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Forum: "Schulaufgabe verloren"

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Schulaufgabe verlorenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cemara Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.02.2014 00:46:37

Hey,

ich bin Referendarin und eine einzelne Schulaufgabe wurde aller Voraussicht nach von anderen Refis weggeschmissen (unabsichtlich, weil diese im Seminarraum lag.

Die Schulaufgabe wurde von mir und meiner Betreuungslehrerin korrigiert. Die Schülerin hat die Schulaufgabe aber noch nicht erhalten.

Was tun?
Wie vorgehen?
Mir ist der Verlust erst gestern aufgefallen und ich wechsel jetzt eigentlich an eine andere Schule. Die Schülerin wird am Montag allerdings meine Betreuungslehrerin um die Schulaufgabe fragen.

Liebe Grüße,


Letztverantwortlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.02.2014 10:35:40

ist deine Betreuungslehrerin!
Nachdem ihr beide korrigiert habt ud eine Note festgelegt wurde, verhält es sich m.E. wie bei einer Prüfungsarbeit mit Vor- und Nachkorrektur: Die Note wird mitgeteilt, die Arbeit muss aber nicht herausgegeben werden.
Sprecht euch ab, informiert den Schulleiter und lasst ihn entscheiden, ob die Note zählt oder die Arbeit nachgeschrieben wird.
rfalio


Mmmh.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cemara Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.04.2014 18:54:36

Hey, hallo,

dringende Frage....

Ich habe nun daraufhin eine Missbilligung erhalten.

1) Wird dies an das Kumi weitergeleitet?
2) Wird mir das bis in alle Ewigkeiten nachgetragen?

Wer kennt sich aus?
LG


Missbilligungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.04.2014 19:53:44

sind keine Dispziplinarmaßnahmen, also eine relativ harmlose Unmutsäußerung deiner Schulleitung. Du kannst sie, so wie alles, was negativ für dich ist (Elternbeschwerden...), auf Antrag nach 2 Jahren aus deiner Akte streichen lassen.

So gilt es zumindest in Hessen: http://www.gew-da-land.de/Was_Sie_schon_immer_uber_das_Dienstrecht_wissen_wollten.pdf
Bevor eine Missbilligung ans Schulamt geht, musst du angehört werden - du hast auch ein Recht, dagegen rechtlich vorzugehen.

Ich nehme also an, dass selbst in Bayern dir so etwas nicht bis an dein Lebensende nachgetragen wird. Ich wünsch dir noch weiterhin Erfog im Referendariat! Lass dich von so etwas nicht unterkriegen...


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