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Forum: "Nicht erziehungsberechtigt!!!"

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Nicht erziehungsberechtigt!!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruedi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.12.2002 17:53:28

Hallöchen, habe letzte Woche folgenden Fall gehabt. Am Elternsprechtag kam ein "Vater" zu mir, der gar nicht erziehungbereichtigt ist (wie sich im Nachhinein herausstellte).
Abgesehen davon dass ich ihm Informationen gegeben habe, was ja alleine schon nicht rechtens ist, muss ich die ganze Sauce jetzt der leiblichen Mutter nochmal mitteilen? Ich gehe zwar davon aus, dass er die Infos an die Mutter weitergibt, aber mal gesetzt dem Fall es kommt Hart auf Hart, die Mutter weiß dann wahrscheinlich eh von nix!

Wie würdet ihr damit umgehen?


Offen und ehrlich!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flamme Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.12.2002 19:19:01

...würd ich damit umgehen!

Wenn´s hart auf hart kommt, würde ich klären, ob du es hättest wissen können. Im KLartext: Im Schülerakt muss das doch vermerkt sein, oder? Wenn nicht, dann hat´s wohl entweder die Mutter versäumt, der Schule ihr alleiniges Sorgerecht mitzuteilen oder der/die Kollege/in hat versäumt dies in den Unterlagen zu vermerken!!

Was wirst du jetzt tun?

gruß flamme


Don´t worryneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hoerby Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.12.2002 21:28:34

Hallo ruedi,
ist mir auch schon passiert. War kein Problem!
Bleib ganz gelassen und klär mit der erziehungsbrechtigten Mutter ab, ob sie was dagegen hat oder nicht!
Eine Bestätigung bzw. ein Aktenvermerk allerdings hält dich aber juristisch gesehen stubenrein!
Ist letztlich nicht von Nachteil!
Grüße


Was heißt "erziehungsberechtigt"?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lukems Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.09.2004 23:20:47

Ich bin mir über den Begriff der Erziehungsberechtigten nicht ganz sicher. Da ich selbst einmal im Kindergarten meines Sohnes betroffen war, hab ich mich damit beschäftigt. Damals gab es noch kein gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Väter und so war ich nicht sorgeberechtigt. Gleichzeitig hab ich aber gemeinsam mit der Mutter unseren Sohn erzogen.
Als ich im Kindergarten Absprachen treffen wollte, hat der KiGa mich ausgeschlossen. Ich also mich erkundigt und u.a. zum Bundesfamilienministerium geschrieben und als Antwort bekommen: Erziehungsberechtigung ist nicht das selbe wie Sorgeberechtigung. Erziehungsberechtigte sind alle die, die von Sorgeberechtigten zur Erziehung beauftragt sind. Also auch Großeltern und in einigen Fällen auch nichtsorgeberechtigte Väter.
Ich hab den Eindruck, dass diese Tatsache in den Schulen nicht so gesehen wird. Oder gibt es da eine andere Begriffsgrundlage?


Oft wirdneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2004 18:03:15

in der Aktenlage erziehungsberechtigt und sorgeberechtigt synonym gebraucht, wobei wie schon beschrieben da ein Unterschied besteht.

@ruedi - mach einen Aktenvermerk und sprich die Mutter konkret an, meist regelt es sich im Gespräch von allein.

Mir ist es jetzt passiert, dass sich ein nichterziehungsberechtigter Vater als Elternsprecher hat wählen lassen. Das flog auf, weil die Lebenspartner irgendwie auseinander sind.
Meine kulanten Eltern haben es gut geheißen, dass die Mutter die Funktion übernimmt und so die Wahl nicht angezweifelt.

Halt die Ohren steif hops


Immer der Stress mit den Wörtern....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: susan Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2004 21:13:55

aber ein Unterschied besteht ohne Zweifel. Allerdings muss ich die Schulen bzw. Kindergärten in Schutz nehmen!!!!

An vielen Einrichtungen ist der Unterschied sehr wohl bekannt. Wichtig für die nicht Sorgeberechtigten ist jedoch, dass sie von dem sorgeberechtigten Elternteil SCHRIFTLICH das Erziehungsrecht für das Kind bestätigt bekommen. Das muss in der Schule in der Akte des Kindes notiert werden. Nur dann können und dürfen die besagten Institutionen Auskünfte über die Kinder erteilen.

LG susan


Einfache logistische Vorgangsweiseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: direktor Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2004 15:05:18 geändert: 27.09.2004 15:09:22

Bei der Anfangskonferenz oder vor dem Elternabend bzw. Sprechtag sollen bei einer Konferenz von den Klassenlehrern bekanntgegeben werden, be welchen Kindern nicht beide Elternteile erziehungsberechtigt sind.
Dies hat auch noch einen 2. guten Aspekt: man versteht manche Reaktion der Kinder besser, wenn man genauer weiß, wie die Familienverhältnisse liegen.


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