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Forum: "Gibt es eine Vorschrift (Erlass....o.ä.), dass Klassenarbeiten immer neu konzipiert werden müssen?"

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und nochwas:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2014 16:48:04 geändert: 13.02.2014 16:49:03

vor vielen, vielen jahren war ich die einzige Physik/chemielehrerin an der schule und hatte oft mehrere Parallelklassen. es war schwierig, unterschiedliche tests zusammenzustellen und doch war es notwendig, weil die schüler in der pause vor dem test in die nachbarklasse liefen und die aufgaben "erfragten". (manchmal erichteten wir kollegen uns gegenseitig einen "aufsichstsdienst" und tauschten stunden, damit der test direkt in aufeinanderfolgenden einheiten geschrieben werden konnte und wir ließen die schüler in der pause nicht auf den gang).

das ist heute nicht mehr notwendig. selbst wenn ich am montag den gleichen (1:1) test gebe wie in der Parallelklasse am mittwoch, interessiert sich kein schw...... schüler dafür, was zum test kommt


@viererbandeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lisae Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2014 17:20:54

In deinem ersten Beitrag schreibst du, dass sich die neue Kollegin eine Arbeit aus eurem Fundus genommen hat. Wozu sonst hätte der denn angelegt werden sollen, wenn nicht dafür, ihn - wie schon viele vor mir angeregt hatten, natürlich etwas abgeändert - zu verwenden?
Sicherlich herrscht ein schlechtes Arbeitsklima bei euch, wenn die Sekretärin da so mitmischen kann. Eine Supervision wäre sicherlich hilfreich.
lisae


@feulneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2014 17:26:50

...oder die Schüler sind gar nicht mehr in der Lage, die Infos so weiterzugeben, dass es 'gefährlich' werden könnte..


VSO Bayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2014 21:03:44

Wir haben im Seminar Schulrecht für unsere Prüfung gelernt, dass wir (offiziell) keine Probearbeiten recyceln dürfen.
Die Begründung dafür ist in § 37 VSO nachzulesen:

(2) 1 Schriftliche Leistungsnachweise werden durch Probearbeiten erbracht. 2 Sie müssen sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben

Da der unmittelbare Unterrichtsablauf auf jede Klasse individuell abgestimmt ist und man auf die individuellen Bedürfnisse der SuS eingeht, kann man logischerweise auch keine Probearbeit 1:1 wiederverwerten.


Na klar,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2014 21:15:34 geändert: 13.02.2014 21:16:06

wir finden ja auch in einem 35jährigen Lehrerdasein 35 verschiedene Wege, das 1x1, die schiefe Ebene oder das present perfect zu erklären und einzuüben. Da kann man unmöglich 2x identische Aufgaben stellen.
Lachhaft! Da wiehert mal wieder der Amtsschimmel.


Aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2014 21:22:27

wir "alten Hasen" wissen: Nichts wird so heiß gegessen, wie
es gekocht wird. Also, gelassen bleiben und sein Ding
durchziehen! Gegen leicht abgeänderte recycelte Arbeiten ist
doch nichts einzuwenden!


keep coolneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2014 23:09:04

oder kleiner Beitrag zur Gelassenheit

Eine Vorschrift über die gebotene Neukonzeption einer Klassenarbeit bzw. über das Verbot der Verwendung einer alten ist in dem entspr. Erlass für Sachsen-Anhalt nicht zu finden.
http://www.sks-weitling.bildung-lsa.de/regelungen-Dateien/Leistungsbewertung.pdf

Relevant scheint mir aber der Absatz 4.1.1 zu sein:
„Klassenarbeiten und Klausuren beziehen sich auf den vorausgegangenen Unterricht.“
Im niedersächsischen Erlass zu Klassenarbeiten ist das deutlicher formuliert: „Bewertete schriftliche Arbeiten müssen aus dem Unterricht erwachsen und in ihrer Art und in ihrem Umfang der Entwicklungsstufe und dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler angemessen sein.“

Von daher ist als erstes zu fragen, ob der Inhalt der Klassenarbeit dem vorangegangenen Unterricht entspricht. Wenn die Kollegin anhand ihrer Vorbereitungen, Lernprotokolle, Klassenbuch, Hausaufgaben der SuS ... belegen kann, dass sie die Klassenarbeit auf der Grundlage ihres erteilten Unterrichts erstellt hat, hat sie erst einmal gute Karten im Gespräch mit der Schulrätin.

Worüber regen sich Eltern auf, doch darüber, dass hier jemand einen vermeintlichen Vorteil gehabt hat. Dahinter steckt doch der mehr oder weniger berechtigte Anspruch auf Gleichbehandlung bzw. Chancengleichheit im engeren Sinne. Fritzchen hat Glück gehabt, Mariechen hat das Nachsehen, weil sie keine ältere Schwester in der Schule hatte. Das können benachteiligte Eltern, so denke ich, zu Recht monieren. Hier kommt man aber schnell an Grenzen des Gleichheitsgebots, weil ein Kind aus „bildungsnäheren“ Familien – Opa kann z.B. mit dem Enkel intensiv üben oder Vater bezahlt den Nachhilfeunterricht – immer die besseren Chancen hat. Wie soll man da reagieren?

Natürlich ist es ungeschickt, eine „passende“ Arbeit eins zu eins zu übernehmen, wie der geschilderte Fall zeigt. Im schlimmsten Falle wird die Arbeit nicht gewertet und eine andere konzipiert und geschrieben. Leider ist aber wieder einmal mit zusätzlicher Mehrarbeit verbunden.


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