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Forum: "Sexualerziehung"

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Sexualerziehungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lastudi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2005 13:40:49

Hallo,
was sind die rechtlichen Grundlagen zur Sexualerziehung in der Schule bzw. wo kann ich sie finden?
Wie sollte der Elternabend gestaltet sein? Gibt es da auch Richtlinien?
Kennt jemand geeigenete Literatur zum Verhalten des Lehrers (Stichwort: Lehrerrolle)bei diesem Thema?

Würde mich über Antworten freuenDanke schonmal...


Erlasseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2005 13:51:58

Wahrschienlich sind die Erlasse in den verschiedenen Bundesländern ähnlich, aber man findet unter den Stichwörtern "sexualerziehung Erlass" jede Menge Material bei google. Schau dort mal nach!



Schade,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2005 15:38:51

dass ich kein Bundesland weiß. Die bayerischen Vorschriften haben wir grad in einer Fortbildung wiederholt; kann sie dir zukommen lasse; rühr dich einfach bei mir.
rfalio


mein Prüfungsthema ;o)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: balule Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2005 16:26:00 geändert: 07.11.2005 16:27:07

In Baden Württemberg ist die "Geschlechtserziehung" erst seit 1994 im Schulgesetz §100b festgeschrieben (wie ich weiß als letztes Bundesland). In eurem Schulgesetz ist es wohl ein anderer §.
Zusätzlich erlässt dein Kultusministerium Richtlinien für einzelne Schularten und Klassen.

Den Elternabend musst du machen weil:
o Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) die Erziehung der Kinder als das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht anerkennt.
o Die Sexualerziehung in der Schule neben dem Erziehungsrecht der Eltern auch das Persönlichkeitsrecht des Kindes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG sowie den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates nach Art. 7 Abs. 1 GG berührt.

Der Elternabend dient vor allem der Transparenz. Die Eltern sollen die Möglichkeit haben, ihre Fragen, Anregungen und Wünsche vor Beginn der Unterrichtseinheit mit dir zu besprechen. Erziehung im Elternhaus und die Erziehung in der Schule sollen sich bestenfalls ergänzen.
!!Für die Eltern besteht auch für die Sexualerziehung kein Mitbestimmungsrecht für die Ausgestaltung des Unterrichts.
!!Die Befreiung einzelner Schülerinnen und Schüler von der Sexualerziehung ist nicht möglich.
!!Ein Anspruch der Erziehungsberechtigten besteht nicht, die Sexualerziehung getrennt nach Geschlechtern durchzuführen.

Ein Vorschlag von mir zum Elternabend, beginne mit lustigen Karikaturen zum Thema (lockert auf) und gib dann den Eltern die Möglichkeit zu fragen (ihnen isses meist unangenehmer als dir) gib dann einen groben Überblick zum Ablauf der Einheit und lege die Bücher und Filme aus, die du verwenden möchtest.

Viiiiiel Erfolg!!


Ich glaube dies ist das längste Forum, das ich hier je geschrieben habe


Aaaberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: yajo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2005 20:52:47

reicht nicht ein Informationsschreiben an die Eltern in dem Inhalte und Ziele des Unterrichts dargestellt werden? (Kommt natürlich auf die Klassenstufe an)


zur erinnerungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vectra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2005 21:20:27 geändert: 07.11.2005 22:01:55

Sex statt TV

Am 24. Januar 1964 erlebte "Das Schweigen" des schwedischen Regisseurs Ingmar Bergman seine deutsche Uraufführung. Dessen unzensierte Sexszenen schockierten und faszinierten die Massen: zehneinhalb Millionen Bundesdeutsche sahen den Film in eineinhalb Jahren und machten ihn zum größten Kassenschlager des Jahrzehnts. In seinem Kunstanspruch fand das Werk kaum Nachahmer, die Bestätigung des Mottos "sex sells" aber rief die Produzenten auf den Plan. "Helga", Oswalt Kolle-Filme, die "Wirtin"-Serie des Franz Antel und Alois Brummers Werke boomten in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts. Das Jahr 1970 sah dann die Premiere der erfolgreichsten Serie der nächsten Dekade: "Was Eltern nicht für möglich halten", des Schulmädchen-Reports erster Teil.

ich kann mich auch noch daran erinnern, dass meine eltern in der bravo den dr. sommer nachlasen, wenn sie glaubten, sie wären unbeaufsichtigt.



Sexualkunde
Eine Lehrerin weigert sich, im Biologieunterricht Sexualkunde zu unterrichten. Sie ist der Meinung, das könnten auch andere Fachlehrer übernehmen.
Stimmt das?
Ja. Die Schule ist lediglich verpflichtet, Sexualkunde im Unterricht zu behandeln. In welchen Fächern das geschieht, bleibt aber offen. Trotzdem haben Schüler das Recht, in (irgend)einem Fach Sexualkundeunterricht zu erhalten.
Der Lehrplan Biologie für die Klassenstufen 5-10 sieht Sexualkunde als verbindliches Thema vor.

ja was nun?

oder:
Keine Befreiung vom Sexualkunde-
unterricht
Hamburg. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat zwei islamischen Mädchen am 19. Januar 2004 die Befreiung vom Sexualkundeunterricht untersagt. Die Mutter der beiden 14- und 15-jährigen Schülerinnen hatte die Befreiung mit der Begründung beantragt, ihre Töchter würden strikt im islamischen Glauben erzogen. Es bestehe kein Bedarf an Aufklärungsunterricht, weil Sexualität im Islam nur in der Ehe stattfinde. Der Sexualkundeunterricht stürze die Mädchen in schwere Gewissenskonflikte. Dagegen argumentierte das Gericht, das Hamburgische Schulgesetz verpflichte alle Schüler zur Teilnahme am Sexualkundeunterricht. Eltern könnten darüber nicht frei entscheiden. Das Verwaltungsgericht betonte, es bleibe zwar der Mutter überlassen, ihre Töchter in sexuellen Fragen nach eigenem nach eigenem Gutdünken zu erziehen; allerdings sei das Thema gesellschaftlich so relevant, dass es "über den familiären Binnenraum hinaus" reiche. Das Gericht befürchtet die Erziehung der Mädchen zur Unmündigkeit und damit eine erschwerte Integration. Eine Befreiung vom Sexualkundeunterricht aus weltanschaulichen Gründen fördere das Gefühl der Andersartigkeit und verbiete sich schon deshalb.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hat die Teilnahmepflicht begrüßt. "Die Entscheidung ist richtig", sagte der TGD-Vorsitzende Hakki Keskin am Tag nach der Entscheidung gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). Es gebe schließlich eine Schulpflicht, aus der Eltern ihre Kinder nicht nach Gutdünken befreien könnten. Der stellvertretende Vorsitzende der islamischen Gemeinden Norddeutschlands, Ahmet Yazici, sagte, "der Islam eröffnet den Moslems keine Möglichkeit sich Parallelgesetze zu schaffen". Das Gericht hatte entschieden, dass auch islamische Mädchen in Hamburg am Sexualkundeunterricht teilnehmen müssten. Die Richter wiesen den Antrag einer türkischen Mutter zurück, die ihre Töchter von der Sexualkunde ausschließen wollte. Die Frau hatte argumentiert, Sexualität gebe es im Islam nur in der Ehe. Es bestehe kein Bedarf, vorher aufzuklären. (esf)


danke...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lastudi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2005 07:33:45

... für die vielen Antworten. Werde das alles gut gebrauchen können. Das Bundesland ist übrigens Schleswig- Holstein.
Grüße


ich habe die Richtlinienneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: andreasrau1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.11.2007 23:34:56

Suchst du die immer noch?
Ich kann sie dir für alle Bundesländer, die eigene haben und auch die Richtlinien des Bundes gerne kopieren

Andreas

02331 - 33 88 33 bei der AIDS-Hilfe Hagen e.V. einfach nach mir fragen


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