Die Hinweise auf den Beschluss der Klassenkonferenz zur zeitweiligen Versetzung diesen Schülers ist nicht nötig.
Wie du, samida, hier darstellst, bist du aufgrund eines konkreten Vorfalls zu dem Schluss gekommen, dass der Schüler durch sein Verhalten die Sicherheit seiner Mitschüler gefährdet. Das heißt (wie schon oben dargestellt) wenn bei einem Ausflug mit diesem Schüler etwas passiert, hast du fahrlässig gehandelt!
Wenn also der SL einer zeitweilige Versetzung des Schülers nicht zustimmt, kannst du nicht mit der Klasse wegfahren ohne fahrlässig zu handeln (warum du die Mutter nicht mitnehmen sollst haben dir ja andere hier schon geschrieben).
Da muss kein Profi ran, da musst du dich nicht weiter absichern!
Wenn der Schüler auch sonstig auffällig ist, dann kann eine Klassenkonferenz dir zusätzlich noch bestätigen, dass von dem Schüler eine Gefährdung ausgeht und sozusagen deinem Antrag auf zeitweilige Versetzung größeres Gewicht verleihen. Nötig ist sie nicht!!
Hier kann es sich nur um eine eklatante Fehlinterpretation bzw. sehr verkürzte Sicht auf die Dinge handeln. Und mir scheint, dass da ein ganzer Rattenschwanz an Hintergrundwissen notwendig wäre...
Aber grundsätzlich -
wenn deine SL so drauf ist:
Personalrat
+ GEW-Rechtsberatung
Recht haben genügt nicht.
Recht bekommen ist entscheidend.
Und deshalb bleibe ich dabei:
Lasst die Profis bei solchen Dingen mit ins Boot!
für eure teilweise doch ganz unterschiedlichen Ansichten.
Glücklicherweise steht meine Schulleiterin hinter mir, zumindest hat sie damals meine Konsequenz als absolut korrekt eingestuft. Aber auch sie meinte, ich solle die Mutter nicht mitnehmen. (Allerdings möchte ich jetzt nicht unbedingt noch mehr Öl ins Feuer gießen und mein Angebot der Mutter gegenüber zurück ziehen.)
Vielen Dank besonders an vectra, denn der rechtliche Hinweis stärkt mir ganz besonders den Rücken!
Nächste Woche findet ein Gespräch mit SL, der Mutter und der dazugezogenen Elternsprecherin statt. Mal sehen...
voher regeln schriftlich klarmachen und unterschreiben lassen
alle, die sich nicht an die regeln halten, die dem wohle und der sicherheit aller dienen, werden beim ersten regelverstoß auf kosten der eltern nach hause geschickt oder müssen von von den eltern umgehend abgeholt werden. das klappt meistens!
Habe diese Situation vor Jahren schon so ähnlich erlebt und fast den Fehler gemacht, das besorgte Mütterchen mitzunehmen. In letzter Minute habe ich aus gutem Grund eine Kehrtwende vollzogen:
Es darf nicht sein, dass ich eine Person als Begleitung mitnehme, die nicht hundertprozentig auf meiner Seite steht. ( So sieht es wohl bei dir auch aus - oder?). Wer mich bedroht, und sei es "nur" mit meinen eigenen vorgesetzten Stellen, der kann nie mein Partner sein.
Ich musste damals meinen ganzen Mut aufbringen, um mein Angebot zurückzunehmen. Ich habe es nicht bereut und habe damit bei den anderen Eltern sehr an Ansehen gewonnen. Denn das ganze Theater drang natürlich in der Elternschaft durch und man schaute gespannt auf mich, ob ich wohl den Schneid hätte, der Dame Paroli zu bieten. (So was erfährt man immer erst, wenn es vorbei ist.)
kajakwolfi!
Das werde ich!!!
Bisher lief das mit der Mutter anders, sie wusste sehr wohl um das schwierige Verhalten ihres Sohnes und stand auf meiner Seite. Das scheint sich jetzt geändert zu haben.
Und wenn sie meint, sie könnte über SL und Schulelternsprecher Druck ausüben und so etwas bei mir erreichen, dann hat sie sich aber messertief geschnitten!
Ich bin gerne kompromissbereit, aber wenn jemand meint, er könnte Entgegenkommen erzwingen...
pädagogische und Ordnungsmaßnahmen.
Gestern in der Zeitung zu lesen: Schüler wegen Versendung von Gewaltvideos /Pornovideos per Handy an Mitschüler 5 Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Die Eltern fanden die Maßnahme unverhältnismäßig hoch. Gericht bestätigt aber die Entscheidung des Schulleiters als richtig!
einen Schüler von einer Klassenfahrt ausgeschlossen. Es war ein Junge, der auch schon während der gesamten Schulzeit vorher Stress gemacht hat und die anderen SchülerInnen oft gestört hat. Ein paar Tage vor der Fahrt hat er öffentlich in der großen Pause in eine Flasche gepinkelt. Ich habe ihn, nach kurzer Rücksprache mit der SL und deren Zustimmung, ausgeschlossen. Es war eine Wohltat für alle, wir hatten eine stressfreie Zeit und ich war heilfroh, dass dieser Schüler nicht dabei war. Abgesehen von meiner Erleichterung im Hinblick auf die Aufsichtspflicht empfand ich die Fahrt als Belohnung für die Schüler, die sich immer tadellos benommen haben. Nach der Fahrt war der betroffene Schüler übrigens "lammfromm". Nur Mut dich durchzusetzen!!!