transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 46 Mitglieder online 19.04.2024 13:52:30
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Raus, vor die Tür"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 3 >    >>
Gehe zu Seite:
Raus, vor die Türneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: barfly Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2003 15:50:48

Fällt mir zum Thema Aufsichtspflicht spontan ein. Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Lehrer einen Schüler vor die Tür setzt. Verstößt er dann nicht gegen die Aufsichtspflicht?

Bin gespannt auf Antworten.


In diesen Fällen ist die Rechtssprechung relativ eindeutigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruedi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2003 17:27:25

Wenn man den fragwürdigen, pädagogischen Aspekt dieser Sanktionierung mal außer Acht lässt, stellen Gerichte immer wieder fest, dass der Lehrer rein rechtlich gesehen hier in den meißten Fällen nicht belang werden kann. Es liegt also keine direkte Verletzung der Aufsichtspflicht vor, eher handelt es sich um eine "zulässige Maßnahme um die Ordnung während des Unterrichts wiederherzustellen".
In einem konkreten Fall wurde ein Schüler des Unterrichts verwiesen und stürtzte daraufhin unbeaufsichtigt aus einem Fenster und verletzte sich schwer. Die Klage des Schülers würde vom Landgericht zurückgewiesen. Die Richter stellten fest, der Lehrer dürfte davon ausgehen, dass sich ein Schüler in dieser Situation "ordnungsgemäß und vernünftig" benehme. Es habe weder eines speziellen Hinweises bedurft, dass dieser sich vor der Tür aufhalten solle, noch hätte der Lehrer die Tür zum Klassenraum offen lassen müssen. Dass der hinausgewiesene schüler im Nebenraum aus dem Fenster stürze (so heißt es in feinstem Juristendeutsch weiter), liege außerhalb aller Lebenserfahrung.
Also, vor die Tür setzen ist zumindest juristisch gesehen ein legitimes Mittel zur Disziplinierung unserer Schüler (wenn auch meiner Ansicht nach eine Kapitulation vor denselbigen).

Dieser Fall und noch viel kuriosere, sind übrigens nachzulesen in einer Rechtssprechungsübersicht des Oberschulamts Stuttgart, die ich soeben in den Materialien zum Thema Aufsicht hinzugefügt habe. Unbedingt durchlesen. Hat einen hohen Informations- und z.T. auch Unterhaltungswert. Man kommt z.T. nicht aus dem Staunen raus was alles passiert und passieren kann!


Und ganz sicher geht man,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: thomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2003 20:46:58

... wenn man diese Methode anwendet: Rausschicken und die Türklinke von außen durch den Schüler runtergedrückt halten lassen...


Tja, den Rat....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruedi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2003 22:22:39

... hat mir ein Kollege in meiner Ref.zeit auch ein Kollege gegeben. Hab ich damals auch dann beherzigt und nen Schüler rausgeschickt mit genau der Anweisung. Der Haken dabei war, unsere Fachräume Biologie haben eine Türknauf. Kannste dir vorstellen thomas, das war der Brüller


kann gegen dich ausgehenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miel1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2004 23:33:09

einen Schüler rausschicken, kenn wir alle Lehrer und doch: - ich habe immer ein schlechtes Gefühl und versuche es zu vermeiden, denn wir hatten einen Fall, da haben die Eltern Beschwerde bei der Dienstaufsichtsbehörde eingelegt - und RECHT
bekommen. Ein Schüler darf nicht vor die Tür gestellt werden, auch nicht, wenn er die Türklinke die ganze Zeit runterdrückt. Ein Schüler, der den Unterrichtsablauf so sehr stört, dass sein Verbleiben nicht mehr auszuhalten ist, darf aber - nach Benachrichtigung der Eltern - nach Hause geschickt oder von den Eltern abgeholt werden.
miel 1


würdelosneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jamjam Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.10.2004 23:52:46

den schüler rauszuschicken ist schon ein problem. aber ihn die türklinke halten zu lassen, verletzt seine menschenwürde völlig


aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2004 11:26:07

der schüler darf schon ständig das recht seiner mitschüler auf ordnungsgemäßen unterricht verletzen??????


bei mir an der schule war das soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2004 11:29:42

früher als es bei mir noch "störungen" gab, hab ich eltern angerufen und sie ihr kind abholen lassen.
in den letzten jahren gab es die regelung, dass ein störendes kind zu einer anderen klasse gebracht wurde. es ergab sich, dass meistens ein total aufgedrehter junge aus einer anderen klasse bei mir geparkt wurde-
und sich sauwohl fühlte und arbeitete.


also,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2004 11:40:01

wir erstellen am anfang eines schuljahres einen plan, da trägt jeder lehrer eine oder zwei stunden ein, wo er sich vorstellen kann, einen "auffälligen schüler" zusätzlich zu beaufsichtigen, entweder der lehrer hat gerade eine freistunde oder eine relativ kleine gruppe schüler zu unterrichten.

wenn es dann vorkommt, dass ein schüler den unterricht dermaßen stört, dass es für die mitschüler nicht mehr tragbar ist, geht er den rest der stunde zu dieser lehrkraft und außerdem werden die eltern informiert (am wirkungsvollsten ist es, wenn der schüler im beisein des lehrers selbst zu hause anrufen muss und seinem vater/mutter mittteilen muss, dass er gerade vom unterricht suspendiert wurde).

kommt aber selten vor bei uns........


Als Konzeptneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: m.gottheit Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.10.2004 13:51:06

Ich weiss, dass es diese Idee auch als Konzept
("Ruheraum" oder so ähnlich) an Schulen mit diesen Schülern gibt. Da gibt es einen Raum, in den die Kollegen ihre "Störenfriede" schicken können. Ich könnte mir vorstellen, dass es durchaus wirksam ist!
Gruß
m. gottheit


 Seite: 1 von 3 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs