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Forum: "Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Antritt der Planstelle"

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Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Antritt der Planstelleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jasklein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.07.2015 18:03:31

Hallo an alle,

Ich bin momentan an einer Privatschule in Hessen unbefristet
angestellt und habe nun ein Angebot für eine Planstelle bekommen,
dass ich natürlich angenommen habe.
Ist es wirklich so, dass die vertragliche Kündigungsfrist (die beträgt bei
der Schule nämlich eigentlich 3 Monate...) im Fall einer Beamtenstelle
(und damit auch der Planstelle) nicht greift? Das habe ich von
mehreren Seiten gehört. Und wenn das der Fall ist, weiß jemand von
euch, wo das genau festgelegt ist? Ich will ungern 'unbewaffnet' in den
Krieg gegen meine Schulleitung ziehen, die schon meinte, es hätte
Konsequenzen, weil ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe...
Deswegen hätte ich das gerne schwarz auf weiß. Kann mir jemand
von euch helfen?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Jasmin


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flo99 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.07.2015 21:02:19

Nur mal so als Gedanke: du hast doch bestimmt einen
Arbeitsvertrag erhalten. Was sagt dieser über
Kündigungsfristen? Bist du als Lehrkraft im Privatsektor
auch Mitglied bei VBE/GEW? Falls ja, lass dich von denen
beraten. Nimm deinen Vertrag mit, die schauen rein und
können dir bestenfalls helfen. Sonst ein Beratungsgespräch
bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, der sich aber auch mit
dieser speziellen Thematik auskennt. Mir fällt da irgendwie
noch der Philologenverband ein.
Das sind einfach mal so Ideen/Gedanken. Viel Erfolg


normale Arbeitsverträgeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.07.2015 20:05:19

sind meines Wissens nach unberührt von einem etwaigen Übertritt ins Beamtenverhältnis. Es ist daher deine Pflicht, die Stelle an der Privatschule fristgerecht zu kündigen, bevor du eine andere annimmst, ob verbeamtet oder nicht. Pacta sunt servanda, auch von Beamten!

Etwas anders sieht die Sache aus, wenn du eine Vertretungsstelle inne hast, und dann eine Planstelle annimmst. In diesem Fall bietet dir dein Arbeitgeber (das Bundesland) einen anderen Vertrag an, etwaige Kündigungsfristen können dabei außer Acht gelassen werden, wenn das in gegenseitigem Einverständnis geschieht.

Üblich ist bei normalen Arbeitsverträgen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende - wenn du also am 01.01. kündigst, bist du am 30.04. frei, wenn du am 31.12. kündigst, am 31.03. Wichtig dabei ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Eingang des Kündigungsschreibens (die Schriftform ist notwendig, Email oder SMS geht gar nicht!) beim Arbeitgeber. Lass dir diesen Eingang also bestätigen (Einschreiben, Quittung, o.Ä.). Genaueres zur Kündigungsfrist sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen. Steht da nichts drin, gilt die Mindestregelung aus dem Arbeitsrecht.

Kündigst du nicht fristgerecht bzw. bleibst einfach der Arbeit fern, weil dein alter Arbeitsvertrag noch läuft, du aber schon deine Beamtenstelle wahrnimmst, kann das unangenehme Konsequenzen für dich haben (Abmahnung, fristlose Kündigung, Schadensersatzforderungen etc.). Ich würde hier an deiner Stelle also keinen "Krieg" anfangen, sondern im gegenteil möglichst freundlich und entgegenkommend auf eine vorzeitige Auflösung des Arbeitsvertrags hinarbeiten. Den "Krieg" verlierst du nämlich, wenn deine alte SL sich stur stellt und auf Vertragserfüllung pocht.


Danke neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jasklein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.07.2015 21:25:54

Ok, danke. Dann beherzige ich deinen Tipp . Das Schulamt selbst
meinte, ich käme aus dem bestehenden Vertrag raus, aber wie du schon
sagst, vlt meinten die die TVH Verträge.


Beineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.07.2015 02:23:48

aller Freude über die Beamtenstelle solltest du auch noch dieses bedenken: Es zeugt für den neuen SL, der dich auch beurteilen muss, nicht unbedingt von Stil und Loyalität gegenüber dem AG, wenn du dich von deiner ehemaligen Stelle kriegerisch verabschiedest. Eine Streitaxt hat 2 Schneiden, wenn du zum Schlag ausholst, kannst du dich mit großer Treffsicherheit selbst verletzen.
Ich wünsche dir alles Gute zum Aus- wie zum Einzug


pacta sunt servandaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.07.2015 06:39:52

http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitsvertrag-Kuendigungsfrist-3-Monate-frueher-gehen---f110273.html

Vielleicht hilft das ja weiter.

Die Sache mit dem Aufhebungsvertrag ist das Mittel der Wahl. Gehen wir einmal davon aus, dass Du vor den Sommerferien gekündigt hast. Die vereinbarten 3 Monate Kündigungsfrist laufen also in etwa zu den herbstferien aus. Danach müsste die Privatschule als Arbeitgeber Dich ziehen lassen und die Stelle neu besetzen.. Die Wahrscheinlichkeit zu Beginn des Schuljahres zu finden, ist ungleich höher und auch für die Schulleitung von höherem Nutzen. Somit müsste sich ein Interessenausgleich finden lassen, der eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses, möglich macht.


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