahrgänge einer GS müssen jahrgangspezifischen Unterricht in getrennten Klassen erhalten.


Esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.06.2013 18:44:47

gibt hier auch Schulen, die in den Klassen 1-3 jahrgangsübergreifend arbeiten.
Seit diesem Schuljahr ist es so, dass ein Schüler auch nicht mehr die 1. Klasse wiederholen darf (auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern!). Das Kind muss mit in die 2. Klasse genommen werden und darf erst am Ende des 2. SJ noch ein Jahr in der Eingangsstufe verbleiben.


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