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Forum: "Dienstunfähigkeitsklausel bei Versicherungen-Sinnvoll?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Dienstunfähigkeitsklausel bei Versicherungen-Sinnvoll?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kellerfund Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2014 11:33:44

Erst einaml ein dickes Hallo meinerseits,
und gleich zur Sache: Ich bin, als ich mich über verscheidenen Beamtenversicherungen informierte, immer mal wieder auf den Begriff der Dienstunfähigkeitsklausel oder kurz DU-Klausel aufmerksam geworden...kann mir hier jemand weiterhelfen? Welceh Thematik beainhaltet die Du-Klausel denn und ist diese zwingend notwendig? Und worin besteht der Unterschied zur Dienstunfähigkeitsklausel?? Bei dem Versicherungswirrwar verliert man als Laie leicht den Überblick? Kann mir da jemand von euch helfen?
Liebe grüße und vielen Dank vorab


Du meinst wahrscheinlich:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2014 12:01:26 geändert: 03.02.2014 12:11:23

Und worin besteht der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsklausel??

Vielleicht hilft dir diese Erklärung weiter?
http://www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-Fragen-Antworten-1560151-1560916/

Ist zwar von 2007, aber ich denke, die grundlegenden Gedanken und Erklärungen dazu gelten noch.

Und:
http://www.bundesverband-finanzplaner.de/Artikel/dienstunfaehigkeit-fuer-beamte


Ach ja, fast vergessen: Herzlich willkommen hier in dieser Community und viel Spaß beim Stöbern, Finden und Austauschen!


Hilfe naht…hoffentlich :-Dneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: helldin89 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.02.2014 23:28:53

Auch von mir ein herzliches Willkommen in der Community
Generell ist die DU-Klausel mehr als nur sinnvoll! Du musst wissen:
Dienstunfähig kann dich nur der Amtsarzt schreiben…und berufsunfähig ist
nicht gleich dienstunfähig. Wirst du nämlich nur berufsunfähig geschrieben,
wird nicht gezahlt…dann musst du eine Nachuntersuchung über dich ergehen
lassen,die wesentlich schwerer zu bestehen ist! Das kannst du auch alles auf
dem Beamten-Infoportal ( http://www.beamten-infoportal.de/stolperfalle-
dienstunfaehigkeitsklausel/ ) nachlesen! Da sind eigentlich alle Fragen geklärt..
Ich hoffe, ich war hilfreich

Liebe Grüße
Hel(l)din


Warneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.02.2014 23:31:27

wohl nicht so wichtig.
Am 3.2. angemeldet - schnell mal ne Frage hingschmissen - und seit dem Anmeldetag nicht mehr hier gewesen.

Aber für andere wars sicher interessant


zu alt für Dienstunfähigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.02.2014 20:15:19

so ein Mist.
War fristgerecht (letzte Minute vor Altersgrenze) bei der Versicherung.
Aber: Der PC der Versicherung rechnet einen schon ein halbes Jahr älter als man in Wahrheit ist.
Somit hatte ich keine Chance mehr.

Wenn Du Dienstunfähig bist, kannst Du auch kein Nachtwächter mehr werden.

Ich kann - obwohl Beamtin nur Berufsunfähig und nicht Dienstunfähig - werden.
Somit kann ich auch Nachtwächter werden (verwiesen werden)

Welch ein Elend.



Doch, klar wichtig!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kellerfund Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2014 17:39:57

Hey, vielen lieben Dank für eure Antworten!
Ihr habt mir alle sehr geholfen...habe momentan viel um die
Ohren, weshalb ich noch nicht die zeit gefunden hatte.
Unwichtig ist mir das deshalb aber noch lange nicht...


@blendwerkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2014 17:48:20

du kannst doch auch als beamtin eingeschränkt dienstfähig sein wieso dann nicht komplett dienstunfähig bzw. ist mir die differenz zur berufsunfähigkeit unkar.

und wo liegt die ungefähre schallgrenze bei abschluss einer solchen versicherung bzw. ist die bei jeder gesellschaft annähernd gleich?

ne olle unverzagte grüßt.


Hierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2014 20:23:10

der Link von helldin89 (weiter oben) zum Anklicken.
Der hilft sicher weiter:
http://www.beamten-infoportal.de/stolperfalle-dienstunfaehigkeitsklausel/


sänxneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2014 23:56:26

for that interesting link!


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