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Forum: "Versetzung trotz Mitglied im Personalrat? "

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Versetzung trotz Mitglied im Personalrat? neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: megahupe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 09:37:16



Ich bin an unserer Schule im Personalrat, der aus 3 gewählten
Mitgliedern besteht. Nun habe ich aus privaten Gründen eine
Versetzungsabsicht per Sommer 2015. Darf ich um Versetzung
gesuchen, wenn ich selbst Mitglied des Personalrates bin oder muss
ich vor Antragstellung aus dem Personalrat scheiden, damit sich noch
zeitnah jemand anderes wählen lassen kann? Zu wann müsste ich
das Amt dann niederlegen, falls die Antwort mit Ja ausfällt?
Ich las mal irgendwo, dass Personalräte nicht versetzt werden dürften,
gilt das auch bei eigener Absicht?

Vielen Dank für die Mithilfe.



janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 10:01:29

Einer Versetzung als gewähltem Mitglied des Lehrer-/Personalrates steht diese Tätigkeit nicht entgegen. Aus diesm Grund werden ja bei der Wahl auch Stellvertreter bestimmt. Scheidet ein Mitglied des lehrerrates aus welchen Gründen auch immer während der Wahlperiode aus seinem Amt aus, nimmt einer der zuvor bestimmten Stellvertreter dessen Funktion als Mitglied des Lehrerrates ein. Es findet keine Nachwahl der Stellvertreter statt.


Danke! neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: megahupe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 10:06:36

Dann bin ich ja beruhigt. Habe meinen Versetzungswunsch noch nicht an die große Glocke gehängt .... Danke!


@megahupeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2014 10:16:03

Vorsicht, meine Ausführungen gelten für NRW. Ob die auch entsprechend auf Nds übertragbar sind, musst Du eigenständig überprüfen.


Nachklapp für Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.01.2014 10:52:56

Was missmarple93 für NW erläutert, gilt sinngemäß auch für NI:

Verlässt ein Mitglied des PR die Dienststelle, z. B. durch Versetzung, verliert es die Wahlberechtigung (aktiv und passiv) und scheidet aus dem Personalrat aus. Es tritt ein Ersatzmitglied ein.

§§ 23ff des NPersVG, das müsste dem PR eigentlich vorliegen, ansonsten unter

http://www.schure.de/2047002/npersvg.htm

zu finden.


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