Kommentar von mariapizza am 20.04.2007 11:40:03 
Es wird immer wichtiger ...
... darauf hinzuweisen, dass das Schuldrecht in 2002 geändert wurde. Die Entscheidung Nachbesserung vs. Neulieferung obliegt dem Verkäufer und nicht dem Käufer.

Melde dich an um selbst Kommentare schreiben zu können