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Forum: "Benotung: Entschuldigte Fehlstunden und Umgang mit Krankheit"

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Benotung: Entschuldigte Fehlstunden und Umgang mit Krankheitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: woxel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2004 19:19:08 geändert: 18.12.2004 19:28:00

Hallo!

da ich leider bei google keine vernünftige antwort zu meiner frage gefunden hab, stelle ich meinen sachverhalt hier mal rein

und die BASS kostet ja 50 euro, da wirds wohl drin stehen denke ich, aber sehr teuer für einen schüler

ich habe dieses schuljahr an der höheren handelsschule angefangen mit dem zweig wirtschaft und verwaltung.

da ich bereits seit etlichen jahren unter psychosomatischen problemen leide (depression, angstzustände, panickattacken etc.) und diese krankheit diesen sommer erst so schlimm geworden ist, dass ich mich zum arzt in die behandlung traute, konnte ich während der ersten paar schulwochen nicht regelmäßig dran teilnehmen...also fehlte ich ungefähr 2 tage pro woche, die ich selbst entschuldigte(21 jahre alt).

da sich mein zustand allerdings verschlechterte, schrieb mich mein behandelnder arzt 3 wochen krank, bis die medikamente die ich bekam wirklich wirkten. nach diesen 3 wochen ging ich wieder ganz normal zur schule, fehlte nicht eine einzige stunde, kam nie zu spät.

dies geht so seit anfang november. seitdem konnte ich mich wieder richtig auf den unterricht konzentrieren und mich darauf vorbereiten, und ich wurde in einigen fächern der klassenbeste.

der hammer traf mich dann letzte woche, als elternsprechtag war, und einige lehrer unsere SL(sonstige leistung) noten auch im unterricht bekannt gaben...

in religion bekam ich eine 3, wo ich mit abstand der beste in dem kurs bin, mit der begründung, dass ich am anfang ja oft gefehlt hätte. das es alle von mir entschuldigte stunden oder vom arzt mit attest entschuldigte stunden waren, ging die lehrerin erst gar nicht drauf ein.

gleiches bild in biologie. wo ich zwar net der beste bin, aber mittelmaß eben. bei der verteilung der SL noten gab es nur 2er oder 3er in der klasse...weder eine 4, noch eine 5.

ich allerdings bekam eine 5, die begründung von dem lehrer war, dass ich oft gefehlt hätte. also hackte ich nach, und fragte ihn, ob meine 5 nur dadurch zustande kommt, weil ich also oft gefehlt hatte. er beantwortete diese frage mit ja. auch hier erklärte ich ihm, dass es alles entschuldigte stunden seien, und das mein KL lehrer die atteste vorliegen hat. an meiner note änderte dieser hinweis nicht, und er meinte einfach plump, ich sollte mich mehr einbringen in den unterricht.

soweit so gut...ein weiterer hammer war für mich, als ich am ersten tag nachdem ich diese 3 wochen krank war, wir eine deutsch klausur schrieben, von der ich erst an dem tag selber erfuhr. ich hatte zwar während diesen 3 wochen kontakt zu einer mitschülerin, diese informierte mich allerdings nicht über die klausur

ich sagte dies der lehrerin bevor wir die klausur schrieben, und auch das ich nicht die notwendigen arbeitsblätter bekommen hätte.

sie entgegnete, dass ich soviel schreiben soll, wie ich denn wüsste.

gesagt, getan. von 5 aufgaben konnte ich 2 überhaupt nicht bearbeiten, bei 2 anderen saugte ich mir buchstäblich irgendetwas aus den fingern, und 1 aufgabe konnte ich mit guten gewissen etwas bearbeiten.

als note dieser klausur bekam ich eine 5-.

ich beschwerte mich bei ihr, dass ich mich nicht fair behandelt fühle und zeigte ich nochmal auf, dass ich weder von der arbeit wusste, noch die unterlagen hatte, mit einem attest krankgeschrieben war, und das ich mich somit nicht auf die klausur hatte vorbereiten können.

sie entgegnete mir darauf, dass wir ja nicht in der grundschule seien und das ich mir die unterlagen hätte besorgen müssen. auch das ich in dieser zeit nicht in der lage dies zu tun, berücktsichtige sie nicht.

zum schluss des gespräches bot sie mir den tollen kompromiss an, dass wenn ich auf der kippe zwischen 2 noten stehen würde, diese klausur dann zählen würde, und das ich doch einfach die nächste klausur besser schreiben soll

nun zu meinem klassenlehrer, der die fächer bwl und politik bei uns unterrichtet.
da ich merkte, dass er ein umgänglicher mensch ist, erzählte ich ihm von meiner krankheit schon ziemlich früh.

auf dem elternsprechtag traf mich dann der schock, als einige lehrer mich nach meiner krankheit fragten, da mein klassenlehrer ihnen erzählt hatte, dass ich eine psychosomatische krankheit hätte

einem weiteren lehrer erzählte ich davon noch, da auch hier ein großes vetrauen zu ihm besteht, zu den restlichen lehrern sagte ich einfach nur, dass es stimmen würde.

diese woche bekamen wir in bwl dann unsere SL noten gesagt. auch in diesem fach bin ich mit abstand der beste, zeige bei jeder frage auf, kann praktisch jede frage richtig beantworten, machen pflichtgemäßg meine hausaufgaben und trage diese meistens auch vor, wenn ich dran genommen werde.

wir sollten unsere leistungen selber einschätzen und ich benotete mich mit einer 2, vielleicht auch 1.

dies sah er nicht so und meinte, dass am anfang des jahres nichts kam und ich in der letzten zeit etwas mehr machen würde. ich bekam eine 4. im gegensatz dazu bekamen leute bei uns in der klasse eine 3, obwohl sich diese praktisch nicht in den unterricht einbringen.

selbst meine mitschüler waren über meine note erschrocken und sprachen ihn darauf nochmal an...an seiner begründung und seiner note änderte dies nichts.

wie ich mich in diesem moment gefühlt habe, kann man sich vielleicht vorstellen. den tränen nahe saß ich die restliche zeit der stunde nur noch ab, denn wozu anstrengen und alles geben, wenn man im endeffekt eine richtig schlechte note bekommt?

dies ist nun mein sachverhalt.

meine frage dazu...
können die lehrer mir eine schlechte note geben mit der begründung, dass ich am anfang des schuljahres oft gefehlt habe, obwohl diese stunden ja entschuldigt waren, ob nun von mir selbst oder vom arzt.

und regelrecht eine ausgrenzung an mir stattfindet, wie z.b. in biologie, wo ich als einziger eine 5 bekommen habe, aufgrund der fehlstunden.

ebenso frage ich mich, wie mein klassenlehrer so leichtfertig mit meinem vetrauen umgehen konnte, und meine krankheit einfach unter den kollegen weitererzählen konnte, obwohl ich dieses ihm ja auf freiwilliger basis und in vertrauen erzählte...und wie er nun mir solch eine note reindrücken kann, obwohl ich wie ein bekloppter in dem fach mitarbeite...

ich weiss wirklich nicht was ich jetzt machen soll...nachdem ich meine medikamente wirkten hatte ich wirklich wieder lust auf die schule, habe mich auf den unterricht gefreut, und bekomme nun solche "quittungen" züruck.

vielleicht weiss ja einer von den lehrkräften hier einen rat, wenn denn einer es geschafft hat, meinen langen text durchzulesen.

Liebe Grüße
Alex




Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2004 00:45:38

an der Hauptschule, mit nicht volljährigen SchülerInnen gäb' es das nicht. Apropos Bass: Wenn mich nicht alles täuscht, hat jeder Schüler bzw. Eltern einer Schule das Recht, Zugang dazu zu haben. Zu Hause habe ich sie auch nicht, kann also jetzt nicht reingucken..
Lass dich nicht fertig machen!
ishaa


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von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2004 08:41:13

Schulen, die man nicht besuchen MUSS, d. h. die von nicht mehr schulpflichtigen Schülern besucht werden, herrscht sicher ein härterer Wind in einem Fall wie diesem als an allgemeinbildenden.

Sicher ist in deinem Fall schon zu viel versäumt worden, man hätte im Vorfeld einiges tun müssen, um diese Situation zu vermeiden: Kontakt, auch telefonischen, zum Klassenlehrer, um ihn VORAB in die Situation einzuweihen. Vor den Notendiskussionen hätten Gespräche mit den Lehrern stattfinden müssen. Regst du dich auf, darüber, dass dein Klassenlehrer anderen Kollegen von deiner Krankheit erzählt? Das Muss er doch gerade tun, damit sie deine Situation verstehen!

Wenn denn die Medikamente jetzt gut bei dir anschlagen, dann gib dir doch ne Chance auf nen Neuanfang im zweiten Halbjahr.

A propos. Was bedeutet BASS? und wieso soll das so teuer sein?



Hilfe in der Schule suchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ankajo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2004 08:54:37 geändert: 19.12.2004 09:00:23

:-Zunächst einmal möchte ich dir sagen, dass ich mir vorstellen kann, dass es dir nach dieser Erfahrung schlecht geht. Ich arbeite in der Erwachsenenbildung und bei uns fehlen auch häufig Schüler aus ganz verschiedenen Gründen. In den Fehlstunden kann natürlich keine "Leistung" erbracht werden, ganz gleich, ob eine Entschuldigung vorliegt. Also kann der Lehrer für diese Zeiten - auch bei ganz viel Verständnis - zunächst keine positive Note geben. Wenn aber ein Schüler mit Attest länger krank ist, kann der Lehrer ihm Möglichkeiten eröffnen, z.B. durch ein Referat, abgegebene Hausaufgaben, gute Mitarbeit in den anderen Stunden. Für fehlende Schüler haben wir an unserer SChule ein System die Arbeitsblätter betreffend eingerichtet. In jeder Klasse steht ein Kasten oder eine Mappe mit verschiedenen Fächern, in die die einzelnen Arbeitsblätter gelegt werden, in der Anzahl der fehlenden Schüler. Als Lehrerin geht es mir nämlich auch häufig so, dass ich nicht immer alle Arbeitsblätter aus den vorangegangenen Stunden mit mir mittrage. Unsere Klausuren werden für die Klassen 12 und 13 zentral festgelegt, also gibt es auch einen zentralen Aushang, der auch im Internet abrufbar ist, die anderen Klassen haben einen Zettel mit Terminen im Klassenbuch. Auch wenn man Mitschüler anruft, denken sie oft nicht daran, diese Termine mitzuteilen, da sie vielleicht mit ihren Gedanken woanders sind. Vielleicht gibt es ja aber einen Schüler in deiner Klasse, mit dem du abmachen kannst, dass er dich in Abwesenheitsfällen informiert und auch Materialien für dich sammelt. Außerdem habt ihr doch bestimmt einen Vertrauenslehrer und/oder einen Beratungslehrer. An den würde ich mich wenden und um Hilfe bitten. Er wird die Zensuren so nicht einfach änderen können, dir aber vielleicht Wege aufzeigen, wie du mit der Situation besser umgehen und die einzelnen Lehrer vielleicht noch einmal ansprechen kannst. Vielleicht begleitet er dich sogar in den Gesprächen. Deinem Klassenlehrer würde ich auch in einem Gespräch mitteilen, dass es dich sehr getroffen hat, dass er die von dir vertraulich gemeinte Information weitergegeben hat. Ich denke, er wollte dir damit helfen. Diese Situation ist für dich bestimmt gerade mit deiner Vorgeschichte nicht einfach, aber je besser dein Hilfsnetz in der Schule ist, desto besser kannst du auch die Probleme meistern. Da ich seit 15 Jahren Beratungslehrerin bin, weiß ich aus Erfahrung, wie schlimm das für die Schüler ist, dass man aber immer einen Ausweg finden kann. Ich wünsche dir alles Gute.


Nun gut...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: woxel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2004 13:39:11

erstmal zum post von bernstein...

des mit der härteren gangart halte ich für ziemlich vermessen...schließlich ist man in der gymnasialen oberstufe auch nicht mehr schupflichtig...

da ich vorher eine berufsausbildung gemacht habe, und dort auch schon das problem mit meiner krankheit bestand wurden meine fehlstunden auch nicht bewertet, sondern dort erfolgte nur die bewertung in den stunden, in denen ich auch anwesend war.

und wie ich auch in meinem text erwähnt hatte, habe ich es meinem KL lehrer bereits ziemlich früh von meinem problem erzählt. da ich am anfang selber nicht wusste wodrunter ich leide, habe ich ihm gsagt, dass ich alles abkläre und ihm dann bescheid sage...als der arzt dann bei mir die diagnose stellte, habe ich ihm des auch mitgeteilt.

seh ich nicht so, dass er dies unter den kollegen hätte weitererzählen dürfen...zumindest wäre es angebracht gewesen, mich danach zu fragen, ob ich es möchte, dass er es weiterleitet.

und einen anlass zu gesprächen mit den verschiedenen lehrern vor der notengebung sah ich eben nunmal nicht. ich war eine zeitlang krank, erbringe seit 2 monaten nun meine leistung. das dies alles so bewertet wird konnte ich nicht voraussehen.

BASS bedeutet "Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften" und wird jedes jahr aufs neue herausgegeben.


@ankajo

danke für die lieben worte und tips. des system mit den arbeitsblättern und den klausuren ist wirklich ganz gut. mich persönlich wird es in nächster zeit wohl nicht mehr betreffen, da ich ja jetzt immer zur schule gehen kann, aber sicherlich eine gute hilfe allgemein für die klasse.

jep, ein gespräch mit einem vertrauenslehrer ist wohl das beste momentan. obwohl ich mir auch vorstellen kann, dass dies dann in die gegenteilige richtung laufen kann.

Liebe Grüße
Alex


Schul- und Prüfungsordnung *LANG*neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2004 14:22:54

Hallo,

ich arbeite an einem Weiterbildungskolleg und habe ständig mit solchen Problemen wie Deinem zu tun.

Wie man mit Fehlzeiten umzugehen hat, steht in der Allgemeinen Schulordnung (ASchO) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APoGOst).
Diese ist unter www.apogost.de kostenlos einsehbar und da steht folgendes drin:

APOGOST:

§ 13
Grundsätze der Leistungsbewertung

(3) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind Leistungen in einem Fach aus von ihr oder von ihm zu vertretenden Gründen nicht beurteilbar, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet (§ 21 Abs. 7 ASchO).

(4) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 21 Abs. 6 ASchO).

Für die Leistungsbewertung gilt im Übrigen § 21 ASchO:

V. Abschnitt
Leistungsbewertung, Versetzung§ 21 Leistungsbewertung

(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses des Schülers Aufschluß geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung des Schülers sein. Bei der Beratung über den Bildungsgang des Schülers durch die Schule soll sie eine wesentliche Hilfe sein.

(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

(3) Bei der Bewertung von Schülerleistungen ist der Eigenart der Schulstufe, der Schulform und des Unterrichtsfachs Rechnung zu tragen. Es werden der Umfang sowie die selbständige und richtige Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Art der Darstellung bewertet.

(4) Grundlage der Leistungsbewertung sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen, insbesondere schriftliche Arbeiten, mündliche Beiträge und praktische Leitungen. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind für die Beurteilung eines Schülers ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen.

(5) Auf Wunsch ist der Schüler jederzeit über seinen Leistungsstand zu unterrichten.

(6) Hat der Schüler aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand des Schülers durch eine Prüfung festgestellt werden.

(7) Verweigert ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.

(8) Bedient sich ein Schüler zur Erbringung einer Leistung unerlaubter Hilfe, so begeht er eine Täuschungshandlung. Bei geringem Umfang der Täuschungshandlung wird der ohne Täuschung erbrachte Teil bewertet; der übrige Teil wird als nicht erbracht gewertet. Bei umfangreicher Täuschungshandlung wird die gesamte Leistung wie eine ungenügende Leistung bewertet. Bei Unklarheit über den Umfang der Täuschungshandlung wird die Wiederholung der Arbeit angeordnet. Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluß der Leistung festgestellt, so ist entsprechend zu verfahren.

(Quelle: http://www.schoolunity.de/schule/rechte/ascho.php)


Da eine Krankheit ein von Dir nicht zu vertretender Grund ist (Du wirst ja schließlich nicht absichtlich krank), hast Du das Anrecht auf eine sogenannte Feststellungsprüfung. Diese bezieht sich in der Regel auf das ganze Halbjahr und besteht aus einer mündlichen Prüfung und einer Klausur.
Und jetzt kommt der Haken: Wichtig ist auch, wie lange Du gefehlt hast und ob entschuldigt oder unentschuldigt. Hast Du über 25 % unentschuldigt gefehlt, bist Du "selbst schuld". Hast Du aber entschuldigt gefehlt - und ein Attest sieht immer besser aus als eine selbstgeschriebene Entschuldigung - hast Du das Recht auf diese Feststellungsprüfung.
Allerdings ist es auch wichtig, welche internen Absprachen es an Deiner Schule gibt. Wir haben z.B. noch so eine Klausel dabei, die den Zusammenhang der Fehltage berücksichtigt (also 4 Wochen hintereinander unentschuldigt oder 4 einzelne Tage übers Schuljahr verteilt).


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von: woxel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2004 14:53:31

für die gesetzesauszüge, genauso solch eine regelung hatte ich ja gesucht.

ich werde da im gespräch mit meinem vetrauenslehrer mal genau ansprechen.

wobei ich natürlich schon durch meine engagierte einbringung in den unterricht, nach meiner krankheitszeit gezeigt haben sollte, wie es mit meinem leistungsstand steht.

werde das mal genau abklären.

die fehlstunden waren alle entschuldigte fehlstunden, und wie geschrieben, auch mit ärztlichem attest, als es über eine längere zeit ging, dass ich nicht am unterricht teilnehmen konnte.

danke für die informationen

Liebe Grüße
Alex



Nichts für ungut, ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2004 23:18:22

... aber selbstgeschriebene Entschuldigungen kommen meiner Erfahrung nach nicht besonders gut an. Damit wurde und wird zuviel Schindluder getrieben.

Vielleicht solltest Du in dem Beratungsgespräch auf den zeitlichen Zusammenhang der Fehlzeiten (selbst entschuldigt und Arzt) hinweisen.

Des Weiteren würde ich mal nach den Bewertungskriterien fragen.



okneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: woxel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2004 00:42:59

ju des seh ich genau, bzw. denke mir auch, dass selbst geschriebene entschuldigungen nicht so gut ankommen.

das war allerdings ja nur ein kleiner zeitraum...danach, wo es dann feststand mit der krankheit, waren es ärztliche atteste.

werd dann aber mal des ergebnis des gespräches hier reinschreiben


Bundesland prüfen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kuhlo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2004 21:53:09

Entweder es ist irgendwo ein Code-Wort gefallen, oder ich habe es nicht mitbekommen, dass meike definitiv vom selben Bundesland spricht wie woxel... Also: Bitte das Bundesland überprüfen, Schule ist nun einmal Ländersache.
Woxel, gehen wir mal davon aus, dass sich alles zu 100% so zugetragen hat, wie du es hier aus deiner Sicht beschreibst. (Kein Misstrauen, nur der Hinweis darauf, dass die Kollegen die Situation evtl. anders beurteilen!) Dein Klassenlehrer hat ja offenbar nicht alles "weiter getratscht", sonst hätten die Fachlehrer dich ja nicht nach Details fragen "müssen". Er hat sich schützend vor dich gestellt und die Kollegen informiert, dass du begründet fehlst und nicht zu den Blaumachern zählst. Sein Fehler war, dass er das nicht mit dir abgesprochen hat. Böse gemeint war das keinesfalls, ganz im Gegentum! Hätte mir aber vielleicht auch passieren können.
Ansonsten konntest du natürlich krankheitsbedingt in den ersten zwei Monaten des Schuljahres keine volle Leistung bringen, das schlägt sich natürlich auch in der Halbjahresnote nieder. Bei der Abschlussprüfung fragt übrigens keiner mehr danach, ob du da warst oder nicht. (Egal aus welchen Gründen!)
Mein Tipp: Sag allen Kollegen nochmal in freundlicher Form, dass du mit der Beurteilung nicht einverstanden bist; kündige an, sie vor den Osterferien nach dem Stand der Dinge ("unverbindliche Trendnote") zu fragen und arbeite weiter fleißig mit. Die allermeisten Kollegen sind durchaus bereit, einmal gefällte Urteile zu revidieren.
Kuhlo


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