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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2013 20:17:54



Aber immerhin...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2013 20:29:15

bekommt sie Rückendeckung vom Lehrerverband...


Hierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2013 20:42:57

findet man unten jede Menge Kommentare von Lesern (Eltern?). Meistens ist es Zustimmung.

http://www.mopo.de/nachrichten/muetter-und-vaeter-gegen-lehrerin-eltern-wehren-sich-gegen-den-wut-brief,5067140,25701970.html


Wobei man bei den Kommentarenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2013 21:00:26 geändert: 23.12.2013 21:03:25

2 Dinge unterscheiden muss:
- für die einen ist der Brief ein Beispiel für die Zustände an vielen Schulen
- für die anderen ist es der konkrete Fall

Im ersteren Fall haben viele Recht.
Im konkreten Fall kennen wir die bisherigen Abläufe nicht. Ich glaube nicht, dass ein solcher Brief an Eltern klug ist um eine zufriedenstellende Lösung für ein Problem zu erreichen. Wie man ja sieht, hat das die Schraube eher nach oben gedreht. Oder glaubt noch jemand daran, dass in dieser Klasse noch eine Lösung zur Zufriedenheit beider Seiten erreicht wird?
Hier wurden viel zu viel Emotionen aufgewühlt, die die sachliche Herangehensweise behindern.


naja nun...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.12.2013 01:57:41

ob so ein brief an die eltern klug oder nicht ist sei zunächst mal dahin gestellt bzw. begrüße ich diese schriftliche entscheidung der kollegin als öffentlichen denkanstoß zu weiteren eventuellen veränderungsmöglichkeiten nicht nur innerhalb der betroffenen klasse. dank dem medien hype machen sich hoffentlich ein paar mehr menschen gedanken um ihre pflichten als mütter und väter oder aber empören sich schlicht abgrenzend, aber ob sie diese auf einem elternabend besser erreicht hätte?

klar köcheln die emotionen und der orkan tobt im wasserglas aber das gibt sich auch wieder und in den nächsten drei jahren hat diese klasse viel zeit, um sich etwas gepflegter einzuschaukeln auf allgemein getroffenen vereinbarungen, die nun mehr als notwendig anstehen bzw. auch noch so wütende eltern werden einsehen müssen, dass erfolgreiche bildungsvermittlung nur im kollektiv bzw. in kooperation effektiv funktionieren kann.

die kollegin hat aus meiner sicht zumindest insofern alles richtig gemacht als dass sie ihre leitung als auch die elternvertretung hinsichtlich des briefinhaltes mit ins boot geholt hat - allein unverständlich ist mir, wie sie mit einer ersten chaosklasse in die kunsthalle fährt - das hätte ich mir ohne elternunterstützung garantiert nicht angetan.


Vertraulichkeit des geschriebenen Wortesneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.12.2013 09:31:03

Der Brief der Lehrerin an die Eltern der Klasse ist zunächst einmal kein "offener Brief". Da er vom SL unterzeichnet worden ist, ist er ein offizielles Schreiben der Schule an die Eltern der Klasse und kein privates Schreiben der Lehrerin.

Die Vertraulichkeit dieses Schreibens ist von Elternseite gebrochen worden. Diesem Sachverhalt sollte durchaus juristisch begegnet werden.


Ich kann nicht beurteilen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.12.2013 09:47:51

ob die Verhältnise in dieser konkreten GS so sind, wie sie geschildert werden.
Aber eines ist klar: Lehrer müssen immer mehr Aufgaben übernehmen, die originär nicht zu ihrem Aufgabenfeld gehören und Schüler sind werden immer "freier" in ihrem Verhalten.

Wenn Eltern behaupten, ihr Kind wäre zu Hause immer höflich und das klappe nur in der Schule nicht, werde ich sehr hellhörig. An den Zwischentönen oder eingeschobenen kleinen Worten, lässt sich oft sehr schnell festmachen, dass da nicht ganz die Wahrheit gesagt wird ("Eigentlich klappt das zu Hause.").
Auch sehe ich mich konfrontiert mit Eltern, die der Meinung sind, ich kenne ihr Kind (nach sechs Wochen in einer Klasse 5) besser als sie selbst.


Feststellen des Förderbedarfsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.12.2013 11:00:02

Auch sehe ich mich konfrontiert mit Eltern, die der Meinung sind, ich kenne ihr Kind (nach sechs Wochen in einer Klasse 5) besser als sie selbst.

Nur was nutzt dieses Zugeständnis? Denn beim nächsten Schritt fehlt dann in der Regel die Unterstützung durch die Eltern.

Aufgrund der lehrerausbildung fehlen einem Regelschullehrer die notwendigen Diagnoseinstrumente, will er aber einen Sonderpädagogen oder sonstgen externen Sachverstand für eine "Begutachtung" des Förderbedarfes eines Kindes einschalten, geht das nur mit Zustimmung der Eltern.

Dies ist doch auch der Punkt, an dem die Grundlagen zur Inklusion in NRW kranken, allein der "Elternwille" ist maßgeblich. In der Schuleingangsphase darf der Förderbedarf nicht festgestellt werden. Ab dem dritten Schuljahr ist die beantragung der Feststellung des Förderbedarfs abhängig von der Zustimmung der Eltern. Wird der Förderbedarf nicht in der GS festgestellt, gelten die Kinder als Regelschüler und sind von der Schule aufzunehmen, an der sie ihre Eltern anmelden.

Das Interesse der Eltern sich den Förderbedarf ihres Kindes im Bereich "Lernen" oder "emotionale und soziale Entwicklung" attestieren zu lassen, geht nach meiner Erfahrung gegen Null. Nur, was nicht festgestellt worden ist, gibt es natürlich auch nicht. Dabei haben selbst "normale" Regelschüler erhebliche Problem beim Übergang auf eine weiterführende Schule mit dem Fachlehrerprinzip, den häufihen Raumwechseln und Klassenfrequenzen bis zu 30 SuS klarzukommen.


Wenn ich den Eltern gut zuhöreneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.12.2013 11:47:43

kann ich besser auf sie eingehen und versuchen sie mit ins Boot zu holen.
Ich setze alle Maßnahmen ein, die ich habe (päd. Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen) und scheue nicht, dass Jugendamt einzubeziehen.
Da wir eine Schulsozialarbeiterin an der Schule haben, hole ich sie möglichst früh dazu bzw biete den Eltern ihre Hilfe an.
Da ich an einer Schwerpunktschule arbeite, kann ich nach Absprache jeden Schüler zumindest von einer päd Fachkraft/einem Förderlehrer beobachten lassen.
Die meisten Eltern arbeiten bereitwillig mit uns zusammen, wenn wir ihnen vermitteln, dass es nicht gegen sie sondern gemeinsam um das Wohl ihres Kindes geht.


Absprache mit wemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.12.2013 12:19:04

Da ich an einer Schwerpunktschule arbeite, kann ich nach Absprache jeden Schüler zumindest von einer päd Fachkraft/einem Förderlehrer beobachten lassen.

Allein für die Beobachtung brauche ich das Einverständnis der Eltern. Die Absprache mit den Sonderpädagogen allein hilft also nicht weiter. Meine AL gibt ihr Einverständnis auch nur, wenn die Eltern ihre Zustimmung schriftlich abgegeben haben.

Wenn die Eltern nicht wollen gibt es quasi keinerlei Handhabe. Das Jugendamt wird auch erst aktiv, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt und das Kindeswohl massiv gefährdet ist.

Der Fehler besteht darin, den Elternwillen zum alleinigen Maßstab aller Dinge zu machen. Die Umsetzung des Inklusionsgesetzes wird nicht zu einer Auflöung der Subsidarsysteme führen. Die zukünftige Verwaltungspraxis und die Überprüfung im Einzelfall durch die zuständigen Verwaltungsgerichte wird die Rahmenbedingungen für die Inklusion setzen. Warten wir einmal die nächsten fünf Jahre als Übergangsphase ab und korrelieren die erfolge der inklusion mit der Zahl der krankheitsbedingten (Lehrer-)Ausfälle.

Ich bin äußerst gespannt, ob denn meine unterrichtlichen bemühungen zukünfig zu 100% angerechnet werden, wenn zeitgleich ein Sonderpädagoge mich im Unterricht unterstützt. Bei Doppelsteckung besteht nämlich kein Anspruch auf 100%-ige Vergütung. Wenn das konsequent angewandt wird, dann finanziert sich der Inklusionsprozess fast von selbst.


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