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Forum: "Studiengebühren"

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Studiengebührenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: galadriel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.10.2002 15:08:21

Mich würde einaml interessieren, was ihr so über die bevorstehenden Studiengebühren in NRW denkt.
Prinzipiell verstehe ich ja, dass der Staat nicht Leute subventionieren kann, die 30 Jahre lang studieren, aber ist die Studiengebühr da so die non-plus-ultra Lösung ?
Ich denke nicht!
Das Problem ist ja auch, dass die Studiengebühren total falsch ansetzt.
Beispiel:
An der Uni Siegen gibt es die Möglichkeit in sieben Semestern Regelstudienzeit das BWL Diplom zu erlangen. Wäre ja auch alles gut und schön, wenn die tatsächliche Studienzeit durchschnittlich nicht bei 12 Semestern liegen würde. Heisst also, dass über 80% dieses Studienfaches Studiengebühren zahlen müssten!!!
Außerdem konnte mir bisher auch noch niem,and sagen, ob diese Studiengebühren auch für Leute fällig sind, die das Fach gewechselt haben. Werden die "alten " Semester dann mitgerechnet oder nicht ?
Schreibt eure Meinung dazu.


Wechslerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fairytale81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.07.2004 12:16:11

Ich kann nur bedingt dazu Stellung nehmen, da ich in NDS studiere, doch es scheint hier ähnlich zu sein. Ich habe nicht einmal die Fächer, geschweige denn den Studiengang gewechselt und wurde doch ins erste Semester zurückgestuft, da ich ursprünglich in Bayern LA Realschule studiert habe. Die drei Semester dort werden in mein Studienguthaben eingerechnet, obwohl mir nur ein einziger Schein anerkannt wurde. Vielleicht ist es in NRW ähnlich.


Oh jeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.07.2004 11:59:16

Sagen wirs mal so:

Ich hab in 12 Semestern drei(!) Fächer studiert und das 1. Examen gemacht.
Ein Freund hat zwei Fächer und Examen in 9 Semestern geschafft.
Wir haben beide kein Bafög bekommen, da die Eltern zuviel verdient haben sollen (haha, mein Vater lacht heute noch über diesen Bescheid). Ich habe dementsprechend ca. 40-50 Stunden im Monat nebenbei gearbeitet.

Soweit, so gut.

Eine Freundin hat zeitgleich mit dem Studium angefangen. Sie hat durch tausend Tricks, u.a. eine pflegebedürftige Oma (die dann aber lustig immer in diversen Vereinen gesessen hat), zwei schwerbehinderte Eltern (die noch kegeln und feiern gegangen sind) usw. den Bafög-Antrag genehmigt bekommen und den Höchstsatz erhalten.
Papier ist geduldig...

Als ich im Examen war, hat sie nach dem 12. Semester beschlossen, dass sie die Zwischenprüfung in den beiden Fächern unter keinen Umständen schaffen wird und sich nur noch auf ein Fach konzentriert. Ergebnis: Die Zwischenprüfung in einem Fach nach dem 13. Semester (üblich: 4.). Und zum 15. Semester hat sie das andere Fach sausen lassen und sich für ein anderes immatrikuliert, welches ihr einfacher erschien...

Ich habe bald das Referendariat um (nach den Sommerferien 4. Halbjahr) und sie ist immer noch nicht fertig und jammert über diesen ungerechten Staat und die 650.- Studiengebühren - an meiner Uni kommen dann ja noch die regulären Semestergebühren drauf, womit sie ca. 780.- bezahlen darf.

Und ganz ehrlich: Bei solchen Geschichten habe ich kein Mitleid, denn da wird das System knallhart ausgenutzt!

Prinzipiell sollten die Studiengebühren zweckgebunden an die Hochschulen gehen, damit die Studis auch was davon haben - ich denke immer noch mit Grauen an die alte Mensa an der Ruhr-Uni...*brr* Damit den Landeshaushalt sanieren zu wollen, finde ich unangebracht.
Leider trifft das neue Hochschulrahmengesetz auch Unschuldige, aber ich denke, wenn man Gründe hat, kann man sich auch beurlauben lassen (Krankheit, etc...).

Aber im Endeffekt können die Bummler unter den Studierenden den Studiengebühren entkommen, indem sie sich in einen Promotionsstudiengang einschreiben.






Nachtragneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.07.2004 12:00:56 geändert: 07.07.2004 12:05:14

In NRW werden die Studiengebühren ab dem 16. Semester erhoben.

http://www.wissenschaft.nrw.de/Ministerium/Wissenschafts_Forschungspolitik/Fragen_Antworten_STFKG/index.html





studienkontenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: biwak Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.07.2004 13:50:02

gibt es ab dem Ws2004/05 auch in RPL. Das bedeutet meiner nach meiner Kenntnis, ein gebuehrenfreies Erststudium bis zum 1,5-fachen der Regelstudienzeit. Regelstudienzeit fuer das Lehramt an Grund- und Hauptschulen liegt bei 6 Semestern. Die Mindeststudienzeit wird mit der Regelstudienzeit einfach gleichgesetzt. Vor dem 7. Semester kann man sich (in der Regel) nicht zur Pruefung melden. Seltsame Begrifflichkeit des Ministeriums
Studienkonten wurden hauptsaechlich jetzt sehr zuegig eingefuehrt da die Landesregierung einen Ansturm von Studirenden der angrenzenden Bundeslaendern erwartet.(Es lebe der Bildungsfoederalismus wo er steht und geht und anstuermt)
Ach ja dann sind da noch die Langzeitstudierenden, vor allem in den Praktikumsintensiven, und damit teuren Studiengaengen (mit Laborplaetzen etc.)wie Medizin und Pharmazie, die eh nach dem 3. Versuch rausfliegen und somit das 18. Semester kaum erreichen. Also die Langzeitstudierenden der Geisteswissenschaften,die z.B. ihr Studium selbst finanzieren und dementsprechend laenger brauchen bringen ihre Erfahrung durchaus in ihre Ausbildung mit ein und sind meiner Ansicht nach eben nicht sehr teuer.
Grundsaetzlich bin ich der Ansicht Bildung ist KEIN freies Gut, sollten also einen Marktpreis entwickeln, aber bitteschoen nach der Ausbildung.
Und Studiengebuehren im Wortsinne faend ich optimal. Der Staat kann Gebuehren nur fuer eine bestimmte Gegenleistung verlangen (vgl.Antrag auf Reisepass). Und die Leistungen fuer ein regelgerechtes Studium wuerde ich gerne schon jetzt mal einklagen.

biwak


Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: physikass Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.07.2004 21:32:25

Hallöle,
Sorry, ich weiß, dass das hier eigentlich nicht zum Thema ist, aber ich habe grade was von Regelstudienzeit 7 Semester für LA Grund-/ und Hauptschule gelesen. Also ich kenne nur (bin aus NRW) das "Info-Heft" der Ruhr-Uni Bochum und kenne nur eine Regelstudienzeit von 10 Semestern. Hab ich was falsch verstanden oder ist das von BL zu BL unterschiedlich? Hat es vielleicht auch mit der Schulart zu tun? Ich weiß irgendwie nur über das allgemeine LA-Studium und über Sonderqualifikation für die SEK I bescheid ... kann mich jmd. aufklären, wie lang die Regelstudienzeit nun ist?

Danke schon einmal im Vorraus

physikass


@physikassneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: biwak Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.07.2004 22:22:34

genauso ist es von Bl zu Bl unterschiedlich. Bildungshoheit der Bundeslaender ist in den lLaenderverfassungen geregelt. Aehnliches gilt fuer die Polizei und Justiz. Also Laendersache. Infos gibts eigentlich an jeder Uni, die Lehraemter ausbildet. Studien- und vorallem Pruefungsordnungen erhaelst du vom zustaendigen Ministerium auf Nachfrage (war bei mir problemlos) viel Spass beim Studienstart

biwak


dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: physikass Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.07.2004 22:35:12

Hey, danke für die nette Info

physiki


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