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Forum: "schüler wegen eltern nicht mit auf abschlussfahrt nehmen"

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Freunde kann man sich aussuchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.09.2014 20:02:36

Familie leider nicht. Du darfst die Schüler nicht für das Verhalten ihrer Eltern bestrafen, das wäre ihnen gegenüber höchst unfair, und würde zu Recht gegen dich ausgelegt werden. In dieser Klasse hättest du nach dieser Aktion einen sehr schweren Stand, glaub mir.

Nimm die Schüler mit (und sichere dich wie von meinen Vorrednern beschrieben so gut es geht ab), oder sag die Fahrt ganz ab. Das wird der Klasse zwar auch nicht schmecken, aber es ist immer noch besser als Schüler, denen du persönlich nichts vorwerfen kannst, außer dass sie nervige Eltern haben, von dieser Fahrt auszuschließen.


Zweierleineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2014 07:50:20

Was man darf und was man macht, sind zwei Paar Stiefel.

Ggf. muss man auf "Verfehlungen" lauern und diese in Absprache mit der SL sanktionieren, indem die Betroffenen für den Zeitraum der Klassenfahrt am Unterricht einer anderen Lerngruppe teilnehmen müssen.

Alternative, Klassenfahrt ansetzen, planen und durchführen lassen. Das heißt ganz einfach spätestens am Tag der Abreise zur Abschlussfahrt krank melden.

Wenn Ärger erwartbar ist, muss man ja nicht sehenden Auges ins eigene Verderben rennen. Die Abschlussschüler sind in jedem Fall weg, was aber bleiben kann, ist ein Eintrag in der Personalakte. Warum also Angriffsfläche bieten?


@missmarpleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2014 09:48:47

... Und den Kollegen den Ärger überlassen?


wieso?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2014 09:52:25 geändert: 17.09.2014 10:15:21

Es kann ja keiner dienstverpflichtet werden. Fällt dann eben krankheitsbedingt aus.

Aber sicherlich gibt's unter den KollegInnen genügend Idealisten, die können dann ja freiwillig ihr Glück versuchen

Und noch etwas; nach NRW-Usus sind Abschlussfahrten ohnehin nicht genehmigungsfähig, da sie nicht mit den Auftrag von Schule in Einklang zu sind, da sie eher Eventcharakter haben.
Folglich während der Fahrt ganz ödes Bildungs- und Kulturprogramm mit viel laufen und möglichst vielen Museen. Da freut sich nämlich jeder, wenn der "Mist" ausfällt. Man muss ich eben zu helfen wissen.


@missmarpleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2014 12:48:25 geändert: 17.09.2014 17:26:26

Also bei uns in Bayern hieß es schon immer Lehr- und Studienfahrten.
Sind wir mal ehrlich: Wir sind doch selber schuld, weil wir nach dem Motto "immer besser immer weiter, immer mehr Action, immer teurer..." selbst Maßstäbe gesetzt haben.
Verknüpfung mit dem Unterricht, Bezug auf den Stoff der Abschlussklasse; Fehlanzeige!
Und damit öffnen wir Elternbeschwerden Tür und Tor.
Natürlich wollen sie für ihre Kids Relaxen pur, aber eben so, dass es keine Probleme für ihre Lieblinge gibt. Und wenn es die dann gibt, ist der Lehrer schuld, der sich dem Schüler- (und damit eben auch erst einmal demonstrierten Eltern-) willen anpasst.
Aber wehe es geht schief!
Dann werden die Vorschrifte herausgekramt. Und da kann das Programm hundert Mal vom Elternbeirat abgesegnet sein. Du hast die A...Karte!
Es hilft wirklich nur, wenn alle in einer Schule am selben Strang ziehen und Fahrten ähnlich planen.
Dann ahst du auch keine Probleme mit den Eltern.
rfalio

Ach ja, und eine Abschlussfahrt mit vielen kulturellen Highlights bleibt oft länger in Erinnerung als eine Spass- und Sauftour.


@rfalioneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2014 15:50:37

Bei uns (Schule, wo ich arbeite), liegt die maximale Obergrenze für Fahrten bei 250,00 EUR. Da rund ein Drittel Anspruch auf Übernahme der Kosten gem, BuT-Paket durch die ARGE hat, lässt sich dieser Betrag auch nicht über Beschlüsse der SchuKo verschieben. Die meisten fahrten, die ich bis jetzt mitgemacht habe, lagen aber unterhalb dieser Grenze - und zwar erheblich.

Manchmal hat es eben Vorteile, wenn die Eltern der Eleven nicht nur mit dem Geld um sich schmeißen können.

Mir tut eigentlich immer nur eine Gruppe von Familien leid, die mit mittleren Einkommen, die die Kosten wirklich irgendwo einsparen müssen. Im Gegenzug dazu die Familien, die Geld wie Heu haben, oder die, die jeden Furz vom mt bezahlt bekommen


Zur Erheiterungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2014 19:46:44

Hier könnten sich die Anwälte mal austoben:
http://www.4teachers.de/url/6125


jo...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2014 21:03:37

das ist mir als Schüler auch passiert, nur dass unsere Skifreizeit nicht deswegen abgebrochen wurde. Jeden Abend hat sich einer der drei betreuuenden Lehrer volllaufen lassen (8 Bier im Mittel) und kam dann auch volltrunken nachts zur Zimmerkontrolle. Passiert ist hinterher natürlich gar nichts.


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2014 21:30:23

du rätst also dazu, die Ungerechtigkeit den Schülern gegenüber lediglich vorzuverlagern, indem man mit der Lupe nach irgendwelchen "Verfehlungen" sucht? Das halte ich für keine gute Idee, das merken die nämlich genauso. Und dann steht auch wieder der Rechtsanwalt auf der Matte, wenn die Eltern wirklich so drauf sind wie beschrieben. Disziplinarstrafen müssen nämlich auch rechtssicher sein, und wenn da der Verdacht auf Willkür im Raum steht (was bei dieser Vorgeschichte schnell passiert), bekommst du schon bald wirkliche Probleme - nur diesmal zu Recht!

In meiner Heimat Franken gibt es ein Sprichwort: "Wer an Hund schlog'n will, find' an Steggn!" Wenn also Eltern wirklich etwas gegen einen Lehrer unternehmen wollen, finden sie immer was, ganz egal, ob so eine Klassenfahrt stattfindet oder nicht. Zur Not klagen sie halt, weil die Klassenfahrt ausfällt.
Mit denen hast du also immer Stress, ganz egal was du machst. Da hilft nur absichern, die SL einweihen (ist ja schon geschehen), und seinen Stiefel nach bestem Wissen und Gewissen durchziehen. Achte besonders darauf, dass du deine Noten rechtssicher machst, dann kann dir kaum noch was geschehen. Eine Klassenfahrt ist dagegen sowieso eher Nebensache. Und bis man von irgendeinem wild gewordenen Winkeladvokaten persönlich für irgendwas haftbar gemacht werden kann, muss schon einiges geschehen.

Aber lass bitte nicht die Kinder für das peinliche und nervige Benehmen ihrer Eltern leiden.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: soschu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2014 21:41:42

waren wir auf derselben Klassenfahrt?????




Aber zum Thema:
Ich würde mich auf jeden Fall bei der SL rückversichern, ebenso beim Elternabend, eventuelle eine Kollegin/ einen Kollegen mitnehmen.....

Und, wenn mein Bauchgefühl sagt "lass es",......


dann lass ich es.


Grüße,

soschu


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