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Forum: "Elterngespräch in Begleitung! Erlaubt?"

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Elterngespräch in Begleitung! Erlaubt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ceci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.01.2005 19:40:15

Hallo,

ich bitte um verbindliche Info mit Quellenangabe im Schulrecht (Niedersachsen), ob Eltern zu einem Gesprächstermin in der Schule (Grundschule, Gespäch mit Klassenlehrer) die Mitnahme einer Person als Zeugen sowie Fürsprecher gestattet ist.
Die mitzunehmende Person arbeitete privat mit dem Kind einen erheblichen Lernrückstand auf, die Schule hatte zuvor nicht gefördert, wollte aber eine Überprüfung auf so.-päd. Förderbedarf (2.Klasse, Kind konnte noch nicht lesen) einleiten.
Die private Förderung macht dies jetzt unnötig, das Kind inzwischen liest. Die KL steht der priv. Fördermaßnahme skeptisch gegenüber und es ist möglich, dass sie das Gespräch in Anwesenheit der 3.Person verweigert bzw. diese der Schule verweist. Die Eltern legen unbedingt Wert auf Begleitung, da 3.Person im Schulrecht bewandert ist.

MfG, Ceci


es geht doch hier nicht um erlaubt oder nicht erlaubt...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sprina Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2006 10:39:44

... sondern darum, was das beste für das kind ist oder? und ich finde, als sonderpädagogin, es sollten immer alle personen zusammenkommen die für das kind wichtig sind. manche lehrer wollen die kinder einfach nur loswerden, hab das auch schon erlebt. aber wenn dieses kind so nen tollen lernfortschritt gemacht hat??
ich hab schon oft erlebt, dass sich lehrer total verschliessen, wenn sie sich auf den schlips getreten fühlen. würde ganz höflich nachfragen und dann hoffen, dass diese person, die ja eine entsprechende bedeutung hat, dann teilnehmen kann. oder ist das gespräch schon vorbei?


falsches jahrneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sprina Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2006 10:40:38

ach ich seh grad, ich bin im falschen jahr... naja, ist noch zu früh am morgen...


Ich versteh deine Frage nicht so ganz...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2006 11:08:59

siehst du eine "Gefahr" darin, dass jemand "Fremdes" mit zu dem Gespräch kommt? Wenn ja, worin soll diese liegen??? Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand Kompetentes außerhalb der Schule etwas über ein Kind erzählen könnte, das mich auch in meiner schulischen Arbeit weiterbringen würde.... Habe auch in der Rolle der "Nachhilfelehrerin" (in meiner Studentenzeit) dankbare LehrerInnen in Gesprächen erlebt, und meist ist daraus eine fruchtbare Zusammenarbeit entstanden! LG Clausine


die gleichen erfahrungen hab ich auch...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sprina Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2006 13:34:24

... mit lehrer-nachhhilfelehrer-kooperationen. mit einer telefoniere ich regelmässig, aber es gibt auch eine die sich mir gegenüber total verschliesst (obwohl ich teilweise 4 (!) kinder ihrer klasse als nachhilfeschüler hab - die heulend in die schule gehen wenn sie ne arbeit schreiben, und das in der vierten klasse.


schau in die Konferenzordnungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2006 13:43:15 geändert: 03.02.2006 13:46:24

für Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen. Dort steht, dass der betroffene Schüler neben seinen Eltern noch eine Person seines Vertrauens mitbringen darf.

Darauf würde ich, wenn es denn wirklich so weit kommen sollte (wenn, wäre das ja wohl ein Armutszeugnis für die Lehrkraft)einwenden, dass was in der Konferenzordnung steht, bei informellen Gesprächen ja wohl nicht falsch sein kann.

Man könnte ebenfalls die Schulleitung bitten, sich dieses Falles anzunehmen.
Es kann auch nur die Schulleitung das Hausrecht ausüben und jemanden der Schule verweisen.
Sollte sich die Schuklleitung asuch weigern, eine Person anzuhören, die zur "Wahrheitsfindung" beitragen kann, wäre es sinnvoll, den zuständigen Dezernenten anzusprechen.

www.schure.de


ooopsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2006 13:48:45

ist ein URalt Forum. Mühe nicht wert.


ich hatte schon häufigerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: axp0 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2006 15:27:37

Gespräche, bei denen eine dritte Person dabei war. Es geht doch um das Kind und da ist es manchmal sehr fruchtbar, wenn mehrere Erziehungspersonen einen runden Tisch machen.Grüßle aus B-W von axp0


unter www.schure.de - Förderschulenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2006 16:20:09

Ich wundere mich etwas, dass einer weiteren Person die Teilnahme am Gespräch verwehrt werden soll.
In der Verordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eltern eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen können.
(5) In den Sitzungen der Förderkommission können sich die Erziehungsberechtigten vertreten lassen oder eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen. Kosten werden nicht erstattet. Das vorsitzende Mitglied kann weitere Personen hinzuziehen.

Wird der sonderpädagogische Förderbedarf überprüft, werden die Eltern von der Schule (hier Grundschule) über den Verlauf des Verfahrens vorab informiert. Auch die Lehrkraft der Förderschule, die den Schüler überprüft, erklärt den Eltern das Verfahren noch einmal. Hierfür gibt es Vordrucke, in denen alles genau steht, auch, wie man eine Förderkommission einrichtet.
Unterlässt man diese Unterweisung, wird die letztliche Entscheidung rechtlich angreifbar. - zu Recht meiner Meinung nach.
Es geht ja gerade nicht darum, ein Kind abzuschieben, sondern gemeinsam einen guten Weg und eine gute Beschulung für das Kind zu finden ... bei den zur Zeit möglichen bzw. zu ermöglichenden schulischen Gegebenheiten.

Palim


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