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Forum: "Fehlzeiten im NRW-Zeugnis"

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Fehlzeiten im NRW-Zeugnisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lexus2004 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2014 20:22:58

Hallo,
ich stelle mir aktuell einmal wieder die Frage, inwiefern die Fehlzeiten des ersten Halbjahres auf dem Zeugnis des gesamten Schuljahres auftauchen?!
7. Klasse,
Hauptschule,
NRW.

Habe jetzt 30 Minuten gesucht und aufgegeben. Tipps?
Ich wäre sehr dankbar!
LG


Ich zitiere mal...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sandy03 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2014 20:28:11 geändert: 12.06.2014 20:29:34

Das Schulministerium:
Neben den Angaben zum Leistungsstand werden in Zeugnissen und in
Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und
unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Die Aufnahme der Fehlzeiten
entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen.


[url]http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Rechtliches/Fragen-
und-Antworten-zum-Unterricht/Notengebung-Zeugnisse-
Versetzung/FAQ07/index.html[/url]

Bei einem 7.Jg. sind die Fehlzeiten also auf dem Zeugnis zu finden.



Alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2014 20:42:47

in der Grundschule fängt's im 2. Halbjahr bzw. am Tag nach der Zeugniskonferenz des 1. Halbjahres wieder bei Null an.
Wäre ja auch blöd, wenn der Schüler im 1. Halbjahr 10 Stunden oder Tage gefehlt hat, im 2. Halbjahr gar nicht und trotzdem steht dann da 'ne 10. Als Laie würde ich dann denken, dass er 20 Stunden/Tage im ganzen Schuljahr gefehlt hat, wenn ich beiden Zeugnisse sehe...


Fürneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2014 20:50:52 geändert: 12.06.2014 20:52:57

NRW gibt es im Schulgesetz keine eindeutige Regelung, wohl aber den Hinweis, dass diese Frage schulintern geregelt werden muss:

2) Neben den Angaben zum Leistungsstand werden in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Ferner können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf. Die Aufnahme der Fehlzeiten
und der Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen


Quelle:
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf
§49

Ich kenne die Regelung von Nds. und Berlin so, dass nur die Fehlzeiten vom 2. Hj. aufgenommen werden.


Sorry...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sandy03 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2014 20:58:07

Hatte eben deine Frage nicht genau genug gelesen.

Die Fehlzeiten des 1. Halbjahres tauchen nicht ein 2. Mal im Sommer auf
dem Zeugnis auf, siehe brittacci.


@Klexel:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vg82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2014 21:21:18

In Niedersachsen werden nur die Fehlzeiten des 2. Halbjahres aufgeführt???
Wo steht denn das? Das Zeugnis des 2. Halbjahres ist doch ein Zeugnis für das 1. und 2. Halbjahr. Die Noten werden doch auch als Gesamtnote gegeben fürs komplette Schuljahr (z.B. wenn der Schüler im 1. Halbjahr eine 2 hatte und im 2. Halbjahr eine 4 hätte würde eine 3 auf dem Zeugnis stehen, weil es Ganzjahresnoten sind).

Ich will jetzt nichts Falsches behaupten, aber ich glaube, ich habe letztes Schuljahr alle Fehltage des Jahres gezählt...


@vg82neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2014 21:29:12

Also die Noten sind selbstverständlich Ganzjahresnoten, wie du richtig bemerkst.

Aber bei den Fehltagen war ich mir (bis eben) relativ sicher, dass wir das immer so gehandhabt haben.

Ich bin nicht mehr in der Schule, kann es nicht mehr überprüfen. Es war einfach so eine Erinnerung.


Fehlzeiten NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.06.2014 07:57:43

Die Fehlzeiten beschränken sich lediglich auf das Schulhalbjahr. Auf dem Versetzungszeugnis am Ende des Schuljahres stehen also nur die Fehlzeiten vom zweiten Halbjahr.


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