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Forum: "Problemschüler"

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Wobei die Ursache für denneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2006 14:37:59

Ausschluss von diesen beliebten Veranstaltungen auch etwas mit der "Tat" des Schülers zu tuen haben sollte. Ansonsten hat der Schüler nämlich ein Recht auf Teilnahme. Habe diesen Passus aus RLP schon früher mal zitiert :)


Weichspülerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: zuckerbluemchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.04.2006 21:43:14 geändert: 14.04.2006 22:09:26

@ Kuno : ich bin tatsächlich in einem anderen Bundesland. Hier gilt foglende Richtlinie:

Ein zeitweiser Ausschluss vom Unterricht ist eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme gemäß § 90 Abs. 3 Nr. 2d und 2e des baden-württembergischen Schulgesetzes. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen, wozu auch Vereinbarungen über Verhaltensänderungen des Schülers gehören; der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist zu beachten (§ 90 Abs. 2 Schulgesetz). Speziell für den zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht ist § 90 Abs. 6 Satz 1 Schulgesetz zu beachten, der wie folgt lautet:

Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, (...), sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet.


Das wird in RLP sich sicherlich nicht maßgeblich unterscheiden. Und wenn, wäre es auch egal:

Du hast überlesen, dass der Schulausschluss in Absprache und mit Zustimmung der Eltern vereinbart wurde

@veneziaa:

Ich habe den leichten Verdacht, dass du noch nie an einer Hauptschule unterrichtet hast.
Mit der Aussage, dass ich unpädagogisch sei und dass ich alle Schüler entsorgen möge, die nicht in mein Konzept passen, ist vorschnell, unqualifiziert und eher das, was ich als unpädagogisch bezeichnen würde.
Den Schülern Grenzen zu zeigen, Regeln aufzustellen und deren Einhaltung auch konsequent einzufordern, ist alles andere als "unpädagogisch".
Natürlich, ich kann die bösen Jungs auch auf meinen Schoß setzen und ihnen das Köpfchen streicheln und sie darum bitten, nicht mehr so bööööse zu sein *rofl* (grow up and get a life)

Und jetzt stell dir mal vor, deine Vorschläge hatte ich sogar in meinem Repertoire. Sie haben nur absolut nicht gefruchtet - wie du lesen konntest ist das bei der daraufhin erfolgten Lösung nicht das Problem. Einer der beiden Schüler ist sogar jetzt sehr vorbildlich

Wenn du mal einen Einblick haben möchtest in Hauptschularbeit, dann kannst du dich ja mal mit den Zuständen an der Rütli - Schule auseinandersetzen.

Die Elternarbeit ist natürlich etwas anderes. Wenn sie nicht mitziehen, stehen sie sehr bald vor einem Problem, das sich direkt von ihrem eigenen Kind ausgehen gegen sie wendet. Du bräuchtest nur zu warten...


sag mal ehrlich ... du bist noch in der Ausbildung, oder?

Vielleicht ist es den Eltern aber auch sch...egal. Schon daran mal gedacht. Ich könnte dir stundenlang Geschichten erzählen, über Eltern, die ihren Kindern desinterresiert zuschauen, wie sie den Bach runtergehen. Und die haben keine Zeit, um in meinen Unterricht zu kommen. Die haben wichtigeres zu tun. (Schlafen, Fernsehen, Fitness Studio)

Aber mal ganz erhlich. Ist es denn nicht so, dass so eine Maßnahme, nachdem alles andere nicht gefruchtet hat, ein Zeichen für den Schüler sein kann. Ebenso eine Schutzmaßnahme für die anderen Schüler, denen man sonst kaum noch die Einhaltung der Regeln plausibel machen kann und eine Schutzmaßnahme für den Lehrer selbst. Und keiner hat hier geschrieben, dass der Schüler von der Schule abgehen muss. Ich rede von einem zeitweiligen Unterrichtsausschluss!

Sei bitte nicht allzu angesäuert über meine Kommentare, Veneziaa. Aber leider habe ich schon zu viele 68ér Lehrer gesehen, die gerne "pädagogisch wertvoll" handeln wollen, nur nett und freundlich sein wollen und damit dann scheitern, weil sie an einer HS nicht ernst genommen werden. Und langfristig haben genau diese Lehrer dann die größten Probleme und scheitern dann sogar selbst.

Gruß

Zuckerblümchen


Bei nicht gemachten Hausaufgabenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.04.2006 13:17:03

und bei vergessenen Materialien kannst du wohl diesen von dir zitierten Passus kaum anwenden:

Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, (...), sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet.

Was definierst du als Aufgabe der Schule? Wo werden hier die Rechte von anderen gefährdet?


Zudem schreibst du, dass die Eltern dies auch befürwortet hätten. In deiner 1.Aussage schreibst du nichts darüber.

Ich denke mal, dass du dich mit dieser Auslegung der Verordnung stark aufs brüchige Glatteis bewegst, aber wie du schon bei dir gesagt hast, das interessiert mich wenig :)


Aber mal ganz ehrlich. Ist es denn nicht so....?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.04.2006 14:16:16

Ist es denn nicht so...?
es gibt sicher (mindestens) zwei grundsätzlich verschiedene auffassungen von schule.
in der schule mit schülern die tun sollen was man ihnen sagt, gibt es strafen und belohnungen.
die schule für kinder, jugendliche und junge erwachsene als lern- und lebensraum lässt sie selbstständig und eigenverantwortlich sein.
in welcher der beiden versionen kann ein kind "belastung" für die schule sein?
ist es nicht so...?


Ich unterrichteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.04.2006 18:25:30

an einer Regionalen Schule (HS und RS) in RLP. Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn Schüler wegen nicht gemachter HA vom Unterricht ausgeschlossen werden, auch wenn es in Absprache mit Schulausschuss und Eltern geschieht, finde ich das nicht o.k.. Wo bleibt denn da die Verhältnismäßigkeit!
Ich gebe relativ wenig HA auf, aber wenn dann werden sie in den Unterricht eingebaut, frei nach dem Motto: wer sie hat sammelt Pluspunkte.
Als Mutter muss ich dazu sagen: Wenn ich als Mutter solchen Maßnahmen zustimme, habe ich wohl schon nur noch wenig Einfluss auf mein Kind.


DANKE @zuckerblümchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2006 17:36:08 geändert: 26.04.2006 19:02:30

Bedingt durch die Ferien hatte ich keine Gelegenheit, dein Statement auf meinen Beitrag in diesem Forum zu lesen.
Der Verdacht, ich sei noch in der Ausbildung, ist richtig süß.
Sei sicher, ich WEISS, wovon ich schreibe und fasel hier nicht rum.
Zwei kleine Tipps: Profil anschauen bewahrt vor den berühmten Tritten ins Fettnäpfchen - und versuchen, IRONIE zu verstehen!



Danke...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dirkxx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2006 18:36:26

erst mal für die vielen tipps und die guten ratschläge.

die jungs haben sich zur zeit gut unter kontrolle: blaue briefe, 3 tage unterrichtsausschluss mit arbeitsdienst, neue motivation durch gute noten...

jetzt haben wir aber scheinbar zwei streithähne hier im forum - liebe kollegen ihr braucht euch doch wegen der schule nicht zu zoffen.

Ich denke jeder gibt nach seinem gewissen die besten tipps und tricks weiter - und deswegen muss man sich ja wohl auch nicht beleidigen.

Die zwei-x resultieren aus der nickname-suche: dirk gabe es schon, da ist mir irgendwie dirkx eingefallen, gabe es aber auch schon. dirkxx eben noch nicht.

gruß
dirk ohne xx



sehr viel über Bestrafung, ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: olifis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2006 19:18:23

... und wenig lösungsorientiert. Sicherlich sollte "Fehlverhalten" nicht ungeahndet bleiben, jedoch empfinde ich die Vorschläge als sehr demotivierend, dieses Verhalten zu ändern.

Geht doch einmal den anderen Weg und setzt eure Schüler zu Beginn des Schuljahres alle mündlich auf die Note 1. Hausaufgaben fließen in die Note zu 30% ein (Vorschlag). Vergisst ein Schüler seine Hausis oder erledigt sie nicht, hat er die Möglichkeit, diese am nächsten Tag nachzuzeigen. Geschieht dies nicht, verschlechtert sich die Note um einen Wert auf Zwei.

Kritiker mögen meinen, man arbeite hier mit Notendruck. Ich sehe hier viel mehr einen positiven Impuls, die Note 1 zu halten, da sie immerhin 30% (bei meinem Modell) der Note ausmacht.

Demnächst, so hoffe ich,werden diese Methoden und andere veröffentlicht sein.

greetz

olifis


ich finde...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dirkxx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.04.2006 15:38:47

das hört sich gut an und ist sicherlich auch wert auszuprobieren oder teilweise zu übernehmen. kann m.e. gut funktionieren.

ABER ich persönlich bin dagegen hausaufgaben nachmanchen zu lassen und dadurch striche o.ä. zu streichen.

BEGRÜNDUNG: da ich die hausaufgaben immer bespreche und nachschaue,ist es für die vergesser ein leichtes die aufgaben mitzuschreiben oder bei klassenkameraden abzuschreiben. deswegen sehe ich keinen sinn darin die faulen zu unterstützen. dies "motivert" m.e. zum hausaufgaben "vergesvergessen".

gruß
dirk




Von Mitschreiben im Unterricht...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: olifis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.04.2006 17:10:15

... halte ich nicht sehr viel. Da gehen dir, meiner Meinung nach, zu viele durch die Lappen, die möglicherweise die Aufgaben nicht verstanden haben. Das Konzept beinhaltet, ok - es war nur angeschnitten, eine knappe Präsentation bzw. Wiederholung der vergessenen HA vor der Klasse, ohne, dass du als Lehrer dazu aufforderst.


greetz


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