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Forum: "telefonterror von exschülerin"

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telefonterror von exschülerinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fairytale1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2005 12:17:41

keine ahnung,ob ihc hier richtig bin, aber brauch mal euren rat...bitte!

ich erhielt heut um 00.35 uhr !! einen anruf auf das handy, anonym. hab das ding sonst immer aus, aber gestern einfach vergessen, es aus zu machen. ihr könnt euch denken, wie sehr ich erschrocken bin.

am tele war eine ehemalige schülerin, die ich nur ein halbes jahr in der schule hatte, mittlerweile ist sie fast 14 und war eigentlich immer ein kluges, liebes mädchen. dennoch rief sie schon mehrfach spät bei mir an, einfach nur um hallo zu sagen, als ich sie dann real mal drauf ansprach im bus, stritt sie das aber ab.

gestern war nur gekichere zu hören und sie meinte,sie hätte ihrem papa das handy geklaut. was sie wollte, sagte sie nicht, abre als ich meinte, dass ich schon geschlafen hätte, tuschelte sie mit jemand anders kichernd darüber vonwegen: die hat schon geschlafen *gg*...

einerseits bin ich ja gern für (ex)schülerInnen da, wenn was ist, aber da ich seit einiger zeit öfters mal derbe drohanrufe bekomme, wo die stimme auch ziemlich auf dieses mädchen zutrifft...nervt es allmählich. mein mann ist auch schon sauer.

wie würdet ihr reagieren? ich dachte, ich wart ab und wenn ich sie mal wieder real treffe, sag ich ihr, dass ich von der polizei eine fangschaltung hab machen lassen..ich hoffe doch, in ihrem alter glaubt sie mir das noch?! oder habt ihr andere vorschläge? irgendwie ist das dem einen oder anderen vielleicht auch chon passiert? geheimnummre mag ich keine, jedenfalls nicht,weil ein dummes mädel mich nervt
lg fairy***


drohe ihrneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2005 13:00:46 geändert: 09.12.2005 13:01:34

eine Fangschaltung an.
Bei mir hat das schon mehrfach gewirkt. augenblicklich hörten die anonymen Anrufe auf.
Telefonterror ist strafbar, fällt unter Stalking


Privatnummernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2005 13:29:56

gebt ihr euren Schülern immer die Privatnummer?
Ich gebe sie am Elternabend den Eltern, mit der Bitte sie nicht an die Schüler weiterzugeben. Das funktioniert seit Jahren recht gut. Ansonsten geht es übers Sekretariat und Schule.
Meine Mail-Adresse haben auch die Schüler, aber das stört nicht mitten in der Nacht.
Grüssle


Sehe ich auch soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elefant1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2005 13:30:55

wie Bernstein. Auch Lehrkräfte haben ein Recht auf Respektierung ihrer Privatsphäre!!
elefant1


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2005 13:35:57

Ich habe auch schon mehrfach die Fangschaltung angedroht und entsprechende Konsequenzen daraus erläutert.

Mein Handy lässt nur noch Anrufe von Leuten durch, die in meinem Adressbuch stehen (Anrufe begrenzen). Sehr nützliche Funktion.

Zuhause läuft zu unfreundlichen Zeiten der Anrufbeantworter...


privatnummer geheimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2005 14:33:52

wenn mich jemand braucht, soll er über die Schule anrufen, ich rufe zurück.
Meine Handynimmer gebe ich offen her, aber mein Handy ist nur bei Fahrten und zum Zuegnistermin eingeschaltet .
Bei "Telefonterror" bewährt hat sich die sachliche Ansage:" Bitte sprechen Sie weiter, Tonband und Anrufrückverfolgung laufen!"


danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fairytale1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2005 15:06:22

für die zahlreichen kommentare

meine handynummer steht im telefonbuch..unvorsichtigerweise..

das mit dem androhen der fangschaltung werd ich wohl echt machen! danke nochmals!


ich selbst werde zwar verschontneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2005 15:45:17 geändert: 09.12.2005 15:46:57

von anonymen Anrufern, jedoch mein Freund nicht. Unser beider Nummer ist (wir haben die selbe) ganz öffentlich und für ihn ist sie doppelt wichtig, da er zu Hause arbeitet und er oftmals Anfragen und Aufträge per Telefon bekommt. Deshalb finde ich es um so perfider, dass immer dann, wenn ich gerade das Haus verlassen habe, Herr oder Frau Aufleger anrufen und das mehrmals über den Vormittag verstreut, d. h. das Telefon klingelt und nachdem er/sie sich mit Namen meldet, wird aufgelegt. Es muss jemand sein, der meinen Stundenplan genau kennt oder der in der Häuserreihe gegenüber wohnt und mich immer genau beobachtet, wenn ich das Haus verlasse und wenn ich zurück komme. Zurzeit hat sich das Problem erledigt, da mein Freund im KH ist, aber sollte nach seiner Rückkehr das Problem weiter bestehen, werde ich wohl um die tatsächliche Einrichtung einer Fachschaltung (Weiß jemand, wie teuer die ist?) nicht herum kommen.


@bernsteinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2005 16:31:15

da musst du dich bei deiner Telefongesellschaft erkundigen, ist bei den Anbietern unterschiedlich teuer. Grundgebühr ist erschwinglich, für die Einrichtung und dann wird unterschiedlich gerechnet, manche Tagesgebühren und manche Inanspruchnahmegebühren.
Ich wünsche dir viel Erfolg
Grüssle


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2005 16:46:07

Fangschaltung
Jeder, der durch Anrufe bedroht oder belästigt wird, kann bei seinem Telekommunikationsdiensteanbieter einen Antrag auf Mitteilung bei ihm ankommender Verbindungen stellen (sog. Fangschaltung). Eine Belästigung liegt zum Beispiel vor, wenn der Angerufene telefonisch beleidigt wird. Eine Bedrohung stellt einen intensiveren Eingriff in die Privatsphäre des Angerufenen dar, so etwa die Androhung körperlicher Gewalt.


Eine Fangschaltung darf nur durchgeführt werden, wenn die Bedrohung bzw. die Belästigung im Rahmen eines Telefonates oder mittels Telefax erfolgt. Bei SMS und E-Mail darf sie dagegen nicht eingesetzt werden.


Der Antrag auf Fangschaltung muss schriftlich für die Zukunft gestellt werden und schlüssig darstellen, woraus sich für den Betroffenen eine Bedrohung oder Belästigung ergibt. Eine in die Vergangenheit gerichtete Fangschaltung, etwa im Anschluss an eine telefonische Bedrohung, ist nicht zulässig. Weist die in der Vergangenheit liegende Bedrohung allerdings Ansatzpunkte für die Aufnahme von Strafverfolgungsmaßnahmen auf, kann sich der Betroffene an die Polizei wenden, die dann nach den Vorschriften der Strafprozessordnung die fraglichen Daten ermittelt.


Nachdem die Fangschaltung durchgeführt worden ist, werden dem Antragsteller die Rufnummern, Namen und Anschriften der Inhaber der „gefangenen“ Anschlüsse sowie Datum und Uhrzeit der Verbindungen mitgeteilt. Zuvor muss der Betroffene die fraglichen Verbindungen jedoch nach Datum und Uhrzeit oder anderen geeigneten Kriterien eingrenzen. Damit soll ein Missbrauch des Fangschaltungsverfahrens ausgeschlossen werden.


Falls der Anschlussinhaber der „gefangenen“ Rufnummer bei einem anderen Telekommunikationsunternehmen Kunde ist, hat dieses die Auskünfte zu erteilen, die erforderlich sind, um den Antragsteller zu informieren. So ist sichergestellt, dass der Kunde sich nicht selbst an verschiedene Diensteanbieter wenden muss, um zu erfahren, von wem die Belästigung ausgeht.


Der Inhaber des gefangenen Anschlusses ist nachträglich darüber zu unterrichten, dass er im Rahmen einer Fangschaltung ermittelt worden ist und seine Daten an einen Dritten weitergegeben wurden. Mit dieser Information wird er in die Lage versetzt, etwa gegen eine unberechtigt durchgeführte Fangschaltung rechtliche Maßnahmen ergreifen zu können. Auf diese Mitteilung kann nur verzichtet werden, wenn der Antragsteller einer Fangschaltung schriftlich schlüssig vorträgt, dass ihm aufgrund dieser Benachrichtigung wesentliche Nachteile entstehen würden. Dies kann etwa dann angenommen werden, wenn zu befürchten steht, dass sich der gefangene Anschlussinhaber an dem Antragsteller rächen will.


[Rechtsgrundlage: § 101 Telekommunikationsgesetz]

Quelle: http://www.bfd.bund.de/dsvonaz/f8.html


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