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Forum: "Fahrtkosten Klassenfahrten"

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Bin wieder daaaaaaa!!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cath1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2005 23:23:06

Vor ein paar Stunden traf ich - gut gelaunt - von meiner 3tägigen Klassenfahrt zu Hause ein. Meine 2. Klasse war total begeistert, obwohl einige zum ersten Mal von zu Hause weg...
Natürlich mussten auch meine Kollegin und ich die Kosten selbst tragen. Da wir aber der Fahrt einen sehr großen sozialen Aspekt für die Kinder untereinander sowie zu uns Erwachsenen zusprechen, steht eigentlich fest: die nächste Fahrt kommt!
Wenn Ziel und Preis übereinstimmen, warum nicht ...
VG an alle reisefreudigen 4teas von Cath


wär mal sehr interessantneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2005 19:32:34

wenn ein Rechtskundiger dieses ganze gestrüpp durchforsten könnte.
Ein Beispiel aus Bayern:
"Schulen sind gehalten, ...Fahrten auf das Maß zu beschränken, das mit staatlichen Haushaltsmitteln finanziert werden kann."(KMBek vom 17. März 1993, immer noch gültig!).
Andrerseits wird in den neuen BRL(Beurteilungsrichtlinien) für die Beurteilungsstufe 4 und besser ( von 7 Stufen)bei sonstigen dienstlichen Tätigkeiten verlangt:
"Über die Unterrichtszeit hinaus arbeitet die Lehrkraft aktiv an der Gestaltung des Schullebens mit, z.B. ... Lehr- und Studienfahrten"
Ich soll also einerseits etwas tun ( um ein guter Lehrer zu sein), was ich andrerseits nicht tun darf ( weil die Mittel fehlen).
Kann mir jemand helfen, die Quadratur des Kreises zu lösen?


Mmmmhhhh...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cath1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2005 20:36:28

dann dürften die Fahrten in diesem Schuljahr für mich nicht mehr als 30,00 betragen.
Da nicht alle Kolleginnen an unserer Schule verreist waren, konnte mir dieser Betrag zur Verfügung gestellt werden. Sonst wäre es noch weniger. Wer kann so eine Klassenfahrt durchführen? Gibt es Kollegen, dann bitte ich um Tipps...
Aber auch die Bezuschussung für meine Schüler : ganze 3,14 pro Kind gab es dazu.
Ich reise den Kindern zu liebe und: man profitiert ja doch als Klassenlehrer, da man die SuS von anderen Seiten kennenlernt und diese wiederum uns anders sehen können.
Freue mich jedenfalls schon auf die nächste Tour.
Vg an alle "reiselustigen" 4tea`s.


nur mal zum Genießen....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2005 22:06:53

Ich bin von meiner Abschlussfahrt Klasse 1o im MAI (!!!)immer noch mit 400 Euros privatem Geld im minus. 2oo Euro, weil ich für sozial schwache Kinder erst mal ausgelegt habe und der Förderverein sich Zeit lässt, weitere 200 Euro, von denen ich 100 selbst tragen muss und die Reisekostenerstattung von 100 Euro Maximum immer noch nicht auf meinem Konto ist.

Für meine Familie bedeutet das, dass unser Familienurlaub schon ganz schön knapp wird finanziell. Für mich bedeutet das, dass ich keine Fahrt mehr mache, die über die zu erstattenden Reisekosten hinausgeht und dass ich NIE wieder mir privatem Geld in Vorleistung gehen. Ob dann alle mitfahren können, ist nicht mein Ding. Ich finde dieses Ausnutzen von Lehrern einfach unerträglich.


Selber in Vorleistungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cath1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.07.2005 08:09:25

gehen, würde ich auch nicht machen. Bei uns springt in solchen Fällen eine "Schulkasse" ein und lässt sich von den Eltern schriftlich einen festen Termin der Rückzahlung geben - spätestens in 4 Wochen. Nun liegen ja die Kosten einer Klassenfahrt im GS-Bereich sicher kaum so hoch wie in weiterführenden Schulen. Kosten in Höhe von 200 sind da eher selten. Trotzdem, selbst die 30 würde ich nicht auslegen, denn auch ich machte vor einigen Jahren die Erfahrung, dem Geld ewig hinterher zu laufen.
VG Cath


Fahrtkosten auf die Schüler umlegen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: henrywilhelm Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.09.2005 20:03:20

Hoffentlich schaut noch mal eine(r) rein in diese Diskussion, am besten eine(r) aus Niedersachsen. Also:
rhauda hat geäußert, dass es in Niedersachsen "laut Erlass" nicht zulässig ist, die Fahrtkosten der Lehrkraft auf die Schüler (= Eltern) umzulegen. Das meine ich auch mal gelesen zu haben. Wer weiß, ob das noch gilt - bzw. wo das steht?
Sehr wichtig, bitte antworten!
Danke im Voraus
hernrywilhelm


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: thomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2005 16:19:58

...abgesehen davon, ob erlaubt oder nicht - anständig wäre es in keinem Fall, oder?


Anständig oder nicht?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2005 05:28:27

Wenn ein Lehrer eine Klassenfahrt durchführt, ist er der Reiseleiter und den zahlt bei jedem Reiseunternehmen der Teilnehmer mit, genau wie den Busfahrer.
Insofern fände ich das Umlegen der Kosten auf die Schüler durchaus in Ordnung; allerdings ists in Bayern ( mit Verweis auf die Reisekosten) nicht gestattet.
Es bleibt also ein Problem: Einerseits Ansprüche ( von Schülern, Eltern und KM) und durchaus auch selbst gewollt ( weil schön für die Klasse), andrerseits finanzielle und private ( kinderbetreuung usw.) Anforderungen, die nicht gedeckt sind ( Deckelung des Reisekostenetats). Von der Vorbereitungszeit und den Vorbereitungskosten ganz zu schweigen.
Und dieses Problem sieht man in der Öffentlichkeit zu wenig!
Ich werds meinen Eltern mal auf dem Klassenelternabend vorrechnen.
Bin gespannt.
rfalio


Wie ist die Rechtslage?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: henrywilhelm Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2005 12:16:15 geändert: 25.09.2005 12:19:19

Herzlichen Dank für eure Meinung.
Aber bitte lasst uns mal den "moralischen" Aspekt vom schulrechtlichen trennen. Denn nur
um den rechtlichen geht´s mir hier.
Ich bin sicher, dass es in Niedersachsen mal einen Erlass oder eine Verfügung gab, die das Umlegen der Fahrtkosten auf die Schüler verboten hat. Andererseits kann ich in den aktuellen Erlassen nichts dazu finden und ich bin jetzt in der Situation, dass ich mich einer durchaus gängigen Praxis anschließen muss oder eben nicht. Wenn´s verboten ist, mach ich´s nicht, und damit basta.
Also: Wer weiß, ob es verboten ist und kann dazu auf eine nieders. Rechtsvorschrift verweisen?
henrywilhelm

P.S.: Vielleicht meldet sich ja rhauda noch mal?


vielleicht auf www.schure.de?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: misshitchcock Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2005 13:34:12

da stehen zu mindestens unter klassenfahrten die verweise auf die gültigen verordnungen. leider stehen aber nicht alle online zur verfügung. aber man könnte ja den nummern folgen...

soviel ich weiß (aber leider nicht mit dem gesetzestext in der hand), dass dies immer noch gilt. es gibt aber die folgende möglichkeit, die an vielen schulen praktiziert wird und auch so bei www.schure.de nachzulesen ist: wenn der reiseveranstalter freiplätze ausdrücklich für die lehrer anbietet, dann sind diese anzunehmen. von der annahme allgemeiner freier plätze ist allerdings abstand zu nehmen (die sollten auf die gruppe umgelegt werden).
in diesem fall legt der reiseveranstalter - realistisch gesehen - das geld auf die schüler um. aber das ist rechtlich dann erlaubt.

hilft das?

und mein standpunkt zum moralischen: mein mann und ich sind beide lehrer. von dem geld, was wir letztes jahr für insgesamt vier klassen- bzw. kursfahrten ausgegeben haben (reisekostenerstattung vom land? was ist das?) hätten wir 10 tage im sommer urlaub machen können. das haben wir uns aber wegen anderer finanzieller verpflichtungen verkneifen müssen...

lg misshitchcock


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