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Forum: "Wiedereinstieg nach der Elternzeit"

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Wiedereinstieg nach der Elternzeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fusee Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2014 00:27:32

Hallo ihr,
ich habe eine Frage zur Elternzeit. Wenn ich (in Hessen) in Elternzeit war, wie lange habe ich danach ein Recht auf eine Stelle an meiner bisherigen Schule? Und habe ich das überhaupt?


Herr Googleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2014 00:44:31

meint, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern wohl recht unterschiedlich sind.

Ein sehr positives Beispiel hab ich für NRW gefunden:
http://www.gew-nrw.de/fileadmin/download/Untergliederungen/Wuppertal/Kurz_und_knapp/Elternzeit.pdf

Für Hessen habe ich nichts gefunden.

Es gibt aber auch BL, wo es keinerlei Garantie auf die Rückkehr zur alten Schule gibt. Von daher würde ich einfach mal beim Schulamt /Bez.Reg., oder wie das bei euch heißt, anrufen. Sie sollten es ja wissen.


Willstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mollekopp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2014 13:20:37

Du denn an Deine alte Schule? Dann könntest Du ja auch dort mal nachfragen. Ich bin gerade nach 6 Jahren Elternzeit zurück gekommen und meine SL hat das nie in Frage gestellt. Bei einem Telefonat hat sie mich gefragt, ob ich denn zurück kommen wolle. LG und viel Glück


das Ganzeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2014 20:27:48

hängt u.A. auch davon ab, ob du verbeamtet oder angestellt bist. Als Beamter hast du es da deutlich besser. Der Schutz der Familie hat einen festen Platz im Beamtenrecht und gehört zu den obersten Fürsorgepflichten deines Dienstherrn. So kannst du zB auch in Teilzeit wieder einsteigen, hast aber danach jederzeit die Möglichkeit, wieder in Vollzeit zu arbeiten. Als Angestellter geht das nicht unbedingt so reibungslos.


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