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Forum: "Müssen Klassenarbeiten in Mathematik in der Grundschule BW zurückgegeben werden?"

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@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 21:50:26

Dann hab ich mich missverständlich ausgedrückt: Natürlich werden die Hefte in der Schule verwahrt. Sie werden jedoch eines Tages auch zurückgegeben, da sie Eigentum des Schülers sind. Mit Prüfungsarbeiten sieht es etwas anders aus, aber hier ging es um gewöhnliche Grundschularbeiten.


die ASCHOneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 21:52:42

regelt außerdem, dass Klassenarbeiten zur Einsichtnahme, Korrektur und Unterschrift mit nach Hause zu geben sind.


Na toll,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 22:09:10

im Eingangsbeitrag hast du nach Klassenarbeiten gefragt.

Jetzt, nach deinem letzten Beitrag, sieht die Situation etwas anders aus.

Hättest du nicht gleich korrekt fragen oder den Fehler eher korrigieren können? Ich fühle mich verschaukelt.


@janne 60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fleckvieh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 22:09:13

gilt die ASCHO denn auch in Ba-Wü oder regelt das hier das Schulgesetz des
Landes? Bin da ein wenig unbedarft.


Jedes BLneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 22:11:39

hat andere Regelungen, bei uns in Nds. heißt das Ding nicht ASCHO, sondern einfach Schulrecht, und da steht nur drin, dass den Eltern Gelegenheit gegeben werden muss Einsicht zu nehmen.

Aber was soll die Frage? Es geht ja nun nicht um Klassenarbeiten, also sind sämtliche Überlegungen hinfällig.


@fleckviehneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 22:13:25

oh, da bin ich überfragt, ich kenne nur MEINE Gesetze (in diesem Fall fürs Saarland),
aber sowas googelt sich leicht oder sicherlich habt ihr doch einen Bildungsserver, über den man an die Gesetze und Verordnungen kommt.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fleckvieh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2013 22:18:06

Sorry, ich habe diese Unterscheidung eben erst im Schulgesetz des Landes
Baden-Württemberg gefunden, ich wußte nicht das es im gesetzlichen Text
"schriftliche Arbeiten" heißt. Über den Arbeiten meiner Tochter stand bis jetzt
auch immer Klassenarbeit. Eventuell sind dies ja auch nur zwei Ausdrücke für ein
und dasselbe, nämlich, dass die Leistung der Schüler überprüft wird.


hmmmneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.10.2013 19:26:15

Die Frage ist ja nun, WORUM es genau geht.

Ist es eine Klassenarbeit, in BY auch gern Probe genannt, die benotet wird?
Auch ich kann nur für mein Bundesland sprechen und weiß, dass im Gesetzt steht, es sei Einblick zu gewähren.
Wenn man mal wieder 2 Wochen hinter zurückgegebenen Klassenarbeiten hinterher läuft, weil die Kinder sie noch bei Ex-Papa am Besuchstag zeigen und liegen lassen etc.,
ist schon fast verständlich, dass KollegInnen die Arbeiten nicht mehr herausgeben wollen.
Den anderen Grund finde ich nicht gut. Ich ändere die Arbeiten immer ab ... und oft ergibt es sich ohnehin aus dem Unterricht.

Ist es keine Klassenarbeit, sondern nur ein "Test", eine Lernstandserhebung oder anderes?
Ganz ehrlich: die gebe ich auch nicht immer zurück. Manchmal, vor allem in Klasse 1 + 2, möchte ich einfach sehen, wo die Kinder stehen, schreibe Überforderungstests und gucke mir die Fehler an.
Ich selbst kann die Tests lesen und mir einen Reim auf Fehler machen. Das können viele Eltern nicht, weshalb es einen heftigen Aufruhr geben würde, warum die Kinder so schlecht sind.

Es muss doch LehrerInnen in BW geben, die darüber Auskunft geben können, oder?
Beim Überfliegen der Verordnungen kann ich allerdings nichts finden,
lediglich über den Leistungsstand ist Auskunft zu geben.

Palim


Also,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fleckvieh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.10.2013 21:46:25

es ist schon eine Klassenarbeit, im Gesetz allerdings schriftl. Arbeit genannt, was
mich gestern etwas verwirrt hat. Einsicht gewähren lässt uns die Lehrerin ja,
allerdings nicht in Ruhe zu Hause sondern in der Schule, mit vorher vereinbartem
Termin. Schade, dass hier niemand weiß wie die Vorschriften sind, eine Freundin
GS-Lehrerin hat gesagt sie könne sich nach dem Gesetzestext vorstellen, dass
jede Schule ihre eigene Lösung hat....
Im Übrigen könnte ich es auch gut verstehen einen Test nicht immer zu zeigen,
manche Kinder/Eltern muss man durch so ein Ergebnis nicht noch mehr
verunsichern.
Vielen Dank für Eure Mühe!


BWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2013 09:31:48 geändert: 30.10.2013 08:02:23

Ich komme aus BW und da ist die Rechtslage so:

Klassenarbeiten werden mit der ganzen Klasse geschrieben zum selben Zeitpunkt.

In der Grundschule gibt es jedoch keine Klassenarbeiten, sondern nur "Schriftliche Arbeiten". Das heißt, dass theoretisch jeder Schüler die Arbeit an einem anderen Tag schreiben könnte.

Wenn wir individuelles Lernen in der GS ernst nehmen, werden nicht alle Kinder die Arbeit an einem Tag schreiben KÖNNEN, da sie in ihrem Lernprozess unterschiedlich weit sind.Das heißt aber, dass Arbeiten in diesem Fall tatsächlich nicht mit nach Hause gegeben werden können, weil sie sonst evtl. weitergegeben, kopiert usw. werden könnten.

Selbstverständlich mmuss den Eltern in der Schule Gelegenheit gegeben werden, die Arbeiten einzusehen. Genauso selbstverständlich sollte sein, dass Eltern über das Ergebnis informiert werden, und zwar nicht einfach durch die Mitteilung der erreichten Note, sondern darüber, was das Kind konnte bzw. noch üben muss. Und wem's gut tut, der kann ja durchaus Termine nach 18 Uhr "einfordern". Sicher eine gute Grundlage für gelingende Kommunikation...

Was im vorliegenden Fall die genauen Gründe sind, warum die Lehrerin die Arbeiten nicht mit nach Hause gibt, weiß ich nicht. Jedenfalls gibt es keine Rechtsgrundlage, dass die Arbeiten nach Hause gegeben werden MÜSSEN.

Wie gesagt, wir kennen nicht alle Hintergründe und brauchen sicher mehr Informationen.
Ich ärgere mich allerdings, dass nach einem einzigen Beitrag die Lehrerin schon als "fauler Sack" tituliert wird.
Wo leben wir denn?

tanteerna




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