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Forum: "Recht am eigenen Bild auch bei Personalübersicht im Flur?"

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Recht am eigenen Bild auch bei Personalübersicht im Flur?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2014 18:03:49

Ich habe nun alle 3 Millionen Beiträge zum Thema Recht am eigenen Bild gelesen und komme in meiner Fragestellung nicht weiter:
In unserem Schulflur hängt ein großer Rahmen mit kleinen Fotos aller Mitarbeiter im Hause, vom Lehrkörper über die Putzfrauen, die Sekretärin und die Küchenfeen bis hin zu den Betreuern im Ganztagsbereich. Die Namen der Personen stehen unter den Fotos und das Ganze dient der Orientierung für Eltern und Kinder (sozusagen ein "who is who").
Nun hat sich einer der Abgebildeten beschwert, er möchte nicht mit Bild dort aufgeführt sein, sondern lediglich mit Namen. Für unsere Schulhomepage haben wir dies selbstverständlich berücksichtigt, aber ich frage mich, ob das auch für diese Fotowand gilt.
Kann mir da jemand weiterhelfen?


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2014 18:20:56 geändert: 04.07.2014 18:52:40

Ich bin kein Anwalt, habe mich aber letztens (leider) etwas mit dem RAEB beschäftigen müssen. Soweit ich informiert bin, gilt folgendes:

Fotografieren darf man erstmal jeden. Sobald das Bild aber öffentlich verwendet wird (krasseres Beispiel als Eure Wand: Facebook), benötigt man sein Einverständnis.

Nun ist die Schule einerseits nicht jedem zugänglich, andererseits ist das Bild wie Du schreibst zur Orientierung auch und vor Allem für Außenstehende gedacht. Damit fällt das m.E. schon eher unter öffentliche Verwendung, und Ihr müsstet es entfernen.

Andere Frage: Ich verstehe das so, dass die Fotos die Leute einzeln zeigen. Was war denn der Grund für die Aufnahme? Wenn bekannt war, wofür das Bild sein soll, hat der Kollege m.E. dadurch implizit dem "Aushang" zugestimmt, dass er sich hat ablichten lassen und damit zwar nicht das RAEB, aber das Nutzungsrecht für diesen Zweck an den Fotografen/die SL abgetreten.

Gruß,
DpB


@paelzerbubneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2014 20:13:26

Das stimmt, es war bekannt, wofür die Fotos sein sollten. Jeder, auch der Betreffende, hat sich bereitwillig extra für diese Fotowand ablichten lassen und alle fanden die Idee einer solchen Übersicht auch in Ordnung. Die Gründe für die spätere Ablehnung liegen ganz woanders und spielen hier keine Rolle. Der Fotogegner hat irgendwann diesen Rahmen abgenommen und sein Foto zugeklebt. Ich wüsste einfach nur gern, ob er das unter Berufung auf irgendwelche Rechte darf.


Alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2014 20:17:29

den gesamten Rahmen abnehmen und damit wegmarschieren geht ja nun mal gar nicht.

Ich fürchte, der Fall ist so speziell, dass man da paragrafenmäßig kaum was finden wird. Das wird auch durch die Regelung zum Recht auf das eigene Bild nicht abgedeckt.

Ich würde das nicht hochkochen. Nehmt doch einfach sein Bild aus dem Rahmen, setzt nen Smiley rein, und gut ist. Dann ist Ruhe, und er hat das Problem, die Fragen der Schüler zu beantworten.


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von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2014 20:36:48

Versuch's mal bei google mit "Nutzungsrecht widerrufen recht am eigenen Bild" (ohne die Fragezeichen). Ich stoße unter Anderem auf http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html (Absatz "Widerruf" ziemlich unten), was einigermaßen passen könnte.

Wie seriös die Seite ist, weiß ich natürlich nicht.

Gruß,
DpB


einfachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2014 20:50:14

das Foto bearbeiten und das Gesicht verpixeln.
Das ist relativ unauffällig.
rfalio


Wenn ich das alles lese,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2014 20:55:26 geändert: 04.07.2014 20:56:35

stellt sich mir erst mal die Frage: Was bedeutet Veröffentlichung?

>Auf die Homepage setzen
>In einer Zeitung veröffentlichen
>In einem Buch drucken und das Buch verkaufen
>In einer öffentlich zu besuchenden Bilderausstellung aufhängen (gegen Eintritt)
...
...
Aber wenn in einer Ecke der Pausenhalle einer Schule solch ein Rahmen mit gesammelten Bildern hängt, der hauptsächlich den Schülern (und vereinzelten besuchenden Eltern) zur Orientierung und Info dient, ist das sicher keine Veröffentlichung.
Wenn dann der Lehrer vorher seine Zustimmung gegeben hat und er Sinn und Zweck kannte, dann ist die Reaktion ziemlich unverständlich.
Umso mehr tendiere ich zu meinem Vorschlag von oben: Einfach Bild rausnehmen oder mit Bildbearbeitung unkenntlich machen, und der Ärger ist vorbei. Eine gütliche Einigung scheint mir da eher unwahrscheinlich.



njaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2014 22:13:41 geändert: 04.07.2014 22:15:18

in paelzerbubs link passt wohl nur der Abschnitt über "allgemeines Informationsinteresse" annähernd zu diesem Fall, vielleicht aber auch nicht, das ist einfach ein so verschwurbeltes Thema. Das mit der Unkenntlichmachung ist ja durch das Überkleben bereits erfolgt, insofern brauchen wir da nix mehr zu verpixeln.
Zum Hochkochen ist die Angelegenheit zu unwichtig, war halt so ein Ärgernis am Rande, und die Erklärungsnot liegt sowieso bei der betreffenden Person.
Insofern
und euch vielen Dank für die Mithilfe!

Aber die eine Frage, die klexel eben nochmal herausgestellt hat, bleibt: Was genau ist eine Veröffentlichung?
Dürfen wir also auch nicht mehr die Fotos unserer Lesesieger oder die Sieger der GS-Meisterschaften u.ä. im Schulhaus ausstellen?


um dahingehendneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2014 10:51:15

nachfolgende Einlassungen und willkürliche Rücknahmen zu umgehen,
fragen wir zu Beginn des Schuljahres per schriftlicher Erklärung ab, ob
Bilder veröffentlicht werden dürfen. Die Rücknahme der Erlaubnis erfolgt
dann auch schriftlich.
Manchmal sind einige Gedankengänge einfach nicht nachzuvolziehen
und eindeutige, rechtssichere Regelungen nicht in Sicht.
Sicher ist es blöd, wenn Kollegen mal so und mal so reagieren. Ich würde
die Erklärung aber auch auf die entsprechend Person übertragen, indem
ich das Bild zugeklebt oder den Rahmen leer hängen lassen würde. Sieht
allerdings doof aus und hat immer einen unangenehmen Beigeschmack.


Für mich als Nachfrageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2014 11:37:18 geändert: 05.07.2014 11:40:00

Hat er/sie mit Euch gesprochen, dass er das Bild nicht mehr haben möchte?

Wenn nicht, würde ich ihm daraus einen Strick ziehen. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder das machen würde. Auf jeden Fall würde ich ihm meine Enttäuschung mitteilen, dass er nicht das Gespräch gesucht hat, um das Problem zu lösen. Ich weiß nicht, wie toll der Kollege es findet, wenn sich Eltern beim Schulrat melden, weil er sich bei der Addition der Punkte in einer Arbeit vertan hat usw.

Je nach Lage würde ich hier vielleicht auch stänkern und z.B. an die Stelle schreiben: Will nicht veröffentlicht werden oder eben verpixeln- sieht nämlich blöd aus oder einen schwarzen Streifen über die Augen kleben oder ... .

Auch hier lohnt sich vielleicht eine Nachfrage bei einer Rechtsstelle von Berufsverbänden. Einer aus Eurer SL wird doch so etwas haben oder?


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