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Forum: "Tretbootfahren nur mit Rettungsschwimmer?"

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Tretbootfahren nur mit Rettungsschwimmer?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: willmat Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2006 00:11:53

Hallo zusammen,
ich plane einen Klassenausflug (Klasse 7) und überlege gerade, ob ich für eine Tretbootfahrt (in einem stehenden Gewässer) mit sehr stabilen Booten einen Rettungsschwimmer (silbernes Abzeichen) brauche oder nicht. Der Wandererlass sagt nichts Spezifisches, "Sicherheitsförderung im Schulsport" etwas zu Wassersportarten wie Segeln, Surfen, Kanufahren, Rudern, Wasserski, aber eben nichts zu so etwas Unspektakulären wie Tretbootfahren.
Wer kann mir helfen, was die Rechtslage betrifft?

Vielen Dank im Voraus. Matthias.


tretbootneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kajakwolfi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2006 01:07:09 geändert: 16.05.2006 01:09:38

Der Begriff "Stehendes Gewässer" sagt erst mal gar nichts aus.
Der Biggesee, der Bodensee, der Baggersee im Rheintal oder die Edertalsperre, alles sind stehende Gewässer mit eigenen, speziellen potenziellen Gefahren.
Um die bewerten zu können, solltest du etwas präziser werden.
Denn davon hängt es ab, wo und wie du die Gefahren schon im Vorfeld abwehrst und minimierst.

Wenn ein Rettungseinsatz nötig wird, ist in der Regel schon ganz arg viel im Ansatz schief gelaufen.
Hier musst du präventiv denken.
Eignet sich das Gewässer im Hinblick auf eine Aufsichtsführung?
Gibt es eventuell Unterstützung von der Wasserwacht?
Gibt es SchülerInnen, die hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit ein Gefahrenpotenzial darstellen? Sollte man die im eigenen Interesse ausschließen?
Sind die SuS alle Schwimmer? (Nichtschwimmer haben auf dem Wasser nichts verloren).

Der Rettungsschwimmer Silber ist ein Stück Papier.
Entscheidend ist, dass du rettungsfähig bist.
Du musst den Ort, die Klasse und die Aktivität im Griff haben.
Und du brauchst, aber das gilt ja immer und für alle Unterrichtssituationen, aktuelle, frische Kenntnisse in puncto Erste Hilfe, speziell im Bereich Reanimation.

Gruß


Kajakwolfi




recht haste...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2006 06:22:10 geändert: 16.05.2006 06:22:23

, kajakwolfi. Rettungsschwimmabzeichen sagen nichts über die Rettungsfähigkeit aus, meistens sind sie sogar veraltet.
In Niedersachsen ist es jedoch eindeutig im Erlass geregelt, dass in Wassersituationen eine Lehrkraft anwesend sein muss, die mindestens das aktuelle Bronzezeichen besitzt.


In Baden-Württembergneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kajakwolfi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2006 23:15:19 geändert: 16.05.2006 23:15:40

liegt die Genehmigung für so ein Vorhaben in der Verantwortung des Schulleiters.

Wenn er einen schriftlichen Nachweis der Rettungsfähigkeit fordert, ist dieser die Bedingung.
Er kann sich auch selbst ein Bild von der Kompetenz des Kollegen verschaffen und dann die Sache gestatten.

Oder ablehnen.

Hier haben die Schulleiter viel Macht, Dinge zu regeln.

Das hat den Nachteil der Willkür in manchen Fällen, kann aber auch sehr große Freiräume mit tollen Chancen eröffnen.




Also...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: divinghase Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2006 22:21:17

In NRW lautet es folgendermaßen:

Lehrkräfte, die mit Schülerinnen und Schülern im Schulsport Kanu, Rudern, Segeln oder Segelsurfen betreiben, müssen über die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen verfügen. Sie müssen darüber hinaus entweder im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (Silber) bzw. des Leistungsabzeichens der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft sein oder das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (Bronze) bzw. den Grundschein der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft besitzen und zusätzlich eine sportartspezifische Rettungsfähigkeit nachweisen. Dies gilt auch für sonstige Personen, die mit der Leitung von Freiwilligen Schulsportgemeinschaften in den o. g. Boots- bzw. Wassersportarten beauftragt sind. Die Bescheinigung der sportartspezifischen Rettungsfähigkeit erfolgt durch die jeweiligen Boots- bzw. Wassersportverbände oder die Einrichtungen der staatlichen Lehreraus- und -fortbildung. (...)

Schülerinnen und Schüler, die im Schulsport die o.g. Boots- bzw. Wassersportarten betreiben, müssen im Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens (Bronze) sein.

Ich hoffe ich konnte helfen, ciao
divinghase



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