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Forum: "Gibt es eine Vorschrift (Erlass....o.ä.), dass Klassenarbeiten immer neu konzipiert werden müssen?"

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Gibt es eine Vorschrift (Erlass....o.ä.), dass Klassenarbeiten immer neu konzipiert werden müssen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: viererbande Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 12:13:23

Hallo,
aus gegebenem, unschönem Anlass beschäftigt mich gerade die Frage, ob Klassenarbeiten immer neu entworfen werden müssen oder ob man auf den an der Schule vorhandenen Fundus zurückgreifen kann. Gibt es dazu eine Vorschrift im Schulgesetz, einen Erlass o.ä.?
Bis jetzt habe ich bei meinen Recherchen nichts gefunden.
(Dass es pädagogisch sinnvoll ist, die Leistungskontrolle auf die Klassensituation zuzuschneiden, steht außer Frage.)


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 12:16:00 geändert: 09.02.2014 12:34:51

ich in 35 Lehrerjahren nie was von gehört.
Wer will das denn überprüfen?

Da hätte so mancher Kollege auch arge Probleme
Wenn ich mal auf eine alte Arbeit zurückgegriffen habe, habe ich zumindest ein paar Dinge geändert, damit die Wiederholer, die die Arbeit evtl schon vom letzten Jahr kennen, keinen Vorteil haben. (RS) Ist aber selten vorgekommen.


Geradeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: viererbande Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 12:24:35

haben eine Kollegin und die Schulleiterin deshalb Probleme,
deshalb meine Suche und Frage.


das wäre neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 12:28:00

blanker Unsinn und vor allem niemals zu kontrollieren. Ganz im gegenteil, ich halte es für eine gute Idee, sich kollegial auszutauschen und auch mal auf neue Ideen zur Fragestellung einzugehen.

Natürlich hast du das Recht, auf alte Arbeiten zurück zu greifen. Du solltest nur nicht den Fehler machen, deine alten Arbeiten einfach 1:1 zu kopieren. Zum einen gibt es Geschwisterkinder, die diese Arbeiten evtl. schon kennen, aber auch im Freundeskreis werden Aufgaben gern herumgereicht. Selbst Manche Nachhilfeinstitute sollen angeblich mit kopierten Klassenarbeiten unterrichten, auch wenn das vom Urheberrecht her natürlich illegal ist.

Aber jedes Mal komplett das Rad neu zu erfinden wäre nicht machbar. Spätestens nach der 5. Wiederholung des Themas werden die Ideen zur Aufgabenstellung sehr knapp...


@viererbandeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 12:29:40

Könntest du evtl. versuchen, uns noch ein paar mehr Infos über den Vorfall zu geben?


ja klar!!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gicevski Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 12:46:30

Es muss bei jeder Probearbeit ausgeschlossen werden , dass Geschwister oder befreundete Kinder oder 4teachers eine bereits geschriebene Probearbeit zugänglich machen und dabei den Zweck verfolgen mittels dieser Zurverfügungstellung den Lernerfolg und Lernaufwand auch nur minimal zu verringern. Zuwiderhandlungen landen meist im Gulag Pädagogigus(Ort unweit von Sotschi - Begnadigung von Putin unwahrscheinlich wg pussy riot-Freilassung) - also äußerste Vorsicht walten lassen - notfalls alles neu erdenken und erfinden!!!


Eine Antwort ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ohneschule Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 12:48:17

fehlt aus meiner Sicht noch.

Ich erlebte immer wieder, dass nicht wenige SchülerInnen einfach überfordert waren, wenn ich Klassenarbeiten aus früheren Jahren einsetzte.
Meiner Meinung wird dieses Problem immer aktueller. In meiner Schulzeit wurden die Arbeiten oft ohne Ankündigung geschrieben. Heute nahezu undenkbar!


Ich möchteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: viererbande Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 12:48:40 geändert: 09.02.2014 12:52:15

es natürlich möglichst anonym halten, aber auch meiner betroffenen Kollegin und Schulleiterin helfen.
Die Kollegin ist neu an unserer Schule, hat nach vielen Jahren erstmal wieder eine 3.Klasse mit 26 Schülern und sich für die Klassenarbeit eine alte Arbeit aus dem Fundus genommen. Das ist der Schulrätin zu Ohren gekommen (durch Eltern) und diese ist der Meinung, dass die Kollegin die Arbeit nicht hätte ohne Änderungen übernehmen dürfen und die Schulleiterin hätte die Arbeit so nicht genehmigen dürfen. Folge ist nun, dass die Kollegin zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurde und die Schulleiterin möglicherweise eine Abmahnung erhält.
Darum die Frage nach einer Vorschrift mit §§§, gegen die verstoßen wurde.


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 13:02:42 geändert: 09.02.2014 13:15:22

wäre es erst mal Aufgabe der Schulrätin zu belegen, nach welchem Paragrafen hier verstoßen wurde.
Ich verstehe die Schulleitung nicht. Die wird dadurch doch auch beschuldigt und hätte als ersten Schritt sich erst mal sagen lassen müssen, gegen welchen Paragrafen hier verstoßen wurde.
Man kann doch nicht einfach so aus der Hüfte schießen und so ins Blaue hinein jemanden beschuldigen. Was sind denn das für Eltern?!

Es ist nicht deine Aufgabe oder die Aufgabe der Kollegin, sich nach entsprechenden Paragrafen zu erkundigen. Die Eltern sind bzw. die Schulrätin ist eindeutig in der Pflicht.

Und die Kollegin und du, ihr solltet erst mal nen kühlen Kopf bewahren und abwarten. Das wird im Sande verlaufen.
Unfassbar!
Bei uns an der RS wurde dafür extra ein Fundus angelegt. Jede Arbeit für jedes Fach soll abgeheftet werden (klappt nur nicht immer)


Unfassbarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gicevski Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2014 13:08:24

Ein Drittklässler lernt dann das Ergebnis von 252446 : 27 auswendig und die weiteren 23 Aufgaben auch noch und kann nicht rechnen - da würden wir auch noch die nächste Mathe-Olympiade nicht gewinnen - unvorstellbar - Schulräte an die Macht!!!


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