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Forum: "Frage zur Laufbahnverordnung"

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Frage zur Laufbahnverordnungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.02.2014 10:08:46 geändert: 18.02.2014 10:10:25

Ich möchte mich auf folgenden Text aus der Laufbahnverordnung beziehen:
" Die Beamtinnen und Beamten werden in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt. Die Einführungszeit dauert drei Jahre. Die Einführungszeit kann nach näherer Bestimmung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung insoweit gekürzt werden, als die Beamtinnen und Beamten während ihrer bisherigen Tätigkeit bereits hinreichende Kenntnisse, wie sie für die neue Laufbahn gefordert werden, erworben haben, jedoch höchstens auf ein Jahr und sechs Monate."

Der Fall:
vor 4 Jahren: Kommissarische Ausübung der stellvertretenden Schulleitung
vor 3 Jahren: Bewerbung und Übernahme des Amtes der St.v.SL
vor 1 Jahren: Bewerbung und Übernahme der Schulleitung
Heißt rein rechnerisch: Bis heute fast 4 Jahre SL-Tätigkeit.

Wenn die 3 Jahre Einführungszeit eingehalten werden müssen, dann wären bis zur entgültigen Ernennung 6 (!) Jahre SL-Tätigkeit ins Land gezogen ohne eine müde Mark Entlohnung.
Meine Frage: Besteht die Hoffnung auf Verkürzung der 3 Jahre Einführungszeit?
Wenn ja, wie muss man da vorgehen? Formloser Antrag? Wie stehen die Chancen?
Wäre toll, wenn jemand Erfahrungswerte hätte.


schiiieb!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.02.2014 18:41:21



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