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Forum: "Freiwillige AG - Aufhören ja oder nein?"

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Freiwillige AG - Aufhören ja oder nein?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: three Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2005 13:16:18

Wer kennt sich mit der (Rechts-)Lage aus?

In Niedersachsen machen die in diesem Jahr in die 5. und 6. Klasse eingeschulten Schülerinnen nach 12 Jahren Abitur. Die Jahrgänge davor nach der 13.

Die Schülerinnen, die nach 12 Jahren Abitur machen, müssen 5 Stunden AG-Teilnahme nachweisen, also verbindlich an Arbeitsgemeinschaften regelmäßig und damit erfolgreich teilnehmen.

Für alle anderen Schülerinnen ist die Teilnahme an AGs freiwillig.

Jetzt meine Frage: Wenn ein Kind (7.Klasse), das freiwillig an einer AG teilnimmt, mit dieser aufhören will, kann ihm dies verweigert werden?
Die Teilnahme ist zudem noch unter falschen Voraussetzungen begonnen worden, da die Klassenlehrerin den Kindern gesagt hat, sie müssten eine AG wählen.

Begründung: "Eine Abmeldung von einer auf ein Schuljahr angelegten Schulveranstaltung, wie zum Beispiel einer Arbeitsgemeinschaft, ist mitten im laufenden Halbjahr grundsätzlich nicht möglich. Dies ist unabhängig davon, ob eine entsprechende Veranstaltung verbindlich zu belegen ist oder freiwillig besucht wird."

Gibt es dazu Verordnungen oder Gesetze? (Nds.Schulrecht?) Oder ist das eine schulinterne Regelung?


Gleiche Regelungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: doris1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2005 13:31:08

auch ich kenne diese von dir beschriebene Regelung, dass im laufenden Halbjahr kein Ausscheiden mögich ist. Wenn sich jemand für eine AG bzw. für ein Wahlfach freiwillig entscheidet, kann er dies nur zum Halbjahr ändern, da dieser Kurs auch im Zeugnis erscheint. Der Schüler muss sich ja hierfür schriftlich melden, bzw. in eine Liste eintragen. So lautet jedenfalls auch in Bayern die Regelung. Inoffiziell habe ich allerdings schon Schüler "gehen" lassen, wenn dies auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern geschehen ist ( schriftliche Mitteilung!) Dann erscheint natürlich auch keine Note bzw. Bemerkung darüber im Zeugnis.


eine bemerkung dazuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2005 13:44:05

bei uns (ö) kann man sich einfach deshalb nicht abmelden, da bei - dann - zu wenig teilnehmern an einem freigegenstand (also unterhalb der untergrenze), das nicht mehr stattfinden könnte und somit die entsprechende lehrkraft die einheit nicht mehr hätte - und ein somit eine einheit zu wenig......stundenreduzierung ist nicht so einfach während des schuljahrs möglich...
aber bei euch ist das sicher anders, oder?


Verantwortungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2005 13:59:54

Im Nds. Schulgesetz ist eindeutig geregelt, dass solche Veranstaltungen, (ebenso wie Wahlpflichtkurse) über den gesamten geplanten Zeitraum besucht werden müssen. Das dient dazu, dass die Schulleitungen und die Unterrichtenden Planungssicherheit haben. Das kommt auch den anderen Teilnehmern zugute.

Ich weiß ja nicht, wie groß der Leidensdruck Ihres Kindes ist, aber ich gebe zu bedenken, dass Kinder auch lernen müssen, für ihre Entscheidungen gerade zu stehen.
Wenn die AG nicht mehr gefällt, dann eben Augen zu und durch..beim Nächsten Mal denkt man dann etwas genauer über seine Entscheidung nach.
Weitere Frage: Die AG ist doch wahrscheinlich nur in einer oder maaximal 2 Stunden in der Woche. Das Schuljahr ist fast vorüber. Die AG selbst ist doch wahrscheinlich nicht unzumutbar.
Lohnt es sich wirklich, dem Kind einen Freifahrtschein zu geben, nicht zu einmal getroffenen Entscheidungen stehen zu müssen?


mindestteilnehmerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: three Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2005 14:01:32 geändert: 21.04.2005 14:16:47

@dafyline: auch bei uns muss eine mindestzahl schülerinnen an den angeboten teilnehmen. das argument kann ich gut nachvollziehen.

in diesem Fall sind jedoch genug "pflichtkinder" also aus der 5. und 6. in der AG, sodass es nicht dazu käme, dass es zuwenige Kinder wären.

@doris1: das finde ich gut, "informell" das kind einfach gehen lassen.

@rhauda: so ganz "freiwillig" war die Entscheidung nicht für die AG (s.o.). prinzipiell sehe ich das auch, dass Kinder zu ihren Entscheidungen stehen und nicht "heute so und morgen anders". enttäuschungen sollten sie auch mal aushalten.


In der Tat sind es nur 2 Stunden, allerdings freitags 7. und 8.! Und diese Internet-AG ist mehr als enttäuschend (die Kinder mußten dem Lehrer erstmal zeigen, wie man auf die hompepage der Schule kommt!!?). Nach verschiedenen "Vorkommnissen" müssen die Kinder einen Berg Aufgaben ab-arbeiten, am Ende der Stunde auf Diskette speichern zur Kontrolle, dass sie auch wirklich daran gearbeitet haben (und nicht wieder einige Schüler "gefake" Profile ins Netz gestellt oder Lehrern gefake beleidigende Nachrichten geschickt haben!). Ist jedenfalls eine "Super-Lernatmosphäre", wie ihr euch vielleicht denken könnt.

bin gespannt auf weitere erfahrungen und ideen, wie sowas gehandhabt werden könnte.


in der gestorbenen Orientierungsstufeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2005 14:23:11

Niedersahcsens gab es ein Zeitfenster im Stundenplan für 2 AG-Stunden. Die gewählte AG musste für ein ganzes Jahr bewählt werden. Wechsel war nur mit schriftlichem Antrag in Ausnahmefällen zum Halbjahreswechsel möglich.

Die AG, die ich an meinem Gymnasium habe (Blechbläser), besteht ganz aus Freiwilligen, d. h. ich zwinge niemanden, mitzumachen. Alle, die da sind, sind es aus freien Stücken und aus einem gewissen Solidaritätsgefühl den anderen Mitspielern gegenüber. Ich bekomme zwei Stunden in meinem Stundenplan dafür.
Ich glaube, selbst wenn ich die Schüler, denen es nicht mehr gefällt, zwingen könnte mitzuspielen, würde ich es nicht tun.

Manchmal wünsche ich mir, zumindestens was Musik-AGs betrifft, die Verhältnisse, die an amerikanischen High Schools in der Regel herrschen: die Schüler wählen z. B. die Musical-AG oder das Sinfornieorchester oder die Marching Band oder den Chor für ein Jahr und bekommen wie in den anderen Fächern auch Zensuren dafür. d. h. am Anfang wird festgestellt, was sie können, und am Ende werden ihr Lernzuwachs, die Frequenz ihrer Teilnahme, ihr Engagement etc. in einer Zensur zusammen gefasst.


AUTSCHneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2005 14:30:24

three, das hört sich ja grausig an, was da in der AG abläuft! Und Freitag 7+8 finde ich auch eine Zumutung, vor allem für die Fünft- und Sechstklässler. Es scheint, als habe sich wieder mal ein Kollege/eine Kollegin die AG-Stunden gegriffen, damit man nicht ein weiters Korrekturfach hat oder (was auch häufig passiert) die Schulleitung will einen ihrer "Pflegefälle" nicht in noch mehr Regelunterrichtsstunden auf die Schüler loslassen.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2005 15:56:50

Ich glaube, die Schüler haben viel gelernt, in der AG. Freiräume sind genug vorhanden und es wird kaum Kontrolle ausgeübt ... was DIE jetzt alles können *fg*

Zur AG kann ich nicht viel sagen, aber es ist offensichtlich eine "Fehlbesetzung". Vielleicht kann man im persönlichen Gespräch etwas erreichen?!
Ich denke, die Schule gibt aus o.g. Gründen generell die Auskunft, dass es nicht geht, um nicht ständig Abmeldungen zu haben.
Bei uns an der Schule wird vieles sehr unbürokratisch geregelt, aber an kleinen System ist das auch einfacher.


Palim


Bei uns istneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: event Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2005 18:53:49

es auch so, dass eine einmal gewählte AG das gesamte Halbjahr besucht werden muss. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um eine freiwillige AG handelt. In deinem Fall ist es natürlich sehr bitter, dass motivierte Schüler, denn sonst würden sie nicht freitags 7. und 8. Std. auf sich nehmen, so enttäuscht werden. Bei uns ist es üblich, dass jeder Kollege, der im WP- oder AGbereich etwas anbietet,vor der Wahl die Inhalte und Ziele vorstellt. Somit hat jeder Schüler Grundlagen für seine Entscheidung.


wiedergefunden habe ich per Zufall dieses Themaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2005 14:57:32 geändert: 06.10.2005 14:57:56

und verstehe jetzt erst deine Ausgangsfrage, liebe three.
Mit den 5 AG-Stunden sind 5 Jahresstunden gemeint, d. h. nimmt dein Kind z. B. dieses Schuljahr an einer zweistündigen AG teil, so hat es bereits 2 dieser 5 Pflicht-(Jahres-)Stunden absolviert.


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