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Forum: "Diagnostik LRS - Hilfe"

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Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: arwinia Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2006 21:02:48

stimme dir zu, das meinte ich auch mit meinem Statment, nur die HSP ist nicht nur nach der Summe der Graphemtreffer auszuwerten.
LG
Arwinia


Eine ganz andere Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2006 22:00:56

zu diesem Themenbereich, wo sich doch hier so viele Fachmenschen tummeln. Ich habe gehört, dass (zumindest hier in NRW) eine LRS-Bescheinigung ab Klasse 9 nur noch berücksichtigt wird, wenn nachweislich eine weitere Förderung erfolgt. Das haben mir Eltern betroffener Kinder aus dem Bekanntenkreis erzählt (also nicht irgendwelche Lehrer oder so...). Ich kann aber nirgends eine solche Bestimmung finden!


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von: gsr Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2006 21:47:14

Mittlerweile habe ich auch herausgefunden, dass bei HSP immer der gleiche Test, unabhängig vom Alter, gemacht wird. Eine Einstufung in einen Prozentrang hängt dann vom Alter und der Schulform ab. Lt. Bass 14-01 muss die Schule für LRS-Kinder Klasse 5/6 Förderunterricht einrichten, allerdings im Rahmen der Unterrichtsverpflichtungen der Lehrer, also faktisch gar nicht möglich. Ab Klasse 7 allerdings nur noch in "begründeteten Ausnahmefällen". Alle anderen Bestimmungen sind "kann"-Bestimmungen. ZB. andere Arbeiten, längere Zeit, alleine in einem gesonderten Raum. Auch die Berücksichtigung in anderen Fächern ist eine "kann"-Bestimmung. Auf jeden Fall haben auch die Eltern sich um entsprechende Förderungen (die vom Jugendamt ggf. bezahlt werden) zu kümmern.

Vielen Dank für die Anregungen
Grüße
GSR


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von: gsr Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2006 21:48:58

Mittlerweile habe ich auch herausgefunden, dass bei HSP immer der gleiche Test, unabhängig vom Alter, gemacht wird. Eine Einstufung in einen Prozentrang hängt dann vom Alter und der Schulform ab. Lt. Bass 14-01 muss die Schule für LRS-Kinder Klasse 5/6 Förderunterricht einrichten, allerdings im Rahmen der Unterrichtsverpflichtungen der Lehrer, also faktisch gar nicht möglich. Ab Klasse 7 allerdings nur noch in "begründeteten Ausnahmefällen". Alle anderen Bestimmungen sind "kann"-Bestimmungen. ZB. andere Arbeiten, längere Zeit, alleine in einem gesonderten Raum. Auch die Berücksichtigung in anderen Fächern ist eine "kann"-Bestimmung. Auf jeden Fall haben auch die Eltern sich um entsprechende Förderungen (die vom Jugendamt ggf. bezahlt werden) zu kümmern.

Vielen Dank für die Anregungen
Grüße
GSR


Bei der HSPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: finnlasse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2006 19:15:08

schaue ich immer bei den T - Werten nach, denn die sind m.E. aussagenkräftiger. Hier liegen die Werte von 40 - 60 im Normbereich, d.h., es liegt nicht zwingend eine LRS vor. Die T - Werte müssen sich deutlich vom Gesamt - IQ unterscheiden, denn nur die Verbindung der einzelnen Diagnostiken mit einem zu ermittelnden Intelligenzquotienten können überhaupt als Aussage für eine LRS gelten (lt. WHO).
Gruß Michael


Wie läuft ein Sonderschulverfahren ab?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: annalea Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.08.2006 20:33:04

Als unerfahrene Klassenlehrerin einer 6 in der Hauptschule möchte ich den Ablauf von Sonderschulverfahren mal genauer wissen. Drei meiner Klasse "haben" eines. Aber wie geht es weiter? Wer testet sie? Wer kommt zum Begutachten? Gibt es Fristen? Wer ist genau zuständig? (Ich hoffe, es gibt wirklich gute Fachleute die meine Schüler einschätzen..) Welchen Rechtskrieg muss ich evtl. von Eltern befürchten? Und wenn sie dann reif für die Sonderschule sind, wie werden sie dort gefördert? Vorsichtige anfragen bei Kollegin waren unfruchtbar... Wer kann mich aufklären?
Danke für Antworten!!!!


@ annaleaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.08.2006 22:44:33 geändert: 21.08.2006 10:07:29

Um die "Förderschulbedürftigkeit" zu überprüfen, wird in Bayern ein Sichtungsantrag vom Klassenlehrer gestellt, der dann über den Dienstweg (Schulamt) an die zuständige Förderschule weitergeleitet wird. Der Förderschullehrer testet dann das Kind und erstellt ein Gutachten. Aufgrund dieses Gutachtens werden dann die Eltern zum Gespräch gebeten und ihnen entsprechend geraten. Wird eine "Förderschulbedürtigkeit" festgestellt, entscheidet trotzdem allein der Elternwille.
Fristen gibt es bei uns keine - die Lehrer kommen dann, wenn man an der Reihe ist. Das kann unter Umständen ein halbes Jahr dauern. Wenn festgestellt wird, dass das Kind tatsächlich in der Förderschule besser gefördert werden kann, dann ist es auch so. Die Förderschule hat viel mehr Möglichkeiten, kleinere Klassen und die Lehrer eine speziellere Ausbildung.
Ich würde dir raten, dich an deine Schulleitung zu wenden, die müsste das wissen, wie das Verfahren in deinem Bundesland abläuft. Wenn es sehr lange dauert, würde ich einmal nachfragen, manchmal geht es dann schneller.

Wobei man die Überprüfung einer Legasthenie/LRS und die Überprüfung zur Sonderschulbedürftigkeit zwei verschiedene Dinge sind. Wollte das nur erwähnen, weil das Thema dieses Forums ja die LRS ist.

Viele Grüße : ysnp


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