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Forum: "gespeicherte Mediathek-Videos. Legal?"

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gespeicherte Mediathek-Videos. Legal?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.02.2015 17:10:14 geändert: 22.02.2015 17:14:06

Hallo zusammen,
ich habe eine etwas spezielle Frage zum Urheber-/Nutzungsrecht von Filmen im Unterricht. Vielleicht kann ja jemand weiterhelfen.

Ich fang mal damit an, was ich gefunden habe:

- Privat gekaufte DVDs und Filmbeiträge, die ich im TV aufgezeichnet habe, darf ich grundsätzlich ohne ausdrückliche Sondergenehmigung nicht zeigen.

- Filmbeiträge direkt aus dem Internet streamen ist in Ordnung, solange es sich um ein legales Angebot handelt (bsp. Mediathek).

- Für youtube gilt: Die AGB schließen ein herunterladen aus, darum darf ich youtube-Beiträge, auch wenn sie dort legal eingestellt sind, nicht speichern und zeigen, sondern nur - wie schon geschrieben - direkt streamen.

So. Nun zu meinem Fall:
Ich habe einen Filmbeitrag aus der ARD-Mediathek mit einem (nach meinem Wissensstand) legalen Programm gespeichert. Der Beitrag selbst wurde von der ARD an einigen Stellen geschwärzt mit dem Hinweis "Wegen Rechten Dritter darf dieser Teil der Dokumentation nicht im Internet gezeigt werden", er enthält also ausschließlich ARD-eigenes Material.

Der große Haken an der Sache: Der Beitrag ist inzwischen nicht mehr in der Mediathek verfügbar.

Ich würde kein großes Aufhebens darum machen, aber ausgerechnet in der Stunde, in der ich den Film verwenden möchte, kommt Besuch.

Darum die Frage kurz und knapp: Darf ich diesen Filmbeitrag zeigen? Und egal ob ja oder nein: Steht das irgendwo verbindlich?

Achja, da das normalerweise wichtig ist: Ich unterrichte in RLP.

Danke und Gruß,
DpB

PS: Da auch das von Belang ist: Es handelt sich um eine für das Unterrichtsthema relevante Doku, an der ich die komplette Folge-Doppelstunde aufziehen möchte. Kein "Spaßfilm" oder sonstwas.


hm,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.02.2015 18:18:32

hier ein link:

http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/film/schule/

1. filmvorführung im klassenverband

Das Zeigen von Fernsehsendungen im Unterricht ist nur gestattet, wenn es sich um Tagesaktuelles handelt oder direkt aus dem Internet (z.B. über eine Mediathek) gezeigt wird.

also wenn der film online nicht mehr zur verfügung steht NICHT.


urgs,,,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.02.2015 18:21:30

Danke. Diesen Link habe ich auch gefunden, aber offenbar tatsächlich den entscheidenden Satz überlesen.

Damit hat sich das wohl erledigt und die Mediathek als Grundlage für Unterrichtseinheiten, die man mehr als einmal verwenden kann, wohl ebenfalls. Schade eigentlich.

Gruß,
DpB




Vielleicht...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seplundpetra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.02.2015 18:30:01

... hast Du aber Glück und das Fortbildungsinstitut Deines Bundeslandes hat zufällig diesen Beitrag im Angebot.

Das IQSH - Institut für Qulität an Schulen in Schleswig Holstein - ist für die Lehrer Aus- & Fortbildung zuständig. Sie haben, neben der obligatorischen Bibliothek, auch eine Mediathek (online abrufbar). Dort sind jede Menge Videos, Text- und Tondokumente für Lehrer zur Verwendung im Unterricht versammelt. Dabei sind auch ganz viele Beiträge, die im Fernsehen liefen und dort aus den Mediatheken verschwunden sind. Oft sind sie in der IQSH-Mediathek allerdings auch nur für einen zeitlich begrenzten Rahmen zugelassen. Das steht dann beim Beitrag (verwendbar bis 8/2016). Man kann auch Materialien vorschlagen, die dort aufgenommen werden sollen.
Man kommt über die IQSH-Seite direkt drauf und braucht aber die Schulnummer und das Schulpasswort, um dort etwas herunterladen zu können. Müsste es doch für RLP auch geben, oder?

Ich drück Dir die Daumen.


wenn.......neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.02.2015 19:55:53

ich das richtig verstanden habe, dann liegen die rechte bei der ARD.
wenn das stimmt, dann würd ich "an die rechtsabteilung der ard" (oder, falls es für die mediathek eine kontaktadresse gibt, dann dorthin) eine nette mail schreiben, ob ich "ausahmsweise" den beitrag zeigen darf, obwohl er in der mediathek nicht mehrabrufbar ist........(du kannst ja auch die gründe dazu noch anführen).

mehr als "nein" sagen könne sie nicht.


Danke für die Tipps...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2015 12:57:21

...aber die offiziellen Stellen scheiden bei solchen Spezialthemen (es geht um Blitzschutzanlagen) aus, die Mühe kann ich mir sparen.

Die Anfrage bei der ARD werde ich aber ggf. starten und dann hier nochmal Rückmeldung geben, was rauskam.


Gruß,
DpB


......neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2015 18:56:28

suchst du einen film mit gewitter und blitzen?
hier gibts noch einen online:

http://www.planet-schule.de/warum/blitze/themenseiten/t1/s1.html

vielleicht hilft er dir weiter.


hehe...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2015 21:37:41

schön, meine Doku, ebenfalls von der ARD, sagt bezüglich der Ladungsanordnung genau das Gegenteil :D


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