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Forum: ""Caritas" oder "harter Hund"?"

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Geht's nochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poodledoodle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.07.2013 17:32:07 geändert: 13.07.2013 17:35:37

da rempelt mich so eine unbekannte Sonderschullehrerin an und postet hier, ich sei nicht geeignet für meinen Beruf und mich dürfe man nicht auf Kinder loslassen.
Weil ich geschrieben habe, man müsste mehr Zwang ausüben können, damit Kinder etwas lernen.

Sag mal, ist es eigentlich Voraussetzung als Sonderschullehrer selber förderbedürftig zu sein?

Du hast wwahrscheinlich den ganzen Tag damit zu tun, Kinder irgendwie in die Spur zu bekommen und jetzt läufst du selber total aus der Spur.

Warum bist du eigentlich Sonderpädagoge geworden? Hattest du einen eigenen Förderbedarf und wolltest das kompensieren?

Sag mal, hast du eigene Kinder oder kannst du nur schlau quatschen?


Forum eskaliert...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: forenwaechter Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.07.2013 17:46:58

Dieses Forum ist leider völlig eskaliert.

Ich möchte euch bitten die Umgangsform in unseren Foren zu beachten und etwaige "Duelle" per PN auszutragen!
Diese auf emotionaler Ebene geführte Diskussion, die mitunter beleidigende Züge annimmt können und werden wir nicht akzeptieren! Sie führt auch niemanden weiter!

Auf das Thema bezogene Beiträge sind weiterhin herzlich willkommen, persönliche Anfeindungen und unangemessene Polarisierung werden wir löschen!

der forenwächter


Schönen Dankneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2013 00:16:21

an poodledoodle und sonpaed, dass ihr mein Thema kaputt
gemacht habt!


kaputt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2013 07:45:05 geändert: 14.07.2013 07:51:11

Warum ist ein Thema, das zugegebnermaßen emotional diskutiert wird, kaputt? Warum sind nur konsensgeführte Diskussionen zielführend und statthaft?

Hier werden doch gar keine personen angegriffen sondern lediglich Meinungsäußerungen mit allen rhetorischen Mitteln angegangen. Klar wird auf Standpunkte "geschossen", klar gibt es "Breitseiten", natürlich kommt es auch zu "Kolateralschäden"; es ist halt wie im wirklichen leben und nicht wie im Spezialbiotop Schule. Das harmoniesüchtige Rumgeeiere, das Führen eines Stoßes von "hinten durch die Brust ins Auge", diese Kämpfe ohne "offenes Visier" gehen mir gehörig auf den S...

Wie verkrampft bzw. wie lange muss man schon lehrkraft sein, dass man eine soch kontroverse Diskussionsführung nicht mehr erträgt?

Hier geht es nämlich um die tatsache, dass sich die Bedingungen unter denen wir unterrichten sollen, gravierend zu unseren Lasten verändern sollen. Im gegensatz zu den Förderschulen in ihrer derzeitigen Verfasstheit müssen Regelschulen nämlich festgeschriebene (Bildungs-)Ziele erreichen. Maßgeblich ist also nicht der Kompetenzzuwachs, des einzelnen, individuell geförderten Kindes sondern das Erreichen der Kompetenzvorgaben mit dem durchschnitt der Gruppe.

Daran soll sich ja auch nichts ändern, oder hat schon einer von seiner obersten Schulbehörde zum Thema leistungsdifferenter Aufgabenbewertung und Leistungsmessung gehört? Wir sollen zwar individuell uns adressatengerecht fördern, aber anders als an Förderschulen üblich, am Ende eines Unterichtsabschnittes alle über einen "Kamm scheren". Im besten Fall gibt es einen nachteilsausgleich, der in einer längeren Bearbeitungszeit der gleichen Aufgabenstellungen wie für den Rest der Lerngruppe besteht.

Wenn also jemand meine Befähigung als Lehrkraft, die sich ja auch auf mehr Aufgabenfelder als Unterrichten und Fördern bezieht, meint in Frage stellen zu dürfen, obwohl er mich in meinem schulischen Tun noch niemals erlebt hat, der bekommt verbal eines auf die Finger.

Zum eigentlichen Eingangspost habe ich mich ja bereits mehrfach geäußert, also kann ich nichts beschädigt haben. Und Tenor dieser Diskussion ist doch, dass den suS nicht damit gedient ist, dass ihre leistungen beschönigt werden - auch wenn das den negativen Effekt mit sich bringt, nicht versetzt zu werden oder keinen Schulabschluss zu erhalten.

Schule muss sich die Zielvorgaben von ausbildenden Betrieben nicht zu eigen machen, aber ob die eigenen Leistungsstandards erreicht werden oder nicht, das sollte sie im Rahmen von zeugniskonferenzen schon noch festlegen dürfen. Dass dabei die Zielvorstellungen von Klassenleitungen und Fachlehrkräften nicht gleich sind, das ist tägliches geschäft. Strittige Entscheidungen werden dann eben mit der Mehrheit der Konferenzmitglieder entschieden - und gut ist.


caritas oder harter hundneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2013 07:54:21

war dies nicht das thema?
für mich spiegelt sich in der benotungs-/ bewertungsproblematik auf der
metaebene natürlich die rollendefinition einer lehrerIn wider. dies habe ich
versucht aufzugreifen, indem ich im übertragenen sinne noten an lehrer
verteilt habe. und zwar als harter hund. dabei kam heraus, dass einige das
klassenziel nicht erreicht haben. was so eine bewertung auslösen kann, ist
wohl sehr deutlich geworden.
übrigens ist bei der beantwortung zur frage "soll ich als lehrerIn bei der
notengebung caritas oder harter hund sein?" doch wohl von entscheidender
bedeutung, was ich denn genau bewerte. ist es reines fachwissen? oder die
arbeitshaltung? wie weit fliesst das verhalten ein? ist die beziehung zur
schülerIn auch ein faktor? - und schwups bin ich wider auf mein
rollenverständnis zurückgeworfen.

einen nachdenklichen tag
sopaed


Quarkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2013 10:32:38

Die leistungsmessung und -bewertung erfolgt nach Vorgaben, die einheitlich von den Fachkonferenzen festgelegt werden müssen. Dem Einzelnen obliegt die Umsetzung dieser Kriterien bei der Notenvergabe. Zwar ermöglichen die festsetzungen dem Einzelnen einen gewissen Spielraum, aber wer sich einmal die Verstezungsbestimmungen der APO-SI für NRW ansieht, der wird ganz schnell feststellen, dass die Handlungsspielräume begrenzt sind. So dürfen an Gesamtschulen die Noten für die ZP-Fächer nicht durch Nachprüfungen geändert werden, wenn sich daraus andere Berechtigungen (Abschlüsse) ergebn würden. Ebenso dürfen Fächer, die für einen Ausgleich herangezogen werden sollen, nicht zu Nachprüfungen zugelasen werden. So können Nachprüfungen allenfalls in der Fächergruppe II ("Nebenfächer") erfolgen. Nachprüfungen führen allenfalls zu einer Verbesserung um eine volle Note.

Wenn im Rahmen dieser Vorschriften der reli-Kollege oder der Sportkollege seine Note von 5+ auf 4- ändert, so what.

Lieber so als durch eine Nachprüfung zu Begin des folgenden Schuljahres, die einem Schüler, der bereits einen Ausbildungsvertrag in der tasche hat, den zeitnahen Einstieg ins Berufsleben erschwert oder unmöglich macht. (In NRW beginnt das Ausbildungsjahr am 01.08. und die Nachprüfungen liegen zwischen dem 02. und 04.09. in diesem Jahr)


puddingneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2013 11:34:04

ach miss. beruhen deine ausführungen eigentlich immer auf halbwissen, oder
blendest du fakten bewusst aus?

§ 48 SchG NRW
Grundsätze der Leistungsbewertung
(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der
Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die
weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistun- gen
werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnun- gen
können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten
treten oder diese ergänzen.
(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewer-
tung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich
„Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im
Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die
Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbe-
wertung angemessen berücksichtigt.

die sonstigen leistungen werden also 100% von den fachkonferenzen bei euch
definiert? und gleichzeitig sind sie alleiniger maßstab für alle kollegInnen?
und bevor du jetzt mit der apo-sI kommst: die rechtsfolge ist doch klar, oder?

@ poodle
schön, dass eine form des lächelns zurück ist. "normal" bist du gott sei dank
nicht. du hast erstaunliche fähigkeiten:
du kennst mein alter. kennst meine schülerschaft. kannst deren intelligenz
bestimmen. kennst meine gedankengänge und deren ursprung. und vieles
mehr.
erziehen kann und möchte ich dich nicht. da kann ich dich beruhigen. was ich
dir aber sehr wohl nicht erspart habe, ist, dass du dich mit dir auseinander
setzen musst...

mfg
sopaed


VV zur APO-SIneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2013 11:47:00

Schön, dass Du die APO-SI zitieren kannst. Nur diese Bestimmungen sind ledglich die halbe Wahrheit. ohne kenntnis der Verwaltungsvorschriften kommt man eben nicht weiter. Und die sind bezogen auf Gesamtschulen recht ausführlich, da Gesamtschulen unterschiedliche Profilierungen zulassen und eben alle möglichen Schulabschlüsse der Sek I vergeben können.

Aber da Du ja so gut informiert bist, wirst Du mir sicherlich begründen können warum die Latein 5 in einem Ergänzungsfach (Ergänzungsstundenregelung) im 9. Jahrgang ein Verstzungshemmnis bzw. in Jg. 10 ein Abschlusshemmnis darstellen kann? Hoffentlich bist Du genauso schnell wie beim zitieren von schulgestzlichen Bestimmungen. Ich jedenfalls beschränke mich nicht darauf zu wissen, wo etwas steht. Ich bin für die Anwendung der entsprechenden Bestimmungen auf die Schullaufbahn der Schüler meiner Klasse zuständig (Schullaufbahnberatung).


nicht dieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2013 11:57:26

apo - sI habe ich zitiert!
mensch, miss. etwas genauer bitte. sonst müsste ich ja wirklich sorgen bei den
laufbahnberatungen deiner schüler bekommen.
wenn du aber eine rechtsberatung en detail wünschst: bitte, kriegst du, wenn du
mir eine pn zukommen lässt. ich verspreche dir, da fundiert und an harten
fakten orientiert auskunft geben zu können. vielleicht bin ich ja doch mehr, als
poodle bisher konstatiert hat...

mfg
sopaed


billigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2013 12:11:40

Die Frage steht im Raum, wenn Du eine Antwort hats, dann kannst Du mich ja anmailen.

Dass das Schulgestz NRW - das Du zitierts - die übergeordnete Rechtsnorm ist weiß ich natürlich. Aber genauso wie ich weißt Du, dass es im Schulgestz eine Ermächtigung gibt (... Nähres regeln entsprechede Verordnungen ...). Diese Verordnung, die auch die allgemeinen Grundsätze der Notengebung in Hinblick auf Versetzungen und das Erwerben von Schulabschlüssen und Berechtigungen regelt, ist die APO-SI. Hierin stehen weitergehende Konkretisierungen. Das hat den Vorteil, dass das Schulministerium die Versetzungsordnung auf dem Verwaltungswege ändern kann, ohne in das Gestzgebungsverfahren einsteigen zu müssen. Die Verwaltungsvorschrift zur APO-SI soll die gleiche Anwendung der Bestimmungen der APO-SI bei allen nachgelagerten Dienststellen im Geschäftsbereich sicherstellen. Dies erhöht die Gerichtsfestigkeit der von Schulen festgesetzten Beschlüsse wie z.B. dem versetungsvermerk oder der vergabe damit einhergehender Berechtigungen wie der FOR.


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