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Forum: "2. Staatsexamen nicht bestanden: keine Einstellung, Referendariat abgebrochen: Einstellung"

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2. Staatsexamen nicht bestanden: keine Einstellung, Referendariat abgebrochen: Einstellungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: baladi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.12.2015 10:14:16

Hallo Lehrergemeinde,
ich veröffentliche hier einen Brief, den ich an das KuMi
Nds. geschrieben habe und der mein Dilemma in knappen
Worten zeigt.
Ich habe aus Datenschutzgründen die Namen der betroffenen
Institutionen weggelassen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen und kann mir Tipps geben?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor 30 Jahren ein Studium in den Fächern Englisch
und Französisch abgeschlossen.
Das Referendariat habe ich gemacht, aber die 2.
Staatsprüfung nicht bestanden.

Daraufhin schlug ich einen anderen Berufsweg ein und
arbeitete viele Jahre in einem internationalen Unternehmen.
Hier waren beide Fremdsprachen unabdingbar.

Inzwischen bin ich im Vorruhestand und gebe seitdem im
Mehrgenerationenhaus erfolgreich Deutschunterricht bei
Flüchtlingen.
Über das Mehrgenerationenhaus bin ich schon länger in
Kontakt mit der BBS, die mich gerne als DaZ-Lehrkraft
einstellen würde. Hier könnte ich einen Großteil unserer
Schüler weiter begleiten, die ich schon aus dem
ehrenamtlichen Unterricht so gut kenne.

Nun teilte mir die Schulleitung mit, daß sie zwar Bewerber
einstellen darf, die seinerzeit ein Referendariat
ABGEBROCHEN haben, nicht jedoch jene, welche die 2.
Staatsprüfung NICHT BESTANDEN haben.

Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Rechtsgrundlage diese
Entscheidung beruht.
------------
Ich war über diese Nachricht absolut geschockt... nach 30
Jahren holt mich alles wieder ein.....



kann ich bestätigenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.12.2015 12:24:32 geändert: 12.12.2015 12:25:25

Die Bedingungen haben sich in den letzten Jahren mehrfach (etwa halbjährlich zu fast jedem Einstellungs-Turnus) geändert ... vermutlich gearde WEIL der Bedarf an Feuerwehrlehrerinnen etc. sehr groß ist und nur wenige Personen in Frage kommen.

Für den DaZ-Unterricht können nun sogar Lehramts-Studierende (mit Bacherlor-Abschluss) eingestellt werden.

Allerdings gibt es auch die Regel, dass eine nicht bestandene 2. Prüfung sozusagen sagt, dass man für den Beruf ungeeignet ist.
Hat man das Referendariat abgebrochen, muss man (das ist neu) selbst nachweisen, dass man weniger als 9 Monate abgeleistet hat und nicht noch einmal in einem anderen Bundesland begonnen hat.
Nur unter diesen Voraussetzungen kommt man auf die eis-online-Liste und nur dann kann man eingestellt werden.

Du könntest deine Qualifikation ans BAMF schicken und könntest ggf. dort ein Zertifikat bekommen, sodass du über einen anderen Anbieter Sprachkurse geben kannst.
Aber an der BBS kannst du vermutlich nicht eingestellt werden.

Palim


falsch adressiertneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.12.2015 22:56:11

Die Antwort vom niedersächsischen Kultusministerium wurde wohl falsch adressiert und ist bei mir gelandet.

Ich leite es einfach mal öffentlich weiter:

Sehr geehrter Herr Baladi,

der Bedarf an Lehrkräften für DaF und DaZ hat in Deutschland in letzter Zeit enorm zugenommen. Trotz vorbildlicher und vorausschauender Personalplanung können wir den Bedarf auch mit Anwerbung von Lehrkräften aus Nachbarbundesländern nicht vollständig decken. Wir sehen uns daher gezwungen den Bedarf mit Lehrkräften abzudecken, die noch nicht die vollständige Qualifikation erreicht haben. Als Mindestvoraussetzung für die Tätigkeit als Lehrer für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache müssen wir auf dem 1. Staatsexamen bestehen.
Die Lage ist angespannt und wird dies auf längere Zeit bleiben, so dass wir alle potenziell geeigneten Kandidaten erreichen wollen.
Die Lage ist jedoch noch nicht so verzweifelt, dass wir auf als nachweislich ungeeignetes Personal zurückgreifen müssen.

Hochachtungsvoll Ihr ...


wie meinen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.12.2015 11:40:33

es muss ja zum glück nicht alles verstanden werden, allerdings bleiben hier doch folgende fragen offen:

ist dieses forum ein rätselhafter dezemberscherz?

falls dem nicht so ist, um was geht es hier genau?

identitätsfragen- und/oder offensichtlich dringend zu überarbeitende einstellungskriterien?

der kollege hat ein erster staatsexamen und das soll in der aktuellen notsituation weniger gewichtig wirken als ein bachelor?


bitte um denkermöglichung!




Sozialkompetenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.12.2015 12:42:39

Wer sich ein Bild von baladi machen möchte, darf hier mal in den Anfang einer persönlichen Nachricht von baladi an mich reinlesen:


Brief des KuMis an das kleine Arschloch:

Sehr geehrter Herr Wabami,
wir sind davon ausgegangen daß ...




..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.12.2015 16:33:53 geändert: 15.12.2015 16:34:39

@wabami ich verstehe nicht, was du schreibst? Ich verstehe die Worte aber nicht den Inhalt


Des Weiteren kann ich nur zustimmen, dass die Rechtsprechung im Schuldschungel unterirdisch und manchmal völlig abstrus und nicht nachzuvollziehen ist. ich bin aktuell selber betroffen mit einem Urteil, dass die Juristen der BezReg vorletzte(!) Woche trafen.
Der Grund weswegen das so ist, ist ein ganz einfach: es gibt oder gab irgendwo eine Klage, weil sich irgendwo, irgendjemand übervorteilt gefühlt hat . Dagegen wird sich penibel abgesichert, dass so etwas bloß nicht nochmal vorkommt.
Schade und oftmals unsinnig, aber leider wahr


@frauschnabelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.12.2015 16:53:35

danke dir für deinen beitrag, den ich inhaltlich nur zu gut nachvollziehen kann!





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