transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 8 Mitglieder online 20.04.2024 00:17:43
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Nachhilfe an der eigenen Schule "

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Nachhilfe an der eigenen Schule neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: phoebsy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.06.2015 18:13:17

Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Es soll ein Gesetz geben, dass besagt, dass Lehrer keine Nachhilfe in den Räumen der eigenen Schule und für Schüler der eigenen Schule geben dürfen.
Ich habe bisher im Internet nichts finden können.

Dieses wird bei uns an zwei verschiedenen Schulen einmal geduldet (erlaubt?) und einmal strengstens verboten.
Irgendwo müsste es doch darüber etwas Schriftliches geben.
Weiß jemand wo ich suchen muss?
Vielen Dank im Vorraus.



Kein Gesetz, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: traenika Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.06.2015 18:27:39

aber bei uns ist das auch verboten. Ich darf als Lehrkraft meinen eigenen Schülern keine Nachhilfe geben und auch nicht anderen Kinder, die die Schule besuchen, an der ich arbeite. In den Räumen ist es auch nicht erlaubt.
Anders verhält es sich bei uns an einer weiterführenden Schule, da es dort eine große Aula gibt, die für jedermann während der Schulzeiten zugänglich ist, kann dort in dieser Zeit Nachhilfe gegeben werden: von Schülern für Schüler.


Ob es explizit verboten ist, weiß ich nicht,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.06.2015 20:08:30

aber Nebenjobs müssen angemeldet werden und der Dienstherr
kann sie verbieten, wenn sie dienstlichen Belangen
widerstehen.
Sowohl wenn du Schülern deiner eigenen Klasse bzw, die du
selbst unterrichtest, als auch Schülern deiner Schule
Nachhilfe gibst, könnte man dir Befangenheit oder Bevorzugung
unterstellen.
Was du darfst ist, mit einer kompletten Klasse gemeinsam
lernen Quasi als Dienst an deiner Schule.


Was versteht ihr denn unter Nachhilfe?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.06.2015 22:41:38 geändert: 30.06.2015 22:42:31

Geht es hier um kostenfreie Nachhilfe, dann gibt es für mich keinen Grund das nicht zu tun.

Bezahlte Nachhilfe hingegen finde ich ganz schwierig in der eigenen Schule und vielleicht noch bei den eigenen Schülern. Wo bleibt da die Unabhängigkeit und auch Gleichbehandlung. Außerdem was wirft denn das für ein Bild auf die Schule? Wenn ich Schulleiter wäre, würde ich das nicht gestatten. Ob es da eine gesetzliche Regel gibt, weiß ich nicht.


Sorry,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2015 17:53:49

aber auch kostenlose Nachhilfe einer Lehrerin für einen
Schüler/eine Schülerin der eigenen Schule hinterlässt für
mich "ein Geschmäckle".


Grundsätzlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2015 18:28:46 geändert: 01.07.2015 18:29:21

gilt in Bayern die LDO (Lehrerdienstordnung).
Nachhilfe an der eigenen Schule ist damit ein Grenzfall!
Vor allem, wenn du in dieser Klasse ein anderes Fach unterrichtest.
Bester Rat:
Lass es!


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2015 21:15:07 geändert: 01.07.2015 21:16:41

anknüpfend an caldeirao:

Wo fängt denn "Nachhilfe" an? Ist es Nachhilfe, wenn ich zu den Jungs sage "Wer will, kann heute zwei Stunden dranhängen und wir machen Prüfungsvorbereitung"? Ist schließlich außerhalb meiner Unterrichtsverpflichtung.

(Absatz nachträglich reineditiert:) Und ist es Nachhilfe, wenn ein Schüler eines Kollegen mittags nach dem Unterricht zu mir kommt und mich was fragt, was ich ihm (vielleicht) besser erklären kann?



Ich denke (allerdings ohne Gesetzestext zur Hand), dass alles so lange ok ist, wie jeder die Chance zur Teilnahme hat.

Und weil ich selbst grad merke, dass sich das leicht ironisch liest: Die Eingangsfrage ist ernst gemeint! Gibt es da eine klar definierte Grenze?

Gruß,
DpB


Meiner Meinung nachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2015 18:08:52

ist es o.k., wenn ein Lehrer ein offenes Angebot für alle
Schüler einer Klasse/Gruppe seiner Schule - natürlich
kostenlos- anbietet.
Wenn mal ein Schüler eine Frage hat und sich bei mir etwas
erklären lässt, obwohl ich nicht sein Fachlehrer bin, würde
ich das auch noch gelten lassen. Wenn es kein Einzelfall
bleibt, finde ich es schwierig.


Soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2015 23:16:13

sehe ich das auch.


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs