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Forum: "Referate aus Internet - ab wann ist es Eigenleistung, ab wann Betrug? "

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Referate aus Internet - ab wann ist es Eigenleistung, ab wann Betrug? neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reliente Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2014 18:05:50

Hallo an Alle!

In Hessen müssen die Schüler in der 10. Klasse Realschule eine
Präsentation halten. Diese gliedert sich in eine Gliederung zur
Genehmigung des Themas, eine schriftliche Arbeit (4-5 Seiten) und
einen mündlichen Vortrag mit Power-Point.

Jetzt habe ich eine Frage zum Urheberrecht:

Ein Schüler hat mir eine Gliederung geschickt und diese habe ich mal
bei Google eingegeben: Heraus kam eine Seite "schulzeux", die
speziell solche Arbeiten bereit stellt. Der Schüler hatte die Gliederung
nicht komplett übernommen, nur einfach einige Punkte gestrichen.

Ich habe ihm daraufhin gesagt, dass ich ihn darum bitte, dass er sich
beim Weiterarbeiten weniger auf diese Seite verlassen solle.
Zur Antwort bekam ich ein entrüstetes "Warum?" Er dürfe es doch
verwenden, wenn er es umformuliert!"
Wie sieht es mit der Verwendung solcher Arbeiten aus? Ich reagiere
immer etwas allergisch, wenn die Schüler eine Quelle nehmen, sie
bearbeiten und dann sagen, dass sie es selbst gemacht haben.
(Selbstgemacht ist dann die Bearbeitung!)
Leider haben sie meist trotzdem nicht kapiert, worum es geht.

Wie geht ihr damit um? Das Internet bietet ja eine Vielzahl solcher
Arbeiten, die benutzt werden können. Ich weiß nicht, inwieweit ich den
Schülern eine solche Vorlage "erlauben" kann und ab wann es Betrug
ist?

Für Tipps wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße, Reliente


Nur streichenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2014 18:33:45

ist keine Umformulierung.
Es müssen erkennbar eigene Ideen eingeflossen sein und mehrere Quellen verwendet werden.
rfalio


Überdiesneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2014 19:08:40

müssen alle Quellen angegeben werden


wenn er alle Quellen offenlegtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2014 20:59:48

ist das doch in Ordnung. Wenn es nur diese eine Quelle ist, von der er zitiert, und seine ganze Arbeit daher nur aus einem einzigen Zitat besteht, ist das halt eine schwach ausreichende Leistung (4-). Wenn dann aber beim Vortrag zutage tritt, dass er wirklich nur abgeschrieben hat und eigentlich kein Wort davon versteht, ist die Leistung eben mangelhaft bis ungenügend.

So ist es überall - auch eine Dissertation kann nicht wegen Plagiats abgelehnt werden, wenn alle Quellen offen gelegt worden sind. Sie kann aber trotzdem wegen mangelnder Eigenleistung mit "insufficienter" (= ungenügend / durchgefallen) bewertet werden.

Sollte er trotz deiner Warnungen darauf verzichten, seine Quelle zu nennen, ist das Betrug und eine "6" wert.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2014 21:14:38

"wenn er alle Quellen offenlegt": Wenn ich den Eingangsbeitrag recht verstehe, besteht seine Eigenleistung nur aus dem Reduzieren der Quelle(n). Beim sinngemäßen Zitieren gelten ja ähnliche Regeln zur Benennung des Urhebers.

Nur Zitieren ist m.E. keine mangelhafte Leistung in einer Prüfung der Klasse 10 mehr. Vielleicht sollte man das oberschlaue Kind mit dem Inhalt des sog. "Täuschungsparagrafen" der Prüfungsordnung etwas näher vertraut machen - und den Folgen des Verstoßes gegen diesen


Vermutlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2014 12:24:14

kennt er den Täuschungsparagrafen bereits auswendig, behauptet aber jedes Mal: "Das war noch nie so."


Erfolg bringtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2014 19:28:58

in der Regel eine gleichzeitige Information an die Eltern (unangekündigt auf dem Postweg). Ist leider wie immer mit leidiger Mehrarbeit verbunden - ist in der REgel jedoch ziemlich nachhaltig.


nur eine Quelle neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2014 21:04:05 geändert: 30.09.2014 21:21:47

zitieren, nicht als Quelle kenntlich machen, als eigene Leistung deklarieren, ist Plagiat und damit die Note 6.

Alleine kürzen ist keine eigene geistige Leistung.
Auch das ist die Note 6.

Er kann die Gliederung als Hilfe verwenden, aber nicht wörtlich übernehmen. Also auch die die gekürzte Version darf er nicht wörtlich übernehmen.

Ansonsten: Sowieso, mündliches Gespräch über die Inhalte und dann sieht man ja, inwieweit was verstanden wurde oder eigene Leistung war.


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